Astgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)
Prafectur, Bekanntmachung.
Frankfurt den rösten April iSrg.
Die aus höchstem Auftrag Seiner Königlichen Hoheit, unsers gnädigsten Herrn, von Seiten der General Salinen-Dtrection unterm rzren Dec. 1812 wegen Dcâheilung Les Salzes in den Communen erlassenen Instruction verordnet unter andern:
§. Z. Die Herren Maires jn den Städten sollen genaue Erkundigungen über daS bisherige resp. Salzbedurfmß der. daselbst wohnenden Gewerbtreidenden, als M-chger, Backer, Seifensieder rc., der Fabrikanten, Wirthe und Ackerbefitzer emjiehen, und hiernach das von ihnen jährlich abzunehmenLè Quantum bestimmen.
' §. 4- Dasjenige, was nach Abzug des dieser Klasse von Städtischen Einwohnern zugcchtilten Salzes, von der ganzen für die Stadt bestimmten Quantität übrig bleibt / M/ so viel wie möglich, gleichförmig vertheilt werden. Indessen güt auch hier die allgemeine Regel, daß auf gropa-e und wohlhabendere Haushaltungen, auf solche, die eine stäâre^.hl von erwachsenen Personen fassen, mehr als auf ärmere z oder kinderreiche Fammen gerechnet werden soll.
§. 5. Die Herren Mai^s in den Dörfern und Flecken sollen vorzüglich auf den k Viehstand' m der Gemeinde bey der BrrtheilUng Rücksicht nehmen, und dabey die vor- hanvkncn ViMandö.rabeLen zum Grund legen. . v
Um ihnen hie runter ein sicheres in der Erfahrung begründetes Anhalten zu geben, sollen sie
auf jedes Stück Rindvieh . . . . I2 „ $
auf jedes Schaaf . . . . ji _ 2 /
auf dre Z:?ge . . . . . ' , , jt __ 2 =
auf das Schwein . ^> . . • ^^ — 2 ,
, rechnen, den Betrag von der ganzen für'die Commune bestimmten Quantität abzie- btn/ und den Rest gleichförmig unter d-e Familien der Commune vertheikcn, wobey sie indessen ebenen die im §. 2. für die Herren Maires der Städte vergeschrredene ( -Regeln beobachten sollen.
Da nun aber, wie in Erfahrung gebracht worden ist, diesen Vorschriften zuwl- F der in vielen Communen sich darnach.nicht genau geachtet werden will, so sind zwar ! bie betreffenden Behörden bereits wiederholt angewiesen worden, bey Vernreihung schär-