Frankfurter
I n t c l l i g e n z . B l at t,
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und FreptagS ^^»«»^.
auSgegeben wird.) /^^mX —-------------------------------—------- ^â^-^ei^^^ Ro. 85- Freytag, den 8. October 1813. Xacxr/
Wgemeis« Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der VenvÄtsn-s, un» Justizbehörden des Departements Frankfurt.
Präfecturr Bekanntmachung.
"—— — Frankfurt den o.8sten Sept. i8rg Nachfolgende Bekanntmachung der General-Salinen-Direction des Großhè thums wird hierdurch zu Jedermanns Kenntniß gebracht. ^tr-P^a_fèe<oes Departements, Freyherr von Günderrode.
Ihre Königliche Hoheit, stets von dem Wunsche beseelt, Höckstdero geliebten Unterthanen die durch den gegenwärtigen Krieg erzeugten unabänderlichen rasten zu erleichtern,
in höchster Erwägung, daß die Erreichung des so sehnlich gewünschten allgemeinen Friedens Höchstdero- Unterthanen noch manche Anstrengung und Opfer aufzulegen »öthig machen werde, “ :
endlich nach Ansicht des Berichtes der General SslinernDirecti^n — wonach die letzte SalzconsumtionSrevision ergeben hat, daß die jetzt so nothwendige Einschränkung Jn allen häuslichen Bedürfnissen auf den Salzveibrauch selbst nachlherligcn Einfluß zeige, haben folgende höchste Entschließungen zu fasten geruht:
i) Für das laufende Jahr soll die bestimmte Salzabnal mc auf drey Di'ertheil deS bisher vorgeschriebenen Quantums Herabgesetzt seyn, so daß also nur fünfzehn Pfund per Kopf inclusive des ViehstandeS und der Gewerbe bestimmt abgenommen werden sollen. Es versteht sich übrigens von selbst, daß jeder, der mehr Satz als das drey- vierteljährige Bedürfniß braucht, wie es bey den Meisten der Fall seyn wird, dieses nur aus den herrschaftlichen Facroreyen nehmen darf.
2) In Gemaßheil dieser nachsichtsvollen höchsten Bestimmungen wird indessen nun gewiß erwartet, daß ohne Aufschub die Abnahme des für Vas erste Halde Jahr noch rückständigen Salzes Stau ft^e, indem man sich sonst genöthiget sehen wird, die strengsten Maaßregeln gegen die Säumigen zu ergreifen, als wozu sämtliche betreffende Beamte bey eigener Verantwortlichkeit um so mehr aufgefordert werden, weil in diesem eingeschränkten Repartitions Quantum ohne Zweifel viel weniger als das wahre Bedürfniß liegt und folglich Nichtabnahme widersetzliche Unterweise offenbar darthun würde.
3) Um den immer noch, vorzüglich im Departement Fulda , hmfizen Salzdefrau- dationen mehr Grenzen zu setzen, wird die letzte höchste Strafbestimmung, wonach