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Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs/ und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

Präfeetur- Bekanntmachung.

Frankfurt den i4ten April i8rg.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnad'gst zu genehmigen geruht, daß die wahrend der mit dem rosien d. M. anfangenden Messe von einheimischen so­wohl als von fremden Kaufleuten ausgestellt werdenden Wechsel dem Stempel nicht unter­worfen seyn sollen. Diese höchste Entschließung wird hierdurch zu Jedermanns Kennt­niß gebracht.

Der Präfekt des Departements, Frhr. von Günderrede.

Großherzogthum Frankfurt.

Der Minister der Justiz unb des Innern macht zufolge Art. n8. des Gesetzbuches bekannt, daß bey dem großherzoglichen Ge- - richte erster Instanz zu Frankfurt nachfolgendes Erkenntniß erlassen worden sey:

Auf Anzeige und Bitte Alts, der Phil. Spitzschen Jntestat-Erben, sodann auf Be­richt des Herrn Landfnedensrrchters Braun Ahwesenheitserkläruna des Phil. Spitz von Hausen octr., ist decreUrr :

Wird das gebetene Zrugenverhör erkannt, und Hr. Rath Dr. Teator dessen Vernehmung übertragen, welcher von Amts wegen annoch die Fragen über Art und Grund der Entfernung, auch über die Ursachen dec seitherigen Verschollenheit des Phil. Spitz hinzufügen wird

Decr. Gericht ister Instanz den 23. März 1813.

, _ _ Hartmann, ister Secretair.

Hanau den absten März 1813.

_.__________ Freyherr von Albini.

Die Befugmß der dahlesigen Bürger, Fleisch, als eins der ersten Lebensbedürf- msse von auswärts erndrmgèn zu dürfen, ist zwar durch die kürzlich erlassene Ver° p^nung neuerdings bestaitiget, zugleich aber auch durch gewisse volizeyliche Borschnf- ten beschränkt worden, damit die dahiesigen Metzger in ihrem Nahrungs-Erwerb nicht unÄ ^" geschmälert werden und dadurch diese Begünstigung in einen Ungerechten Mißbrauch ausarte. 0 F