Welches auf dem kleinen Hirfchgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegrden wird.)
M.emeine Bedüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, 6 ‘ und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
Anzeig 'e an Wohlthätige.
In den hiesigen Zazareihen gebricht es an Charpir und Bandagen. Wer diesem Bedürfnisse, zur Erleichterung der Leidenden, ab,»helfen den edlen Beruf fühlt, der Ledarf keiner Aufforderung; es genügt ihm, zu kennen, was Noch thut, um freywil« tig zu helfen. .
Die wohlthätigen Beytrage an Charpien und Bandagen, oder alter Leinwand dazu von jeder Art, werdet, bey der Approvisionirungs Section hanfhar in Empfang genommen und ausgezeichnet werden.
Frankfurt am Mayn, den 4ten May 1813« . -
Der DrrectorLalkith und Maire der Stadt Frankfurt, G u i o 11 e t t.
Alle diejenigc» , welche an die hiesige Handlung Malâ und Comp. Zahlungen zu leisten haben, werden angewiesen bey Strafe d,s Doppelten solche an Niemand, als an die für die gedachte Handlung ernannten und verpflichteten Administrutore, Herrn Usenet und Handelsmann Cron zu entrichten. Frankfurt den éten May 1813.
Großyerzogi. Franks. Gericht erster Instanz des Departments Frankfurt.
J. W. Metzler, Director.
___________________________ Hartmann , ir Secretair.
, x ^^^^'^^E/ welche an den sich für insolvent erklärt habenden hiesigen Bürger und HandewMLim Car» Gottlob En^ltn, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu baden vexmemen, werden hiermit echter vorgeladen, Nm Dienstags den 6. July l. I. Vor- rantags 9 ^-r vor der angeerdneten CdinmUsjon ihre Ansprüche entweder selbsten, o^rr durch yMangltch Dwollmachtigte/ zu ligrudiren, auch ihr Vorzugsrecht auszu. Ess»' A Ud'f s^.F T N'chcsnachtheil, daß sie ansonsten mit ihren Forderungen von der Masie ausgeschlossen werden feilen. Frankfurt den isten May 1813.
G.oßhe,z.FtMckf. Gericht erster Instanz des Departements Franks««. J. W. Meyler, Director.
Hartmann , ir Secretair.