Einzelbild herunterladen
 

(welche- auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Areptss-

auSgegeben wird.)

Ro. 89. Freytag, den 22. October 1813«

Mgemrinr Beschlüsse, Verfügungen oder BekanntMachungen der VerrsÄtunzst un- Jnstijhchörden des Departements Frankfurt»

Präfektur- Bekanntmachung.

Frankfurt den i6ten Ort. rZrz.

Der Militairbote Adam Schreib von Neudorf im Departement Aschaffenburg hat die ihm bcy seiner letzten Siers« sur daS Großh-rzogliche Coutingent in Glogau von Pri­vaten anvertraute Gelder, bey der Polizeydirectton in Aschaffenburg deponirt, woselbst sie an diejenige, welche sich durch genaue Angabe des Betrags und der ©Pforten, so dem Mtlitairboten mitgegeben worden, dazu bey ihren vorgesetzten M»rtm acH4Ä zu legrtimiren vermögen, zurückgegeben werden sollen.

Der Präfect des Departement- Freyherr von Günderrode.

/ No. 3276. b. Frankftirt , den 18. Oct. 1813.

des Hauptregisters.

. Großher zogthum Fra n k f u r t.

Mairie Frankfurt.

. Es wird anmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht/ daß laut Schreiben der Di- rection des Rhein Octroi d. d. Cölln den Sten .dieses, die Wasserfracht für den Traus- vorr von Cölln nach Mainz und von da nach Straßburg, so wie von da zurück, von der verflossenen Herbstmesse an, bis zur nächsten Osterm-ffe, dieselbe verbleibet als solche durch das Arrèté vom tZten April L I. für das verflossene halbe Jahr bestimmt ge­worden ist.

G n i o 1 1 e t t.

. Bey der nun hier eintretenden gewöhnlichen Bürgerschlacht wird ein jeder hiermit ttinnert, sich an die hiezu bestimmte Zeit genau zu halten, so wie auch in Hinsicht der Fett und anderen Krämer die bestehende ältere Verordnung, daß sie nämlich während dieser Schlacht über die gewöhnliche und erlaubte Anzahl von sechs Schweinen, weder tur sich noch auf den Namen ihrer Anverwandten und anderer Leute, bey ansonsten zu gewärtigender Confiscation und sonstiger Strafe schlachten dürfen, hiermit uech- malen bekannt gemacht. Frankfurt den iZten Octoder 1813.

Der Polizey-Prafert, Freyherr von der Tann.