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(welches auf.dLW hemtsi Hirschgraben F 77 Dienstags und Zreptags ^^^^,
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Ro. 101. FreMg, deu 3. December 1813, M^B^
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Prafektur-Bekanntmachung.
Frankfurt Len rüsten Set», 1813.
Es haben Seine Durchlaucht der Herr Prinz Phifipp zu Hessen Homburg, als ton den verbündeten höchsten Machten ausgestellter Herr General Gouverneur des SroßherzogthumS Frankfurt durchs öffeutlichen Anschlag vom 6ten und Mn Nov: k. F, bekannt gemacht, daß die Angehörige und Bewohner LeS Großheriogthunrs/ die bestehende Gesetze und Verordnungen genauest zu befolgen und denen u: unverrückrer MrksaNkeit bevbehcltenen Obrigkeiten, unweigerlich alle Folge zu leisten habenz — Aon dem sich so oft beysaSSwürdig erprobten guten Sinn Ser Angehörigen des Hiest- gen Departements, für das Einhalten der bcstchenLèn. V,erhöltMr ^ m williger Be- folgunz obrißkertlicher Gesetze und Verordnungen,- wird, mit Vertrauen erwarttt, daß sie dem fortwährend vollkommen entsprechen, und solches namentlich in williger Ent- richlung der gesetzlich btstimryten.herrschaftlichrn und anderer Abgaben werden erproben wollen. Indem ich alle und jede, welche diesfalls in Anspruch zu nehmen sind, hierzu auf das dringendste aufierim uni dazu ernstlichst ermahne, füge ich dre Ver- «arnung bey, daß Oiejcidge / welche sich dessen zu entziehen.versuchen sollten, durch geeignete Zwangsmittel zur Erfüllung ihrer Ob-regcnhetten ohnnvchslchMch Mchaltm werden sollen, als wovon sie sich die Nachtheile leibst beyzumtssen haben würden.
Der Präfecr des Departements Frankfurt
- Freyherr von GütiderroLr.
Beksnntrnachung.
In der Nacht vom Msten auf den misten, d. M. ist ein StandlaLen-aufdem Garküchenplatze vermittelst Aufspreugung des Anhang und Thürschlosses gewaltsam erbrochen, und daraus viele Dutzende thestZ weiß, theils gelb beschlagene hölzerne Pfeifen» köpfe nach Ungarischer und Ulmer Art geformt# dergleichen von Porcellan , auch Pfei« smröhre von Horn und Holz, weiße lederne Tabaksbeutel, Blaser., Feuerstähle, drä-» therne Pfeifendeckel und Quasten entwendet worden.
Wer die Urheber dieser Gewaltthat anzugeben im Stande wäre, oder wem von den beschriebenen Waaren zum Kauf etwas angeboten werden sollte, wird hiermit auf- gefordert, und ersucht, die Anzeige dahier zur Fortsetzung der Untersuchung zu machen, im 'entern Fall auch die Waaren selbst anzuhalten, wogegen nicht nur die Verschweigung seines Namens, sondern auch nach Umständen eine verhältnißmâßige Belohnung zugcsichrrt wird, Frankfurt den sgficn Nov. 1813.
Der Polizey-Prafett, Krepherr von der Tann.