Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Iustizöehörden des Departements Frankfurt.
Nachdem der hiesige Burger und Handelsmann Jacob Gosst am zten l. M. mit Einern Güter.Abtrârigs.Gssuch bey unterzogerrem Gericht. emgrkommen, so werden alle diejenige, welche rechtliche Ansprüche und Forderungen an denselben zu haben vermey- neu / cdictaliter hiermit vergeladen , um Donnerstags den Sten Jul. l. J. Vormittags io tthr, vor der angeordneten Commission ihre Ansprüche entweder seldfien, oder durch Hinlänglich Bevollmächtigte, 311 liquidsten / auch ihr Vorzugsrecht auszuführen unter dem Rcchtsnachtheil, dast sie ansonsten mit ihren etwaigen Forderungen und Ansprüchen Kon der Masse ausgeschlossen werden sollen. Frankfurt, den sten May 1813.
Großherzogl. Frankf. Gericht erster Instanz des Departements Frankfurt
J. W. Metzler, Director.
Hartman», ister Secretair.
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In der Debitsache des verstorbenen Handelsmanns, Joh. Balth. Fehr, ist, nach -nunmehr reproducirter Edictalla-ung, terminas ad litjuidandum et de prioritate cer- iapdnm, coraai commissione , auf Dienstag den rosten July d. I VorrmttaaS IO Uhr, anberaumt; zu dem Ende werden sämmtliche Febkifche Creditoren, um am bestimmte Taste und Stunde zu erscheinen, bey Vernreidung Les in der Ladung ange- droheten Praiudizes der Pracluston, hiermit ausgefordert.
Frankfurt den aasten Juny 1813.
Großherzogl. Frankfurt. Gericht rster Instanz des Departements Frankfurt.
J. W. Metzler, Director.
Hartmann, ir. Secretair.
Laternen - Restanten.
Da das .Laternengeld alle Jahr nach der Höchsten Verordnung zum Voraus zu entnchten ist, so werden diejenjge, die damit bis gosten Junp d. I. rückständig sind, hierdurch erinnert, solches bis Ende dieses Monats July so gewtß zu bezahlen, alS nach deren fruchtlosen Ablauf zu Eintreibung desselben das Weitere verfüget werden Mird, Frankfurt am rsten Sulp 1813.
Großherzogl. Bau;Laternen; Direetio«.