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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und FreytagS ausgegeben wird.)

gemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs/ und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

Groß Herzoge hum Frankfurt.

Der M i ss i ft e r der Justiz und des Innern »achtzufolgt Art. u8 des Gesetzbuches bekannt, daß bey dem Großherzoglichen Gericht »t^er Instanz zu Frankfurt, nachfolgendes Erkenntniß erlassen worden sey: Auf Anzeige lind Ueberreichung einiger Beweisartikel und Bitte abseiten des hiesigen Burgers -und Tapezieres Röder, Imploranten, Abwesenhettserklarung seines Bruders betreffend , d. praes. 12. März 1813 ist deâerirt:

1) Es wird nach Anhörung des Herrn StaarS-Procurators, das gebetene Zen- genverhör über die in Anlage I. ad Exhibitum d. praes. 12. curr. enthaltene Artikel genehmigt , und hat der zu Abhörung der Zeugen beauftragte Ge­richts CommissariuS, Herr Rath Dr. Zeitmann, noch die Frage über Art und Grund der Entfernung und über die Ursache seiner bisherigen Verschollenheit/ beyzufügen.

1) Hat Implorant binnen 8 Tagen ab insmuatione hujus decreti sich bestimmt über die Kuratel, welche über das Vermögen des angeblich abwesenden Jacob Röder bestehet, unter Benennung der verpflichteten Curatoren, zu,erklären, damit nach Maasgabe-Art. uz. des Code NapoL die geeignete Verfügung ergehen kann. Decr. bey Gericht erster Instanz den löten Marz. 1813.

Hartmann, erster Secretair.

Hanau den 2isten Marz. 1813.

__ Freyherr von Albini.

In der Debitsache des dahier^domicilirt habenden Handelsmanns Joseph Wilhelm aus Strasburg wird, nach reproducirter Edictalkadung, terminus ad liquklandum, coram conimissione, auf Donnerstag den 8ten April L I. Vormittags 10 Uhr ange- setzt, und haben sich die Gläubiger an besagtem Tag und Stunde unter dem in der Ladung angedroheten Präjudiz der Präclusion, mit ihren Forderungen anzumelden. Frankfurt den 8ten März 1813.

, _________________________ Departements ; Gerichts ; Canzley.

Zufolge des in Jnsatzklagsachen des Knopsmachermeifters Johann Ehrisiian Jünger «egen Anna Maria und Johann Heinrich Bock, großjährigeKinder und Erben der verstör-