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Dritte Beylage M No. 69- Frevtao, den 20. August 1813.

Bekanntmachung.

Vor einigen Tagen ist ein HerumiauMW Hund dahier getobtes worden > weil man chn von der Wuth befaLen 'glaubte. Wenn m m gle ch keine G?»v-ß.hert hiemZev hat, so ist doch um so größere Aufmerksamkeit Pflicht, da vos demselben yune andere gchKn worden sind, und das ToLwerden überhaupt sich anfangs von keiner andern Krankheit unterscheidet. Bey Hunden lassen sich jedoch zwey Grade oder Zeiträume «nnehmen, und auf beyde aus folgenden Umständen schließen:

In dem ersten 3'thaume wird das Thier traurig und mürrisch , sucht d'e An- sawkeir und dunkle Orte, versäumt daS Fressen oder beriecht es nur jedesmal, zeigt meistens einen Widerwillen gegen jede Flußbett , trägt seinen Köpf, als wenn es schläfrig wäre, bekommt thränende und matte Bugen , läßt Lie Obre» rmd den Schwanz hängen, bleibt nicht lange an einer Stelle Liegen, g; bt mancher­ley Zeichen von Unruhe von sich; läßt sich zwar noch von seinem Herrn berüh-- rcn, aber es schnappt und knarrt. Dieser Zustand dauert bald langer bald kür­zer, selten aber über 24 Stunden. Der Biß ss-cher Hunde ist schon eödtüch.

In dem zweyten Zeiträume nehmen die genannten Kennzeichen zu, und es erscheinen noch neue.

Das Thier kennt oder gehorcht firnem Herrn nicht mehr, blickt mit starren rothen rinnenden Bugen um sich, und beißt nach allem, was ihm vorkommt. Die bleyfarbige Zunge hängt aus dem stets offenen schäi'menden Maule hervor, und die Haare sind emporgcsiräubt. Es knirscht mit den Zähnen, fließt vor aLem, was glanzt, oder den Anschein einer Flüßigkctt hat; läuft äußerst schnell und heu­let nicht, wenn es geschlagen oder verwundet wird. Gesund Hunde stieben vor einem mit solcher Wuth behafteten Hunde schon von ferne.

Sollten sich nun Merkmale von^vüwecden bey Hunden dahier zeigen oder auch nur ei­nige Besorgmß etwa dadurch entstehen, daß Hunde gebissen worden seyen, so werden dir Eigenthümer , ..wie auch die Dienstboten der letzter'.; zu der schleunigen A neige bey Ler Polizey bey Hundert Gulden Strafe oder verhaltnißmäßigem Arrest verpflichtet, und besoukers angewiesen, dergleichen verdächtige Hunde nicht sogleich zu todten, wenn es nicht drrchqeNde Gefahr erfordert, indem erne voreilige Tödtung nur zu oft unnötHige Besorgmß verursachet. Frankfurt den 19. August 1813.

Der Polrzey, Präfekt Freyherr von der Tann.

Zum Behufe her von dem Herrn Dr. Jur. Schönhard dahier, und Johann Kramer I Ztèn zu Oderrad angetragenen anderweiten Versteigerung werden nachb>schciedene für 1300 Â- Capital, nebst Zins und Kosten verpfändete Johann Krämeusche Jmmobilten I zum istenmal feil geboten.

20 Ruthen Baumgut vor den Lehn, neben Leonhard Wilhelm und Lorenz Weis;

38 —- ditto auf dem Käseberg, neben Jacob Krämer und Andreas Sconto; 37» — ditto im neuen Weg, neben Joh. Wèlknr und Georg Pfannenstiel ;

2 Viertel ditto am Bronchen, neben Friedrich Buck und Wiih. Lang;

igf Ruthen ditto in der Winaertszasse, neben Conrad Hofseß H. und Jacob Grießinger ill.;

L — ditto in der Schresthütte, neben Conrad Jung und Sebastian Höning;