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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)

No. i8. Dienstag, den 2. März 1813.

Mzemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt

Nachdem der hiesige Handelsmann auch HandlungsAftssor, Herr Heinrich Anton Mrycr, gegen den Mineratienhändler und Bergcommissär Earl Ludwig Metzler, genannt Gusrchfaus einem Schuldschein d. d. jötcn Jan. 180s. über fl. 200 sprechend, Klage dahin- erhoben , und auf die öffentliche Versteigerung des in Händen habenden Pfandes Wenigen hat; so wird ernannter Earl Ludwig Metzler, genannt ©iefcife edictaliter 0i«mit vorgeladen , um binnen einer peremtorischen Frist von Sechzig Tagen , vor hie- Mm Gericht mittelst eines in legaler Form zu vevollmächtigenden hiesigen Anwalds , Waus die wieder ihn erhobene Klage zu erklären , und den von dem Herrn Klager ptoducirten iSwuiDimein zu recognosciren, im Gegentheil aber zu gewärtigen / daß zu t!!i nachfolgenden Gerichtshandlungen keine besondere Ladung erfolgen., sondern der Schuldschein quaest. in contumatiain für recognostirt anaenomm^n , der Verkauf der dkipfändeten Gegenstände erkannt, dcr.allenfaltsige Mehrerlös ad depositum genommen uni er / der Beklagte , nur noch zu Anhörung des Urtheils, unter einem achttägigen Min durch Anschlag an der Gerichtörhüre, werde vorgeladen/ im Nichterscheinungs- stii aber das Urtheil Mbit ihm gleichfalls nur durch Anschlag an der Gerichlsthürr er-» Miet werden soll. Frankfurt am 4ten $ebu 1813.

(L. S.) Departements - Gerichts - Canzley.

gegen den Schlosser

In Gemäßheit des in Jnsahklagsachen des Herrn Pfarrer Fichtmüller et uxor. und ^Administratoren der LaudpredlgerMittwenkasse , Klügeren gegen den Schloffer- Mister Friedrich Theodor Krämer et uxor. Beklagte" am iZtm huj. ergangenen «enchts- Dekrets, wird nachfolgend bezeichnete Mhaufunz, auf wcLier ein Insay- ^Pital von fl. 3600 samt ausgelaufenen Zinsen und Kosten haftet, von Gerichts wegen rM Zweitenmal öffentlich ferlgeboten, nämlich:

Eine Behausung in der Fabrgasse, auf dem Plätzchen gelegen / mit Pit. A No. 145 dezttchn.'t / und mit Feuerrecht versehen , auf welcher pro censu p> tus 224 kr. an hochivdl. unmittelbare geistliche Güter Administration, sodann ui fr. Wemsteuer, und endlich fl. 6. Laternengeld an lobt Bauamt hastet.

-, "festige können bey den benannten Jnsatz Creditoren so wie in unterzeichneter

*n k>en Nachmittagsstunden von 35 Uhr vollständige Einsicht und Auskunft tOiten, und in letzterer ihre Gebote zum Protokoll gebens

Frankfurt am ezten Februar 1313.

/Departement ; Gerichts - Canzley.