(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)
No. 15. Freytag, den 19. Februar 1813«
Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der VerwaltungSr und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
No. 8r. Frankfurt/ den 15. Febr. 1813 drè Hauptregisters.
Gr0ßherzogthum Frant f u, t.
Gen eral ; National ; Garden - C 0 m m a n d 0.
Da nach den höchsten Verordnungen Seiner Königlichen Hoheit unsers gnädigsten vroßderzogen, alle vorhin von dem ärger mihi târ dien stè befrcyetc dahier verbürgerte «taatèdikE, Bedienstete und andere primlegirt« Personen an dieser allgemeinen Dien- Masi Ant hnl nehmen, von persönlicher Dienstleistung jedoch dispenstrt bleiben/ -und ^Wn für jede der sie treffenden Wachen einen Reichsthaler entrichten sollen, vow Mercn derselben aber solches verweigert worden ist; so wird in Gemüshert erhaltenen Riten Befehle denselben hiermit bekannt gemacht, daß sie sowohl ihren rückständigen ^chcihalcr binnen den nächsten acht Tagen den den betreffenden Hi n. Bataillons Chefs ge- L0u'.ttung zu berichtigen, als auch künftig / so oft die Reihe der Wache sie trifft, iT durch gleiche Bezahlung bey sonst ohufehlyar erfolgenden Zwangsmitteln zu re- ‘Wiwn haben.
Der Generalmajor und Commandant der National-Garden
, F r e y h e c r v 0 n H u m b r a ch t.
Obgleich erst kürzlich die^Vormünder und Kuratoren von unterzeichneter Behörde mahnet worden sind, ihre Jahres-Rechnungen abzutegen, so sind doch so viele nod)
‘«1 Rückstand, daß man sich bewogen sieht, wiederholt bekannt zu machen, daß, fälligen Rechnungen nicht binnen acht Tagen eingereicht werden, die im Art. ? neuen Prozeß Ordnung vorgeschriebenen gesetzlichen Strasverfifgungen ohne > 'stre Umstände a'n ton säumigen Vormündern und Curatoren vollzogen weiden fol?
nicht die geringste Nachsicht mehr gesichtet werden wird.
ch'glèich bringt man wiederholt in Erinnerung, daß die Rechnungen, wenn das «logen auch nod) so klein ist, alle ^ahr abgelegt werden müssen, und daß cs zur tin 1» x Uebersicht und guten Ordnung nöthig sey, daß bv jeder Rechnung immer " uao derselbe Termin deybehalten werde. Frankfurt den rZ. Fcbr. 1813.
Kuratel ; Commission,