Einzelbild herunterladen
 

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausargeben wird.)

«Haemeine Beschlüsse, Verfüquttgen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs,

8 und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

No. 1537. a Frankfurt/ den 18. May 1813.

des Hauptregisters.

Großhe rzogthum Fra n k fu r t-

Mairie Frankfurt.

Ehausseegeld von Bau- und

Bmintrh-iMi-n, b-tr.

Es wird andurch zufolge erhaltenem Hohen Auftrag öffentlich bekannt gemacht, daß die, m Gefolge Höchster Landesherrlicher gnädigster Entschließung, den Untertha­nen des GroßherzogthumS für den innern Verkehr auf deren Oeconomiesuhren, den Vrehgang und die Verführung der eigenen- Produkte auf inländische Märkte bewilligte Chaussecgeld Bcfreyung nicht für diejenige Fuhren anzusprechen seye/ welche um Bau oder Brennholz zu laden nach dem Frankfurter Walde gehen oder von daher kommen; daß diese im Gegentheil der Entrichtung des tarifmäßigen Chausseegeldes unterworfen, und nur diejenige Holzfuhren davon befrevet sind, wel­che den Eigenthümern von Privatwaidungen in Ansehung ihres eigenen Holzes oder den Gemeinde-Gliedern in Ansehung des gemeinheitlichen Loosholzes zugehörig seyn möge».

Der Ditectorial-Rath und Maire,

Guiollett.

Alle diejenige , welche an den sich für insolvent erklärt habenden hiesigen Bürger und Handelemann Lob Michael Reiß rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hiermit edictal.ter vorgcladcn, um Dienstags den 27(1 July, Vormittags 9 Uhr, vor der angeordneten Commission ihre Ansprüche entweder selbsten, â- durch hinlänglich Bevollmächtigte, zu liguidnen, auch ihr Vorzugsrecht auszu- Kn/ ^"lerchem Rechtsnachtheil, daß sie ansonsten mit ihren Forderungen von der Masse ausgeichloffen werden sollen.

Frankfurt den izten May 1813.

Großherzogl Krankf. Gericht erster Instanz des Departements Frankfurt.

CL- L) A W. Metzler, Direktor.

Hartmann, rster Secretair.