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AügiArrnr Bèfthlüffr y Verfügungen cder Bekanntmachungen der Verwalrunz«, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

Prüfe crur-Bekanntmachung.

Frankfurt den sten August 1813.

Seine KMgliche Hoheit der Großherzeg haben durch die am Zosten Juny (, wegen Bestrafung der De Dteure und Refrakraire erlassene höchste^Derordnung, zu­gleich auch allen vor d-ren Bekanntmachung Entwichenen huldreichst einen Generat- Pardon unter Bestimmung eines Termins bis znm rsten August d. J. zuzusichern , nach Ablauf dieses Termins aber gedachten höchsten Benerulpardon flrr die Deserteure und Refraetarre bis zum rsten Ortoder L I. ausschlleßlich zu verlängern geruht; es wird daher das deswegen damalen Verordnete mit der neueren höchsten Bestimmung brerdurch nochmalen zur allgemeinen Kenntnis gebracht , damit sich diejenige, so es - angeht, darnach achten, und dadurch, der ihnen ^gesicherten höchsten Gnade chcilhaf- V rig machen mögen.

i) Allen Deserteuren mit» Refraxtairen, welche vor der Bekanntmachung aeaen- warttger Verordnung entwichen find, und die bis zum lsten Aug. nunmehr ,a- laufenden Jahres «usschsikklich, zu ihrer verlassenen Kahne, oder, um ihre CoÄv- tionspßichten zu erfüllen, freywrlüZ zuruckkehren, wird Derzechung und aansticher Nach­laß der Deftrironsstrafe andurch zugesichen. b 8 4 3(3(9

2) Von dieser Amnestie find j-doch jene ausgeschlossen, welche bey ihrer Entwei. chung sich noch emes andern Verbrechens schuldig gemacht haben.

3) Gegen jene Deserteure, welche durch eine reuige freywchlqe Rückkehr innerhalb : der bestimmten Zeit sich dieses höchsten Geutralvardous nicht würdig machen wollen wird nach verlaufenem rsten August, unnmchr bei) Ericheinung dèS rsten Oetobers < c. ; nach aller Strenge der Gesetze verfahren werden.

4) Die Nefractaire, welche in ihrer Widerspenstigkeit verharren, verlieren nach dem verfiossenen Termine der Amnestie jede Hoffnung auf Wiederaufnahme oder Annahme alss Bürger oder Unterthan, und werden, wenn fr sich gleichwohl später freywillia ststjren ' auf der Stelle, und ohne zu loosen, an Las Milirair abgegeben.

Der Präfeet des Departements Frankfurt, £