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Frankfurter

I N è e l; i g e N z» B l a L t,

(WlchtS auf .« kleinen Hirfchgraben F 77 Dienstags und Freytags ^^^-^^. auSgrgröen wird.) ^^Ä^

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Ro. 107. Freytag, dm 24. December 1313. xZA->

Bekanntmachung.

Da dem Vernehmen nach- unter andern auch die Gebrüder Mack aus München, in den Gegenden zwischen Frankfurt und Fulda Gewehre aufkaufen, dieser Ankauf an Gewehre aber dahier nur solchen Personen gestattet werden kann, welche hierzu eine Ermächnqung der hiesigen Armirungs-Lommtssion verzeigen können, so wird solches und daß dermalen mit dem hiesigen Handelsmann Claruö über den Aufkauf der brauch­baren Gewehre dabter ein Accord abgeschlossen worden, hierdurch öffentlich bekannt gemacht, damit kein anderer Ankauf geschehe, widrigenfalls die etwaigen Aufkäufer für fremde Rechnung angehalten werden sollen, gegen die Vergütung des AnkaufpreißeS die aufgekaufte Gewehre an die gedachte Armirungs-Commtssion zur Bewaffnung des dtsseiügen Contingents abzugeben.

Frankfurt den Liren Dec. 1813.

Der Prafect des Departements, Freytzdrr von Günderrode.

K tz j 4 t a l - 8 a d u n g.

Der hiessge Burger und Handelsmann Johannes Wolf hat am 8ten l. M. bey Ge­richt die Anzeige gemacht, daß. sein Vermögen zu Bezahlung seiner Passiven nicht hin- peiche, und deshalb um Zulassung zur Rechtswohlthst der Gütecobtrettung gebeten.

ES werden daher alle diejenige, welche an ernannten Handelsmann Johannes Wolf aus irgend einem Grunde einen Anspruch zu haben vermeynen, edictaliter hier­durch vorgeladen, um Montags den ZM« Jan. 1814, Vormittags um io Uhr, vor der angeordneten Gerichts Commission ihre Ansprüche entweder persönlich oder durch -hinlänglich Bevollmächtigte zu liquidircn, und rhr Vorzugsrecht auszuführen, bey Ver­meidung, daß sie ansonsten m-t '.been Forderungen von der Masse ausgeschlossen wer­den sollen. Frankfurt den yten Nov. 1813«

Großherz. Krankf. Gericht erster Instanz des Departements Frankfurt» J. W. Metzler, Director.

__________________________ Hartmann, rr Secretair._________________

Da bey der gegenwärtigen Noth um Holz, von Seiten der Odersorß Inspektion be« schlossen worden , gemischte Wellen aus dem Hinkelsteiner Forst zu vier Gulden vreyßig Kreuzer das hundert aus der Hand a-zugeben, und diejenige, welche dergleichen zu ha­ben wünschen, Dienstag, Mittwoch, Freytag und Samstag Morgens zwischen neun u. eilf Uhr, sich bey unterzeichneter Stelle zu melden haben, so wird dieses hiermit bekannt gemacht. Frankfurt den äo. Dec. 1813.

Oberforst -Inspettion.