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Zweyte Beylage zu Ns. 4$. Freytag, den W May i8i3,

Bekanntmachung.

6n Jnfatzklagfachen des hiesigen Handelsmanns Joh. Jn^us Thomas, gegen den Joh. Fnedr. Günthert, wird von Gerichtswegen zum ersten- ma! öffknMch ^aÄerqerechtigkeit , samt allen Zubehörungen , auf welcher < §n|a&$ von fl. iooq im 24 ft Fuß, samt ausgelaufenen Zinse« “^ Kaustustèkönnen bey dem benannten Jnsatzglauhiger so wie in der Eanzley des unterzogenen Gerichts vollständige Einsich! und Äuszunst erhalten / auch in letzterer ihre aSenfallstge Gebote zum Protocoll geben. Frankfurt den i4ten May 1813. Großherzogl. Franks. Gericht erster Instanz des De, patemems Frankfurt.

J. W. M-'tzler, Direetor.

Hartman«, rster Secretgir.

Auf Curatel Eommissions Protokolle d. d. 26. und 3°- April prass. 3. May a. c. — die Jntcrdiction der Wilhelmine Margarethe Justine Schmidt Herr. — mit Anlage r., ist decretirt:

, In Erwägung, daß nach Inhalt der Prozeß-Ordnung Art. 725. diejenige Vorschriften, welche das Cisilgefetzduch Art. 4^9. und folgende zur Beobach­tung bey einer Jnterdictions Erkennung ertheilt hat, durch diejenige ersetzet werden sollen, welche gedachte Prozeß Ordnung an berührter Stelle vor- schreibt, auch diejenige Umstände, welche die in Gemäßheit angelegener Pro­zeß Ordnung Art. 725. zur Untersuchung aufgeforderte Euratel-Commisfion, nach Inhalt der herbeygegebenen Protokolle vom 26. und 30. nup. erhoben hat, von einer solchen Bcschaff'nheir sind, daß die Wilhelmine Margarethe Justine Schmidt ohnbedenklich für blödsinnig zu erklären und demnach zu in- terdrciren ist; Als wird, nach vernommenem Antrag des Herrn Staats Pro­kurators derselben Jnterdiction hierdurch gerichtlich ausgesprochen, und wer­den sofort der zu deren Kurator vorschlagene hiesige Burger und Präfectur- kanzlist Friedrich Bingel, so wie der zu dessen Nebenvormund in Vorschlag gebrachte hiesige Burger und Maler Joseph Schmidt in dieser Eigenschaft hiermit ernannt , auch deren Beerdigung der med. extr. huj. Decreti davon zu benachrichtigenden Curatel.Commission aufgetragen.

Decret. Hey Gericht ister Instanz den 8fen May 1813.

J. G. R 0 t h h a n.

Hartmann, rster Secretair.

. , Da in dem Großherzogthum Würzburg auf alle Weine, welche aus dem Groß- Herzogthum Frarcksurt allda crngefuhrt werden, ein Eingangszoll von st. 2. 30 fr. vr Birner oder fl. 5. — pr. Ohm gelegt worden. So ist von Höchster Behör de die Wei- ,i.ng gnhero ergangen, daß von allen aus dem Großherzogthum Würzburg in das Groß-