Einzelbild herunterladen
 

I

Frankfurter I WM l i g e n z» B k a t t)

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dirnstags und IreptsZs ^^-^ «usgegèLen wird.)

.......--------------------------- No. 84. Dienstag, den 5. October 1813. ^EL>

Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der VrrwHLLmsL uns Züstijbehorbsn des Departements Frankfurt.

P r ä f e c t u r r B e k an n t m a ch u n g.

- I " I.« ^ -

Frankfurt Len sSsren Sept. i8rz.

Nachfolgende Bekanntmachung der General-Salmen-Dirertion des Großhe^Loâ- lhums wrrd hierdurch zu Ledermanns Kenntniß gebracht.

Der Präfect des Departements,

Freyherr von Günderrode.

Ihrs Königliche Hoheit, stets von dem Wunsche beseelt, höchstdero geliebten Un­terthanen die durch den gegenwärtigen Krieg erzeugten unabänderlichen Lasten zu er­leichtern, - ~

in höchster Erwägung, - die Erreichung des so sehnlich gewünschten allgemeinen Friedens Hochstdero Unterthanen noch manche Anstrengung und Opfer aufzulegen Nöthig machen werde,

endlich nach Ansicht des Berichtes der General-Salinen-Directron wonach die letzte Saftconsumtionsrevision ergeben hat, daß die jetzt so nothwendige Einschränkung in allen häuslichen Bedürfnissen auf den Salzverbl auch selbst nachtheiligm Emfiuß zeige, haben folgende höchste Entschließungen zu fassen geruht:

i) Für Las laufende Jahr soll die bestimmte Salzabnahme auf drey Viertheil deS bisher vorgeschrredenen Quantums herabgesetzt seyn,, so daß also nur fünfzehn Pfund per Kopf inclusive des Bichstandes und der Gewerbe bestimmt abgenommen werden sollen. Es versteht sich übrigen» von selbst, daß jed/r, der mehr Salz als das drey- vierleljährtge Bedürfniß braucht, wie cs bey den Misten der Fall seyn wird, dieses nur aus den herrschaftlichen Factoreyen nehmen darf.

2) In Gemäßheit dieser nachsichtsvollen höchsten Bestimmungen wird indessen nun gewiß erwartet, daß ohne Aufschub die Abnahme, des für das erste halbe Jahr noch rück­ständigen Salzes Statt finde, indem man fi b sonst genöthiget sehen wird, die strengsten Maaßregeln gegen die Säumigen zu ergreifen, als wozu sämtliche betreffende Beamte den eigener Verantwortilchkeit um so mehr aufgefordert werden, weil in diesem einge­schränkten RepartirionS Quantum ohne Zweifel viel weniger als das wahre Bedürfniß liegt und folglich Nichtabnahme widersetzliche Unterschleife offenbar darthun würde.

3) Um den immer noch, vorzüglich im Departement Fulda, häufigen Sylzdefrau- -ationen mehr Grenzen zu setzen, wird die letzte höchste Strafbestimmung, wonach