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An t e l l i g c n z . B ! a t t, (welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags un> ausgegeben wird.)

No. n. Dienstag, den 8. Februar 1814.

Bekanntmachung.

Am giften Januar dieses Jahrs ist dahier von einem Wagen der auf der Strasse gestanden, ein rundeS ohngefahr 3 Schuh langes Felleisen von schwarzem Leser mn Rie­men zuzeschnallt , und mit einem kleinen messingenen Vorhangschloß versehen, entwen. det morden. DaS Felleisen, das in eine grün tuchene mit Leinwand gefütterte Decke gewickelt war, enthielt folgende Effecten: 6 bis 8 neue Hemden mit Jabots; 3 mQar wollene weiße Haldstrümpfe; 6 diverse seidene Schnupftücher; 2 Betttücher; i grün tu­chenen Uederrock mit rothem Futter, rothen Kragen und gelben Metall Knöpfen; i grün tuchener Uniformrock mit rothen Aufschlagen, rothem Kragen und gelben Metall Knö­pfen;.! Paar schwarz tuchenelange wette Hosen, mit weißer Leinwand gefüttert; 2wc>ße Piqueewesten; i silberne Offizier Schärpe, inwendig mit ^*»^ nud schwèrer Seid« i Paar Epaulettes mit grünem Tuch und Gold, auf dem Tuch dir i6.; i Kars. Russ Kapitmns Rinzkragen, ganz von Silber mit doppeltem Adler; eine Chateulle vo« schwarzem Saffian mit feststehendem Deckel und Schlößchen, worin folgende Sachen befindlich gewesen: 5220 Rubel in Banknoten von 50 und 25 Rubel; 200 Holländische Ducaten in zwev weißen Papierrollen, jede zu ico Stück; eine goldene Schnupftabaks-, dose von platter niedriger Fa<;?n, ein längliches Viereck bildend , 80 bis 90 Ducaten werth. Diese enthielt 2 in Baumwolle gewickelte kleine goldene Fingerringe, einer mit einem kleinen Brillanten, der andere mit einem rothen Steinchen gefaßt.

Derjenige, welcher von diesem Diebstahl einige Kenntniß besitzt, oder dem ein oder das andere der entwendeten Stücke zu Gesicht kommen sollte, wird hiermit aüfgefor- dert, dem unterzeichneten Amte ohnverweilte Mittheilung davon zu machen, wogegen demselben von dcm Eigenthümer eine Belohnung von 052 Thlr. zugcfichert wird, auf den Fall, wenn durch seine Entdeckung oder Mitwirkung das Gestohlene wieder zur

Stelle kömmt. Frankfurt den rsten Februar 1814.

- Polizey r Amt.

Friedrich Ruppert, Leinweber zu Oberrad und dessen Ehefrau, sind kürzlich ohne Kinder mit Hinterlassung eines geringen Nachlasses verstorben. Alle jene, welch-daher aus irgend welchem RechtSgrunS eine Forderung an den Nachlaß zu machen gedenken, haben dieselbe bis Dinstag den raren Febr. d. J. früh 9 Uhr um so gewisser bey dem Landamt dahier ju liqmdireu alv sonst der Ngchlaß ohne weiters an die fremderr Abin- tèstaterbeu wird verabfolgt werden.

Frankfurt mn rdsten Jan, 1814. .

Land r Amt.

Braun