(welches auf -e^ kleinen Hirschgraben F 77 Dien-as- und FreptaZS
ausgrgeben wird.) /^
Ro. 102. Dienstag, den 7. December 1813. v䣣
Beta nn t m a K u n g.
Bereits durch mehrere polizeylichen Weisungen ist die Weise und SriréftcfmtM alles französischèn Eigenthums anbefohien worden. Da sich diese Weisung a^ch u-sbe- sondere auf alle Gelder und Effecten des französischen Gouvernements oder öffentlicher ' Institutionen und Behörden destelben erstreckt, so fordere ich sammtüche Einwohner ^er Meinem Gouvernement anvcrtramen kande, mithin alle Einwohner des Oroßher- zogthumS Frankfurt, Aürstenthums.Ljsenburg und der Nieder-Grafschaft KairenelnbI- gen andurck nachdrücklich auf, nicht allein alle dre in Handen habenden Gelder und Effekten Vieser Arr"getreulich und ohne alle Ausnahme abzuliefern, -sondern auch , in so ferne irgend Jemand von deren Vorhsndenftyn innerhalb der von den verbüwdeterr Mchren besetzten Länder Kenntniß haben sollte, hievon sogleich die An-eizs zu machen, unter Strafe deS Selbstersatzes und bey Vermeidung, nach Befinden der Umstands fo-
1 gar als deS Einverständnisses mit dem Fernde verdächtig bestraft zu werden.
Gegenwärtiger für sämmtliche Einwohner der gedachten Lande orrbinötrche Bssebl soll gedruckt und nicht allein auf die gewöhnliche Art bekannt gemacht, sondern auch in allen Städten und Dörfern öffentlich angeschlagei, werden.
Sämmtliche Scaatsdèhöroen sind für die pünktliche Vollziehung her gegek-wärti« gen Weisung verantwortlich erklärt.
Frankfurt am sbsten November 1813.
Philipp, PrütZ zu Hesssn-Homburg, K. K. Feldmarschall-Lieutenant und General-Souverneur.
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In der Nacht vom 24)len auf den rzsten dieses , wurde aus dem offenen Zimmer eines Hauses Dauter nachstehendes entwendet:
i) Ein Rästrkästchrn van rothem Safi an, worin sich zwey Rasirmesser in Elfenbein gefaßt, ein Kamm, an SetftndüchöLen, ein Zahnbürstchm, zwey klelwe Tniien' und Sandfässcr^un'o eins ie andere Älerniqkerten be-anKest- Auch lagen darinn an russischer Münze: snoeo Imperials, zwen halbe Impeiisis, und eine halbe Fricdcichsd'or.
2) Eine meerscha ••mene Pfeife :n Silber gefaßt, nebst einem Pfeifenrohr , woran ein silberner Löwenkopf, nebst einem silbernen Loffrlchen zum Reinigen der Wetfe, angebracht ist.
^eveè der beyden vorbeschriebmen Stucke hat einen Werth von 6 Dnccrten.
Dem Entdecker des Diebes oder des EkUlommenen wird eine angemessene Belohn «tMg zugcsiLert.
Frankfurt am Lasten November 18 rz.
Der Pelizey-Pkäfeet, Freyherr von der Tan».