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Frankfurter

I n t ellt g e n z» B l a t t,

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und FreytagS ^^y^. u '^gegeben wird.) ' f^er^)^

________ Ro. 88. Dienstag, den 19. Oktober 1813. '^^O

W-emrittr Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

In Jnsatzklagsachen der Jntèstaterben des verstorbenen Herrn Schöffen Joban» Adolph Friedrich von Stalburg, gegen den hiesigen Weingärtner Johann Heinrich Rumpler, wird nachfolgend bezeichnete Behausung, auf welcher ein Jnsatzkap'lal von fl. 1900 samt ausgelaufenen Zinsen unS Kosten , sodann pro censa prius fl. 1. m lvbl. Hospital und fl. 3. Laternengeld an lobt Bau Direktion, sonsten aber, so viel bekannt, keine weitere Last haftet, von Gerichtswegen zum Zweytenmal öffentl. feilglboten, nämlich: Eine Behausung zu Sachsenhausen, hinter der goldnen Birn gelegen, mit Lit. - O No. 50 bezeichnet.

Kauflustige können sowohl bey ernsnnten Jnsatzcreditoren, und deren Anwalt, Herrn Doctor Kappes als auch in der Canzley des unterzogenen Gerichts, woselbst auch Gebote zum Protokoll genommen werden, vollständige Einsicht und Auskunft er­halten. Frankfurt den 7«n Oct- 1813- Großherjsal. Krankf. Gericht ister Instanz des Departements Frankfurt.

J. W. Metzler, Direktor.

Hartmann, ir Secretair.

Bey der nun hier eintretenden gewöhnlichen Bürgerschlacht wird ein jeder hiermit erinnert, sich an die hiezu bestimmte Bett genau zu halten, so wie auch in Hinsicht der Fett- und anderen Krämer die bestehende ältere Verordnung, daß sie nämlich während dieser Schlacht über die gewöhnliche und erlaubte Anzahl von sechs Schweinen, weder für sich noch auf den Namen ihrer Anverwandten und anderer Leute, bey ansonsten zu gewärtigender tzonfiècation und sonstiger Strafe schlachten dürfen, hiermit noch- malen bekannt gemacht. Frankfurt den igten October 18*3.

Der Polrzey-Prafect, Freyherr von der Tan«.

Edictal - Ladung.

Die hiesige Bürgerin, Regina, abgeschiedene Schuster, gebcrne Stiebel, ist sub iiesterno mit einem Güterabrrettungsgesuch bey Gericht emgekommen. Es werden da­her alle diejenige', welche an gedachte Schuchr'sche Separata ou6 irgend einem Grund Spruch und Forderung zu baden vetmeirwn, edictaliter hiermit vorgeladen, um Diens­tags den löten Nov. l. J. Vormittags 10 Uhr, vor der angeordneten Commission ihre Ansprüche entweder selhsten, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, zu liquidiren,