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Frankfurter

3II t eil igenz - Blatt,

(welches -auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags

ausgegeben.wird.) * /

____________________________. i 6^^^ L^t No. 16. Dienstags den 23. Februar 18x3. ^Ä^

I ^è"° d-ichluss- . V-rfüguns-n okr B«kannlmachung-n der ®erealtuM«, un& Justizbehörden des Departements Frmttfurt. 3

. No. 8t. - . Frankfurt/ den 15. Febr. i8<3« des Hauptregisters.

Großherz0gthum Frankfurt.

S-n-ral - National - Bardon - Commanda.

, Da M den S^KSSÄk^ÄÄ ^oßhèrzogB^ alle vorhin von oem ^E^l>te Düstren an djeßx sSgMtmè» Dittt» btaatèdiener , Bedienstete und stn£c^J^\r^^ dispenfirt bleiben, und Stèlast Antheil nehmen, von Mm^e^Waler entrichten sollen, von ^-gen für jede der sie treffenden Wachen

MMtn derselben aber solches verw^g-rt^^ ' ^ ihren rückständigen ÄÄÖÄÄÄ

ÄW%Äi ^ W** » «'

d-b-". Der Generalmajor and Commandant der National G-ch-»

Freyherr von Humbracht.

Obalcich erst kürzlich die Vormünder und Curatoren von unterzeichneter Behörde «mahnet worden sind, ihre Jahres-Rechnungen adzulegen, so sind doch so v-clo noch Wut im Rückstand, daß man sich bewogen sieht ^wiederholt bekannt zu machen, daß, denn die fallraen 'Rechnungen nicht binnen acht Lagen emgerercht werden, die im Mi. ^l der neuen Prozeß-Ordnung vorgeschriebenen gealteten Strafverfügungen ohne liiere Umstände 'an den säumigen Vormündern und Kuratoren vollzogen werden M* itnf ut:o liicht die geringste Nachsicht mehr gestattet werden wird.

Zugleich bringt man wiederholt in Erinnerung, daß dre Rechnungen, wenn oaS Vermögen auch neef) so klein ist, alle Jahr abgelegt werden müssen, und daß cs zur Dichtern Uebersicht und guten Ordnung nöthig sey , daß b.y jeder Rechnui.g rmmer ('n imD Derselbe Termin beybehalten werde, Frankfurt den 15- scor. 1013.

Curatel; Commission.