Keytag, den 14. May iM.
M bar! von Gottes Gnaden, Fürst Primas des Rheinischen Bundes-
Großherzog von Frankfurt, ErzLischoff von Regensburg rc. rc.
, <un Mißfallen vernehmen müssen, daß mehrere Cc^ Unserer Departe- Hâbrn â x Fulda ihre Unterthanspstrchten vernachlaHrget, und Len Beschlen, E^âen Muitandiensie einzurücken, bis jetzt noch nicht die schuldige Folge gelersttt ^n . n^ hoffen, daß dieses ihr Ausöleiben eine vorsetzliche Wrder- svmâkeitfty, sondern glauben, daß Manche, durch faMe DorspreselunZen irre ge- 8 ib" Mchteu nurauf einen Augenblick vergessen konnten; so sehen Wir UnS 1t / öÄ Milde bewogen , sämmtlichen sich bisher noch nicht Nitten â entwichenen Sonscribirren Unsers GroßherzogthumeS eine Amnestie von vrsrzche« 4aaen , vom Tage der Publication riefts Unsers Dekretes an, hierdurch in Gnade« xu verkimdigen, und 'versprechen allen sich in dieser Zeitftist freywiüig sistirenden auS- âttnen Conftnbirten volle Verzeihung.
8 Wir erwarten deshalb, daß sämmtliche biSher nicht erschienene Conserrb-rte diese Unsere landessâttrliche Verzeihung benutzen, und ohne Verzug zurückkehren werden.
Sollten aber, wider Vermuthen, £iii und Andere auf ihrem Ungehorsam beharren; so befehlen Wir, daß alle in dem gesetzmäßigen Termine von vierzehen Tage« nicht erschienene ungehorsaln« Conscribirte mit allem Nachdrucke sowohl in- als außerhalb Unserer Staaten au;gesucht, im Betretungöfalle arretict, vor etn Kriegsgericht gestellt, als wirkliche Deserteure betrachtet, und mit aller Strenge nach öestchendèn Kriegsgesetzen als Deserteure vor dem Feinde adgeurrheilt werden sollen.
Dieses Unser Secret ist sogleich durch den Druck bekannt zu machen, an die Prâfecruren Fuld und Hanau zu schicken, und bey allen versammelten Gemeinden öffentlich vorzulesen, auch an alle Gemeindehäuser, zu Jedermanns Kenntniß, *n|u* schlagen.
Gegeben zu Aschaffenburg, den 6ten May 1813-
Carl, Großherzog.
(L. 8.)
Auf Befehl des Großherzogs. Der General en Chef, Freyherr von Zweyer.
Bekanntmachung.
^Es'st.öey unterzeichneter Stelle die wiederholte Anzeige geschehen, daß mehrere Personen, ihre Hunde, beym Spazierengehen oder sonsten, nicht bey sich behalten, ändern sie in den Saat- und sruchLfeldern zum großen Schaden der Eigenthümer her-
E^ wird daher em jeder der Hunde hat, wohlmeinend' erinnert, den aruber begehenden ^agdverordnungen genau nachzukontmen, indem im Uebertrettunas- diè darinnen sestgere^te Strasgrlder unnachMtlich Lezahir, und ich Wiederholung- s"' WM^mRâ £^3." ««'Mch» w°-d-n, t-dtgtsch-ss-n werden fol.
Troßherzygl. Oberforst; Jnspettion.