(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausargeben wird.)
«Haemeine Beschlüsse, Verfüquttgen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs,
8 und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
No. 1537. a Frankfurt/ den 18. May 1813.
des Hauptregisters.
Großhe rzogthum Fra n k fu r t-
Mairie Frankfurt.
Ehausseegeld von Bau- und
Bmintrh-iMi-n, b-tr.
Es wird andurch zufolge erhaltenem Hohen Auftrag öffentlich bekannt gemacht, daß die, m Gefolge Höchster Landesherrlicher gnädigster Entschließung, den Unterthanen des GroßherzogthumS für den innern Verkehr — auf deren Oeconomiesuhren, den Vrehgang und die Verführung der eigenen- Produkte auf inländische Märkte — bewilligte Chaussecgeld Bcfreyung — nicht für diejenige Fuhren anzusprechen seye/ welche um Bau oder Brennholz zu laden nach dem Frankfurter Walde gehen oder von daher kommen; — daß diese im Gegentheil der Entrichtung des tarifmäßigen Chausseegeldes unterworfen, und nur diejenige Holzfuhren davon befrevet sind, welche den Eigenthümern von Privatwaidungen in Ansehung ihres eigenen Holzes — oder den Gemeinde-Gliedern in Ansehung des gemeinheitlichen Loosholzes zugehörig seyn möge».
Der Ditectorial-Rath und Maire,
Guiollett.
Alle diejenige , welche an den sich für insolvent erklärt habenden hiesigen Bürger und Handelemann Lob Michael Reiß rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hiermit edictal.ter vorgcladcn, um Dienstags den 27(1™ July, Vormittags 9 Uhr, vor der angeordneten Commission ihre Ansprüche entweder selbsten, â- durch hinlänglich Bevollmächtigte, zu liguidnen, auch ihr Vorzugsrecht auszu- Kn/ ^"lerchem Rechtsnachtheil, daß sie ansonsten mit ihren Forderungen von der Masse ausgeichloffen werden sollen.
Frankfurt den izten May 1813.
Großherzogl Krankf. Gericht erster Instanz des Departements Frankfurt.
CL- L) A W. Metzler, Direktor.
Hartmann, rster Secretair.