In Infatzklagsach-n des hiesigen Bürgers Johann Adam Prestel et ux. contra den hiesigen Weingärtner August Christian Wilhelm et. ux. werden nadm^iuO be« zeichnete Güterstücke/ auf welchen ein Jnsützkapital von 113/2 Stück^ConvelUionsrha. lern, sonsten aber, so viel besannt/ keine weitere Abgabe Hafter, von Gerichtswegen zum ^tenmal öffentlich feilgebocen, nân.l ch: J
i) Ein Viertel 36 /^ Ruthen Weingut vor der Warte, neben Andreas Heister und Andreas Dewalt gelegen, oben auf Anton Daut, unten auf den Weg stoßend.
2) 2j-| Ruthen Acker am Oderräder Weg, neben Renngius Hofmann und Reinhard Witmann, oben auf den Weg, unten auf die Wiese stoßend.
Kauflustige können sowohl bey den benannten Jnsatzgläubigern, als auch in der ^anikix deS untmeidumeti Gerichts vollständige Cinsichn usb AuÄunft erhaltH'i, und in lenterer ihre allenfallsige Gebote zum Prorocoll geben.
Frankfurt am Mann , den 6ten July 1813.
Großherzog!. Franks, Gericht erster Instanz des Departements Frankfurt.
J. W. Metzler, Director.
_______________________________________ Hartmann, ifter Secretair.
Für die Milua r Spitäler werden bey unterzogener Stelle gebrauchte Leinwand käuflich gesucht und sind solche täglich allda adzugeden.
Frankfurt den leiten July 1813
Mairie; Approvistonirungs ; Section.
Die Polizey-Verfügung vom ihren Marz 1812 enthält die zur Handhabung des gesetzmäßigen Gewichts bestehende veroidnungsmäßlge Vorschriften. Um nun bey den diesfalls voryadenSen polizeylichen Visitationen sich nicht etwa mit Unwissenheit zu entschuldigen, so werden alle diejenigen, dre nach Gewicht verkaufen, hiermit mir dem Anhänge erinnert, sich nach diesem pünktlich zu fügen, und ihre Gewichte bey dem Großherzoglichen Münzwardein, um ]o gewisser gehörig abziehen zu lassen, noch weniger bey ihrem Gewerbe ungestempelte Gewichte zu führen, als der Fehlbefundene nicht allein zur Erlegung der angedroheten Strafe angehatten, sondern auch dessen Name durch die hiesigen Jntclligenzdlätter öffentlich wird bekannt gemacht werden. -
Frankfurt , am 19. July 1813.
Der Polizey - Präfekt, Freyherr von der Tann. â^— — — -.......... . - ■■ " ■ ■■ — ■ - -----------------— --
Entrich tung des R 0 ßz 0 ll - Unterkaufs.
Demnach bey unterzogener Behörde, von dem Admudiatore des Noß-Zoll-Unttr* kaufs, die beschwerende Anzeige geschehen, daß viele, unter dem Vorwand der Unwissenheit , die RWzoll-Gedühren zu zahlen sich weigern , oder gar den Kauf verheiml.chen und nichts entrichten wollen; Als wird hierdurch zu jedermanns Nachachtung übermalen öffentlich bekannt gemacht, in Gemäßheit der deshalb desteheudm altern, Verordnungen, von jedem Pferdchandel, wie er Namen haben mag, und die Veräußerung eines Pferds geschähe auch auf welche Art sie immer wolle, dem Admodiatori dre schuldige Anzeige zu machen, und die Unter kaufs Gebühre so- gewiß davon zu entrichten: als ansonsten diejenige, die auf einem Uebertrekungsfall erfunden werden sollten, sich die schärfste Bestrafung zuziehen werden. Frankfurt den arsten July 1813-
Großherzsgl. Inspektion der indtrecten Steuern.
In Gemäßheit des in Jnsatzklagsachen des Herrn Bauschreibers, J Wilhelm Jungmichel dahier, gegen den Niederräder Nachbarn, Philipp Rohrbach und Ehe-