Frankfurter
Inte è è t g en z *Bsatt
(Ivèlchss auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Zrrptâg- ..^' ausgegeben wird.) __——---———— M
No. 68. Dienstag/ den 17. August iZiZ. x
W-emane Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachrrugen der Vsrtvângi, Mtid JusiizLehörden des Departements Frankfurt.
P r ä f e c t u r - B e k a n u t m a ch u n I.
Frankfurt den -ten August r8rg.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hüben durch die am Zvst-n Zuny l. J. wegen Bestrafung der Deserteure und Refraktarre erlassene höchste Verordnung, zu- glnch auch allen vor deren Bekanntmachung Entwichenen huldreichst einen General- Paeden unter Bestimmung eines TermmS bis zum zßen Äugust d. J. zuzusichern, nach Ablauf dieses Termins aber gedachten höchsten Ieneralpardon für die Deserteure und Refractaire bis zum rsten Octoder l. I. ausschließlich zu verlangem geruht—; es wird daher das deswegen damalen Verordnete mit der neueren höchsten Bestimmung hierdurch nochmalen zur allgemeinen Ken itmß gebracht, damit sich diejenige, so es angeht, darnach achten, und dadurch, der ihnen zugcsiLrrten höchsten Gnade therlhas- tig machen mögen. - '
s , 0 Allen Deserteuren und Refractairen, welche vor der Bekanntmachung aeaen- wartiger Verordnung entwichen sind, tvib Oze bis zum rsten Aug. nunme-hr Ott laufenden Jahres ausschließlich, ^-! ihrer verlassenen Fahne, oder, um ihre Eonstriv^ tionSpfitchten zu erfüllen, fkwwâ zuruckkehren, wird Verzeihung und ganzücker Nachlaß der Delertt-onvstrase anLurch zr-gesicherr. ,
2) Von dieser Amnestie sind jedoch jene ausgeschlossen, welche Lev ihrer Entwei- ch«ng sich noch eines andern Verbrechens schuldig gemacht haben T
3) Gegen jene Deserteur, welche durch eine reuige freywrlliae Rückkehr innerhalb der bestimmten Zeit sich drcjeü höchsten Generalpardons nickt würdi.' machen wollen, wird nach verlaufenem rsten August, unnmehr bey Erscheinung des rsten Oktobers a. et nach aller Strenge der Gesetze verfahret) werden.
4) Die Refrattarre, welche in ihrer Widerspenstigkeit verharren, verlieren nach dem verflossen:» Termine der Amnestie rede Hoffnung auf Wiederaufnahme oder Annahme a'lS Burger oder Unterthan, und werden, wenn sie sich gleichwohl später freywissia sistiren auf der Stelle, und ohne zu loosm, an d^s Wilitâir abgegeben.
Der Prä fect des Dep artements Frankfurt,
Freyherr von Günderrode.