Erste Beylage MM-97« Freytag, derr r^HMember 181&
Oeffentliche Bekanntmachung.
c?n chem'A'-genölicks, wo reiner Patriotismus laut aus jedem Herzen spricht, wo iiberâll für die Befreiung Deutschlands sich reges Bestreben äußert, finde ich nuw auf* «"fordert, die Enuvohuer des Großherzogthums Frankfurt, VeSFurstculdumv ^i»n« dura und der Nwdergrafjchack Katzenelnbogen, in Beziehung aus sav Patent vom l â, zu erm duen , daß nur durch Règulirung der Mittel, durch piu Lâung der best; Headen Gesetze, Gehorsam gegen die-in unverrückter KLirksar-lett vèl- Lch^lsâ Obrigkeiten und Erfüllung jeder dem Staatsbürger oblregendcn Wichten , endlich durch ß.mLste Erhaltung gesetzlicher Ordnung der wohlthätige ZweL ;u er- rèicken welchen die Anstrengungen der hohen verbündeten Machte bezeichnet Haven.
Jede Störung des Bandes, welches die Wohlfahrt des Staates und seiner Bewohner durch Gehorsam gegen Gesetze und Obrigkeiten knüpft , ist den Gesinnun- m der allerhöchst"« Mächte zuwider, und wird streng und unavvölerblich bestraft werden.
Den obersten Staasb-dörden liegt es ob, und sie werden ausdrücklich angewiesen, M^ deshalb nöthige Maaßregeln zu ergreifen , und für deren Handhabung zu wachen. W- gvamfuvt Gen. 15 ^n November rhrz.
Sr. Kaiserl. König!. Apostol. Majestät General-Fcldmarschaü-?ieute- Wstt und Inhaber eines Infanterieregiments , Großkreuz des Königs. Preussischen rochen Adler- und des Hessischen köwen- Ordens, Ritter deS Kaiser!. O^sterreichischen Theresien- und des - • Kaiser!. Russischen Sr. Georgen-Ordens, General - Gouverneur
des GroßherzogthumS Frankfurt und des Fürsteathums Istndurg, Philipp, Prinz zu Hessen-Homburg.
Bekanntmachung.
Da die Anwesenheit der König!. Preussischen Truppen in dem GroßherzogtHum Feankfurt, dem Fürstenthum Isenburg und der Niedergrasschaft Katzenelnbogen, die Lchiwmung des Cours Verhältnisses nothwendig macht, nach welchem das Königlich. Keussische Lourantgeld zu dem dahier emzeführten vier und zwanzig Gulden Münzfüße steht; so wird hierdurch bekannt gemacht:
daß der wirkliche innere Werth eines Preussischen Courânt-Thalers , er bestehe in iZ-Z/ 1/6, 1/3 oder in ganzen Stücken auf EirchnnLert und fünf hiesige Kreuzer ausgemittelt worden sey, und bey allen Zählungen ohne Ausnahme, zi diesem Course angenommen werden müsse. Diesemnach betragt
1) derganze Preussische Courant Thaler nach dem 24 Gulden Münzfüße fl.1.45 fr.
2) der 1/3 Thaler ....... 35 fr.
Z) der r/ü Thaler ................. i74kr.
4) der 1/12 Thaler .......... g^r.
Frankfurt am Mapn , den nten November 1813.
Der General-Gouverneur des Großherzogthums Frairkfurt, FürstenlhumS Isenburg und der niedern Grafschaft Katzenelnbogen ,
P hilipp, Prinz vorr Hessen - Homburg.
Don unterzeichneter Behörde wird 'hiemit bekannt gemacht, daß der Früh Got-> tèsdirnst in der Peterskirche am ersten Advents-Sonntage den »Efren dieses und an ton darauf folgenden Sonn- und Fèyertagen Morgens um halb 9 Uhr in der Kirche