No. 13, Dienstag, den 15, Februar 1814;
W kanntmachnng.
Der Handelsmann Johann Caspar Friedrich Simon von Frankfurt an der Oder âtig, ist vor furjm dahier verstorben. Wer nun auS irgendeinem Rechtsgrund einen Anspruch an dessen Nachlassenschaft zu machen gesonnen ist, hat sich damit binnen 60 Tagen so gewiß bey unterzogenem Gericht anzumelden, und solchen gehörig zu liquidsten , als ansonsten der fragliche Nachlaß an die sich legitimirenden Erben des Der- tzyrdenen ohne Caution verabfolgt werden soll.
Frankfurt den 5ten Febr- 18*4.
Provisorisches Gericht erster Instanz.
Hartmann, ir Seeretair.
Da die dermalen noch lebende Mitglieder der in der reichsstadtischrn Verfassung bestanden habenden dritten Ralhèöank durch den verehelichen Rathsbeschluß vom roten l.M. für befähiget erklärt worden, Testamente nach Vorschrift der Reformation P. IV. T. I. §. r. durch ihre Zeugschaft zu solenifiren, so wird solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Frankfurt den nten Febr. 1814.
Provisorisches Gericht erster Instanz.
Hartmann, ir Seeretair.
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Dem Publikum wird vermöge Auftrags Sr. des Kaiserl. Russischen und Königs. Preußischen Herrn Kommandanten, Obcisten Grafen von Degenfeld Excellenz bekannt gemacht, daß dem Kaiserl. Russischen Soldaten von dem Quartierpflichtigen -nachstehende tägliche Verpflegung gebühre.
1) Zum Frühstück
ein viertel Schoppen Brandwein und
ein halb Pfund Brod.
2) Zum Mi ttagessen Suppe, ein Pfund Brod, ein halb Pfund Fleisch, eine gute Portion Gemußt, ein Schoppen Bier, und ein viertel Schoppen Brandwein.
3) Zum Abendessen ein halb Pfund Fleisch, ein halb Pfund Brod, ein viertel Schoppen Brandwein und ein Schoppen Bier.
Man erwartet die genaueste Beobachtung dieser Vorschrift um somehr, als man hiergegen die Zusicherung erhalten hat, daß alles andere Begehren nicht statt finde, und den Quartrertragern weiter nichts zur fast gelegt werden könne.
Frankfurt am Uten Februar 1814.
< . Quartier r Amt.
«Ms« e- dornige, welche an den Nachlaß der mit Hinterlassung eines Testaments zu > âèhrtm verstorbenen Steinmetzenmeisters Wittwe , Elisabetha Maria Margaretha AM, gkborne Therbu , aus irgend einem Rechtsgrund einigen Anspruch zu mâden Vasen, werden hierdurch aufgefordert, sich mit diesem Anspruch so gewiß inneryAlb öM ^»r^^p unterzogenem Gericht anzumelden, und solches gehörig zu bescheinigen, ^„»i^ Eu der fragliche Nachlaß an die Testamentserben, praevia immissione , ohne «aution verabfolgt werden soll. Frankfurt den 8ten Febr. 1814.
Provisorisches Gericht erster Instanz.
Hartmann, erster Seeretair.