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ÄoblaefsLey und nach Maaßgabe der ihnen st *-^ siedenden Pri. välä soidausch heraus,uputzen.- Das Zeichen Veè Dienstes ist nn ßtuner Zweig au? ^e?"üstet sich selber auS und nur wo dies durchaus unmöglich ist, schafft die edj^pur^ Wf ^ ^. Wem ein S chießgewehr fehlt, der n mmt

c6ci. hie âügabet 4i»r Hund. Außerdem m ß r et eine Haue, eine Art oder^ine» Spaden oder An- ein Lh.McheS Jnstrnmna mir ft» t'âen. Für Me Her. beyschaffung von Munmon, Lrommeln, Signalhörnern re. hut tte Schutzdeputation ^W/r" keme^igene Waffen herdeyschaffen kann, erha.it sie aus den zu dreftm End« aniuleaend-n Grmendewaffen Niederlagen, als woruinen. dieselben außer der Dienst eit aufbewahrt werden, und in welche zedor nächst einer Geldbuße sewe e^en gehörige Waffe a-trefern muß, der sie einmal zur Störung g lelljchasilicher Ordnung, und zu andern als Dienstzwecken gemißbraucht hat. " .

Ws früher dem Locke ue Waffen abgenommen worden , muß der davon noch vor­handene Vor-ath den Eigenthümern zurückgegeden werden.

Reaelmäß ger Sold findet nicht start. Dre Schutzseputatrsnen theilen, wenn sie Geld dazu haben, außcrgcnöhnl;chè Entschädigungen cius, wo und wann sie es zum ^^^n der R^ verpfleg" sich^eder^er"er? Dienst hat, aus eignen Mitteln wenigstens drev Taae lang. Für längere Dienstzeit und unter besondern Umständen ordnen die Schutzdeputationen eine Natu.^Verpflegung auf Unfern d.r G mernden oder größerer kandeSdezirft an, und sorgen sogleich durch Segnung von Localca^en für die Lebens­mittel , daß nicht eine schnelle Uederlyeurung entstehe.

A o H.n Gegenstand auf welchen die Schutzdeputationen eine ganz besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu verwenden haben, ist die Pflege und Heilung der im Dienste des Landst -rmö Verunglückten, Verwundeten oter mit K-ankheit befallenen.

Alle Lazarethe und Hoipitâler find verbunden, diese Unglücklichen und Hülfsbedürf, tigen aufzunehmen und zu behandeln, als ob sie Mitglieder des stehenden Heeres waren. Die Schutzdeputationen sorgen dafür, daß an ihrer Ad wartung nichts verab aumt und durch He.beylchaffung von Speise, Lagerbequcmuchkett u. s. w. zu ihrer E-quickung möglichst deogkliagen werde.

Nicht minder liegt es ihnen ob, für die Versorgung der Invaliden und der durch diè Einrichtung deS Landsturms zuwege gebrachten Wittwen und Lasten die nöthigen Maaßregeln zu veranlaßen.

§ io. ad C. S bne gesetzliche Ordnung kann kein bürgerlicher Verein bestehen; eine Äriegsschaac ohne Mannkzu^t ist dem Feinde ein Sport, dem Lande eine Plage, in j &:r Rücksicht ein gefährliches und verächil ches Ding. Gewöhnlich aber ist es die Dib iplin, welche allgemeinen Aufgeboten fchlr, und deren Mangel dem herrschenden Vorurtherl gegen die Nutzbarkeit derselben ein großes Gtw.cht giebt. Begiündung und Dufrechtbaltung der MannSzucht find demnach beym Lanbirurm das erste Er orderniß, man möchte sagen, wichtiger noch als die Lewaff,.uiig, denn jeber Mann bekam schon von der Natur eine angedohrue Waffe — seine Faust — dl? vermögend ist, einen Stein zu fassen und zu werft»; und im Vendeekriege hat man Batterien erobern sehen, von Laueriipurschen, die mir Prüge,» bewaffnet waren.

Ob wirkliche Mannszucht voihanbeil iey, hängt oft eben sosehr von der Masse ab, welche gehorcht, als von den Wenigen, welche befehlen. Das geheime Anstreben, und der innere trieb zur Widersetzlichkeit fino -eben so gefährlich, als das laute Ausbrechen dkrselbtn in einzelnen Handlungen, uny so lange man diese nicht zu besänftigen odepc