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Frankfurter Intelligenz * BLat L,

(welches auf dèW kleinen Hirschgrabsn F 77 Dienstags und FreptssS ausgegeben wird.)

Ko. 70. Dienstag, den 24. August 1813.

Mgrmrme Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der WerwÄMvg^ ANS ZusièZbehördsn des Departements Frankfurt.

Vpäfect ur-Beko. n rr t m a ch u n g.

Frankfurt den 14t»» August iFrz.

Die für die persönliche Befreyung vom Nationas-Gardendienst, zu Bezahlung der fünfzig Gulden für drey Jahre sich bereit erklärt Habende hiesige Bürger, haben Jeder für das dritte Quartal 18*3 den darauf fallenden Theil mit Vier Gulden zehn Kreuzer an die unter meiner Aufsicht stehende Bürg-rmilitairkasse zu bezahlen.

Es wird hierzu bis zum giften laufenden Monats Frist gestattet, bis wohin die Entrichtungen auf die Präfektur Canzley in den Nachmittagsstunden von 2 bis 5 Uhr gegen Bescheinigung der Bürgermilitaircasseverwaltung eingesendet werden müssen. Der Präfect des Departements Freyherr von Günderrode.

No. 2563. a. des Hsuptregisters.

Frankfurt, den 14. August 1813.

Großhe rzoZthum Frankfurt.

Mairie Frankfurt.

, Die bestehende Verordnung, daß die Einschreib- und Busschreib Gebühr eines Lehrlings, welcher kein eigenes Vermögen hat , sondern entweder von einer milden Stiftung, oder von einer Privatperson wegen Armuth des LehrlingS und ans Wohl- thatigkeir in die Lehre gethan worden (es werde Lehrgeld für ihn gezahlt oder nicht) den allen Handwerkern einförmig auf 20 Kreuzer für das ^in? und eben so viel für das Busschreiben gesetzt seyn soll, wird â^durch in Erinnerung gebracht und sämmtli­chen Handwerks- Geschwornen anbefohlen, derselben nicht entgegen zu handeln, beson- ders auch nicht unter dem Vorwande, daß der Lehrmeister selbst ein höheres Ein- und Ausschreibgeld zu bezahlen Habe, immaßen auch in diesem Fall dasselbe nicht angeson-

neu werden darf.

Der Maire der Stadt, Guiollett.