(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)
No. 4. Freytag, den 14. Januar 1314.
Bekanntmachung.
Der Minister der Justiz ».des Innern, macht zufolge Art. n8 des Gesetzbuches 6&» könnt, daß bey dem Großherzogl. Gerichte erster Instanz zu Frankfurt nachfolgendes Sckènntmß erlassen worden sey:
Wir zum Gerichte erster Instanz des Departements Frankfurt verordnete-Direktor und Räthe, haben in Abwesenheitscrttäru-ng des Joharm Christian Noll, folgendes Erkenntniß erlassen: , da das gesetzliche Jahr abgelaufen, auch außer den altern in [4] bemerkte« Nachforschungen die andauernde Abwesenheit und der gänzliche Abgang aller Nachrichten von dem Zoh. Christian Noll sich durch drey unverwersi:che Zeugen dargetha» befindet: so wird derselbe nunmehr für abwesend erklärt, Decr. Gericht ister Instanz den 16. December 18rg.
Metzler.
Hartmann.
Frankfurt den iLten December 1813. .
Freyherr von Albini.
Eingètrcttener Umstände wegen, wird der in der Debitsache der hiesigen Handlung Joel Enoch Halle auf den heutigen Tag prorogirt gewesene Liquidations-Termin abermals und zwar auf Dienstag den 8ten Kehr. 1814 Vormittags 10 Uhr hinaukgesetzt, und haben sich sämtliche Creditsren, bey Vermeidung des in der Ladung angedrohelen Präjudizes der Praclnsion, an besagtem Tag und Stunde bey der Gerichts Commission einzusinden. Frankfurt den yten Dec. 1813.
Großherzogl. Frankfurt. Gericht erster Instanz des Departements Frankfurt.
J. W. Metzler, Director.
'_____________________________________ Hartmann, ir Secretair.
Hingetretener Umstände wegen, wird der in der Debitsache des hiesigen Handelsmanns Hm. Goldschmidtsohn, auf den iihn l. M. anberaumte Liquidationstermin, auf Montag den 14. Febr. l. J. Vormittags 9 Uhr, hierm t prorogirt, und haben sich die Goldschmjdtsohn'schen Gläubiger bey Vermeidung des rn der Ladung angcdroheten Präjudizes der Präclusion, an besagtem Tag und Stunde bey der Gerichts-Commission ein« Wden. Frankfurt den Zten Jan. 1814.
Provisorisches Gericht erster Instanz.
J. W, Metzler.
Haktmütm.