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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausargeben wird.)

«Haemeine Beschlüsse, Verfüquttgen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs,

8 und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

No. 1537. a Frankfurt/ den 18. May 1813.

des Hauptregisters.

Großhe rzogthum Fra n k fu r t-

Mairie Frankfurt.

Ehausseegeld von Bau- und

Bmintrh-iMi-n, b-tr.

Es wird andurch zufolge erhaltenem Hohen Auftrag öffentlich bekannt gemacht, daß die, m Gefolge Höchster Landesherrlicher gnädigster Entschließung, den Untertha­nen des GroßherzogthumS für den innern Verkehr — auf deren Oeconomiesuhren, den Vrehgang und die Verführung der eigenen- Produkte auf inländische Märkte — bewilligte Chaussecgeld Bcfreyung — nicht für diejenige Fuhren anzusprechen seye/ welche um Bau oder Brennholz zu laden nach dem Frankfurter Walde gehen oder von daher kommen; — daß diese im Gegentheil der Entrichtung des tarifmäßigen Chausseegeldes unterworfen, und nur diejenige Holzfuhren davon befrevet sind, wel­che den Eigenthümern von Privatwaidungen in Ansehung ihres eigenen Holzes — oder den Gemeinde-Gliedern in Ansehung des gemeinheitlichen Loosholzes zugehörig seyn möge».

Der Ditectorial-Rath und Maire,

Guiollett.

Alle diejenige , welche an den sich für insolvent erklärt habenden hiesigen Bürger und Handelemann Lob Michael Reiß rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hiermit edictal.ter vorgcladcn, um Dienstags den 27(1™ July, Vormittags 9 Uhr, vor der angeordneten Commission ihre Ansprüche entweder selbsten, â- durch hinlänglich Bevollmächtigte, zu liguidnen, auch ihr Vorzugsrecht auszu- Kn/ ^"lerchem Rechtsnachtheil, daß sie ansonsten mit ihren Forderungen von der Masse ausgeichloffen werden sollen.

Frankfurt den izten May 1813.

Großherzogl Krankf. Gericht erster Instanz des Departements Frankfurt.

CL- L) A W. Metzler, Direktor.

Hartmann, rster Secretair.