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Frankf ur ter

Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

Der hiesige Bürger undsDackrrmerster Johann Conrad Schäfer, welcher sich seit kurzem von hier entfernt hat, b^ne vorher zn Betreibung des von seiner Ehefrau, Re. tzina Margaretha, geb. Ziklam, g-'gen ihn anhängig gemachten Ehescheidungsptozesscs einen Auwald bestellt zu haben, wird hiermit zu Anhörung des am roten Huj. ergan­genen D-crets binnen dreiwöchentlicher Forst unttr der Verwarnung vorgeladen, daß das gedachte Decret im Nicht« rsMelnungsfall xro publkato angenommen werden soll.

Frankfurt am 2Zsten Fedr. 1813.

(L. S ) Departements - Gerichts - Canzley.

Alle diejenige, welche an den Nachlaß der- dabrer verstorbenen Dienstmagd Maria Anna Vogt von Großwelzhem aus irgend einem Grund Anspruch und Forderung zu macbkn Hab' I , haben sich innerhalb 14 lagen bey unterzeichneter Canzley so gewiß auzumelden, und ihre Forderungen zu bescheinigen, als ansonsten der fragliche Nach­laß an die sich gemeldet habenden Prätendenten ohne Casttion verabfolgt werden soll.

Frankfurt am 2ten März 1813«

(L. 8.) Departements , Gerichts - Canzley.

1 Das allzuneugierige Zudrängen bey Ankunft fremder Truppen, wie auch Zudrin- gen und selbst Einmischung bey etwaigen Streitigkeiten , sowohl zwischen Militairper- ' fonen , als auch zwischen solchen und Einwohnern, hat schon oft zu Mißverständnissen Anlaß gegeben, und läßt immer die nachrheiltqsten Folgen befürchten. Es werden des- halb alle Einwohner nicht allein ermahnt, sich dessen zu enthalten, fenbern auch ge­tarnt , daß wenn sie sich dergleichen demohngeachtet zu Schulden kommen ließen, sie strenge Strafe zu gewärtigen Haden.

Sollten sich Mißverständnisse oder Streitigkeiten zwischen Militairpersonen, oder ' auch zwischen solchen und Burgern ereignen, so haben sich die Einwohner um Hülfe oder Schlichtung an dir nächste Wache, oder auch auf der Hauptwache an den Wacht- 'emmandanten zu wenden, wo schleunige Hülfe nie fehlen wird.

Frankfurt den 8ten März 1813- _

Der Polizey -Prüftet, Freyherr von der Tann.

Auf dem in Oberrad gelegenen Gute, die Klans genannt, ist gemachter Anzeige lufolge zwischen dem 10. und 12. Febr. d. J. zur Nachtzeit ein eingemauerter kupferner