Frankfurter Intelligenz * BLat L,
(welches auf dèW kleinen Hirschgrabsn F 77 Dienstags und FreptssS ausgegeben wird.)
Ko. 70. Dienstag, den 24. August 1813.
Mgrmrme Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der WerwÄMvg^ ANS ZusièZbehördsn des Departements Frankfurt.
Vpäfect ur-Beko. n rr t m a ch u n g.
Frankfurt den 14t»» August iFrz.
Die für die persönliche Befreyung vom Nationas-Gardendienst, zu Bezahlung der fünfzig Gulden für drey Jahre sich bereit erklärt Habende hiesige Bürger, haben Jeder für das dritte Quartal 18*3 den darauf fallenden Theil mit Vier Gulden zehn Kreuzer an die unter meiner Aufsicht stehende Bürg-rmilitairkasse zu bezahlen.
Es wird hierzu bis zum giften laufenden Monats Frist gestattet, bis wohin die Entrichtungen auf die Präfektur Canzley in den Nachmittagsstunden von 2 bis 5 Uhr gegen Bescheinigung der Bürgermilitaircasseverwaltung eingesendet werden müssen. Der Präfect des Departements Freyherr von Günderrode.
No. 2563. a. des Hsuptregisters.
Frankfurt, den 14. August 1813.
Großhe rzoZthum Frankfurt.
Mairie Frankfurt.
, Die bestehende Verordnung, daß die Einschreib- und Busschreib Gebühr eines Lehrlings, welcher kein eigenes Vermögen hat , sondern entweder von einer milden Stiftung, oder von einer Privatperson wegen Armuth des LehrlingS und ans Wohl- thatigkeir in die Lehre gethan worden (es werde Lehrgeld für ihn gezahlt oder nicht) den allen Handwerkern einförmig auf 20 Kreuzer für das ^in? und eben so viel für das Busschreiben gesetzt seyn soll, wird â^durch in Erinnerung gebracht und sämmtlichen Handwerks- Geschwornen anbefohlen, derselben nicht entgegen zu handeln, beson- ders auch nicht unter dem Vorwande, daß der Lehrmeister selbst ein höheres Ein- und Ausschreibgeld zu bezahlen Habe, immaßen auch in diesem Fall dasselbe nicht angeson-
neu werden darf.
Der Maire der Stadt, Guiollett.