Dritte Beylage zu Ns- 41. Freytag, den 14. May 1815.
Bekanntmachung»
Wer an den geringfügigen Nachlaß der kürzlich dahier verstorbenen Näthevin Elisabetha Schmidt kyn Praunheim aus irgend einem Grund eine Forderung zu mache» hat / wird hierdurch aufgefordert, sich damit binnen 3 Wochen bey der Can-ley des unterzogenen Gerichts so gewiß damit anzumelden, als ansonsten der Nachlaß an die Erben / praevia legitimatione, ohne weiters verabfolgt werden soll.
Fraiikfurt den Lten May 1813.
Großherzogl. Fral.tfm tisches Gericht erster Instanz des Derart«
«ents Frankfurt.
J. W. Metzler, Direktor.
Hartmann, ir Secretair.
^ v fö wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht: daß diesenigen Postillons, welche Kaiserliche Gouvernements Staffelten zu überbringen haben, zu desto besserer Besör- Gerung des ASerhoMn Dienstes, überall das Vorrecht hao-n, auf den sonst h-rin verbotenen Fußwegen und Banqueten der Chausseen zu reiten; daher jedermann verwarnt wird/ den elbm auf kerne Weise Hindernisse noch Aufenthalt m v^ nos^« -iL «ch hi« LkruuU-ottuug und S!r°fe dadurch jUiupchm. ^ 1 »««t^m un»
Frankfurt den Uten May 1813. .
^^ Pvüzey, Präfekt Freyherr von der Tann.
Bey der in verwichrner Woche bey dem Bäckermeister Christoph Heurrich Schwarz vorgenommenen Visitation des Brods ist kein sträflicher Gewichts-Abgang angetroffe« worden. Frankfurt den Uten May 1813.
Der Pslizey, Präfekt, Freyherr von der Tann.
Da die zum öffentlichen Anschlag geeigneten Vorladungen lind Bekanntmachungen des Großherzoglichen Departementsgerichts künftighin nicht mehr auf der in dem Römer bcflndlichen — sondern auf einer in dem Hofe des D^parrements-Gerichts Locals angebrachten schwarzen Tafel zur Afffrion kommen; so bringt Unterzeichneter solches, vermöge deS ihm deshalb zugegangenen Auftrags, hiermit zur Kenntniß des Publi- kumö. Franksurt den üten May 1813.
Hartmann, ister Secretair des Großherzogl. Departements-Gerichts.
Mittwoch den lyten May, Nachmittags 2'Uhr, wird der Freyherrlich von Fran- kensteimscize Klee- Heu undFütterungb-Zeheitte im $ ff entfern und L'ndau, in dem Frey- Herrlich von Frankenstein- oder sogenannten Kleerschen Hof zu Sachsenhausen, mit Vorbehalt hoher Ratistcation dem Meistbietenden überlassen werden.
Von Kellrrey wegen.