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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)

Ro. 8. Freytag, den 28. Januar 1814.

Bekanntmachung.

Frankfurt den 24sten Januar 1814. ' .

Die für die persönliche Befreyung vom Bürgergardendienste, zu Bezahlung der fünfzig Gulden für drey Jahre sich bereit erklärt habsrE-yiesige Bürger, haben, Je­der für das vierte Quartal 1813, den darauf gefallenen noch rückständigen Theil mt Vier Gulden zehn Kreuzer an die Bürgermzlitörkasse zu bezahlen.

KS wird bis zum 8ten nächstkünftigen Februar dazu Frist gestattet, bis wohin die Entrichtungen auf die Stadt Esnzley in den Nachmittagsstunden von 3 bis 5 4l^r zegeii Bescheinigung der Bürgermilitärkaffeverwaltung eingesendet werden müssen.

General - Bürger - Garden; Commando dahier.

Die beyden Herrn Bürgermeister haben zu Abnehmung der Burger- und Beysassen- Eidr die Vormitttagsstunde lo llhr des Dienstags und Donnerstags bestimmt. Dieje­nigen alle, welche dergleichen Eide ablegen wollen, werden hiermit angewiesen solckeS jedesmal den Tag vorher in denNachmittagSstunden von 2 &6 4 U^r bey der unterzeich. nelen Canzley anzumelden, damit die Rechnungen über ihre Prästanden vorläufig -fertiget werden können, und.sie bey der Eidesletstung sechsten desto mehr befördert «erden mögen, welches in Gemäßheit erhaltenen verehrlichen Auftrags hiermit zur Nachachtung dekannt.gemacht wird. Frankfurt den Listen Januar 1814.

Stadt; Canzley.

Wer an den geringfügigen Nachlaß deS dahier verstorbenen kivreebedienten Georg Harker aus Lauterbach aus irgend einem Grund Anspruch und Forderung zu haben rermeynet, hat sich so gewiß innerhalb 4 Wochen bey unterzeichnrtem Gericht damit an. zumelven, als ansonsten der Nachlaß des Defuncti, praevia legitimatione, o{)ne Cau» livnSleistung verabfolgt werden soll. Frankfurt den 17. Jan. 18-4.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

- Hartmann , ir Secretair.

Laternen Restanten.

Da das Latemengeld alle Jahr nach der ergangenen Verordnung zum Voraus zu entrichten ist; so werden diejenige, die damit bis den Zisten Dec. 1813 rückständig finfr/ hierdurch erinnert, solches in Zeit von 14 Tagen so gewiß zu bezahlen, als nach eeren fruchtlosen Ablauf zu Eintreibung desselben daS Weitere verfüget werden wird.

Frankfurt am rosten Jan. 1B14.

Bau-Laternen -Amt.