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(welche- auf.dsA kleinen Hirschgrabrn F 77 DiLuKstgs ^mdWkKLaLS ^^^^\

susLSgröen Wirtz.)

---------- ,------- IC^^^t^:) Ro. 109. Zreytsg, de« 31. December 1813. ^^^

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Frankfurt den 28. Dee. 1813.

Auf Befehl Dr. Durchlaucht des Herrn GenA°al.HouvcrnMrs Prinz Sppilipp zu Hessen Homburg, werden sämtliche Einwohner hiesiger Stadt und der daur gehörigen Omchaften, welch? französische Gewehre besinn, ober in Verwahrung haben, ernst- gemènst angewlestn, d'.e Anzeige davon mit Kestimmung^ren Zahl und der näheren Angabe dessen, was ihnen von solchen dahier, oder«, dem Stadtgebiet besindlichcn Ne» tvehrvorrätyen bekannt ist, innerhalb 24 Stunden Sr. Excellenz dem Herrn General- gieimnant Freph^rrn vAi Zweyer zu machen, dagegen aber zu gewärtigen, daß sonach mir den Eigenthümern des dafür zu bewilkigendenjh-etpes Harden üderemgekommen wer­den, und wegen der Ablteferuns nähere Bestimmung erfolgen soll. Diejeltige hingegen welche dieser Auflage schuldige Folge zu leisten unterlassen sollten, werden bedrohet^ daß 6e nach Ablauf der vorgeschriebenen aqstünchgen Artist, wann selbige bey vorzunch- mender Vistlatton dessen üderirihrt werden, zu Entrichtung einer nahmhaften Geldbuse, welche dem Fond der hiesigen Schaar der FreywiLigm zu gut-kommen soll? unnach, stchlltch verurrheilt werden.

Der Präfect, Freyherr von Gântzerrode.

Alle tzrefemgcn, ivelche an den Nachlaß des dahier verlebten Herzogs. Gotha'sche« Kammrrherrn, Grafen von Coëtlosquet^ ex quocunque ütuio Spruch und Forderung zu haben vermernen, haben sich binnen 14 Tagen so gewiß vor der GerichtScommssion darüber auszoweifen, MS wtSrigcnfolis der Nachlaß ohne wkirers an die darum -ersucht habende Behörde nach Gotha adgesendet werdeit wird.

Frankfurt den sijlcu Dec. 1813«

, Gericht ister Instanz

2. W. Metzler.

Hartmann.

Da die Scssionstaae des Gerichts ir Instanz auf den Dwntag, Mittwoch und »tenta« einer jeden Woche verlegt die übrigen dren Wochentage aber für die S^rhi- ^tionen hrstimmt worden sind, so bringt solch e Unterzelchnetcr, zufolge crhattknen Auftrags, mit dem Bemerken hiermit zur Mgemeinen Kenntniß, daß diese neue Ein- Nchtuno / mit dem bevorstehenden neuen Iabr ihren Anfang nehmen und somit stetig» igg den 4ten Januar 1814 der erste EzhidiUonelag seyn wird.

Frankflirt den ^,i.en ^^^^^.^ tr Stcretsir deS Gerichts rr 'Instar