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Frankfurter

I N t e l l i g e u z - B l a t t,

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgcgcben wird.) , .

No. 12. Dienstag, den 9. Februar 1813.

Mssinr,«è Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

Prafec tu r- Bekanntmachung.

Da zu besserer Verständigung des unterm sWèn Dec. v. J. durch das Jn-telli- ^latt bekannt gemachten Publicmrdums die Sal^onsumtionstübcllen betr., auch Mtyotgenbe Instruction gehört, so wird solche auf Ersuchen Großherzogltcher Gene- âmlivn der Salinen andurch noch zu Jedermanns Kenntniß gebracht. Imükfurt den 4ten Febr. 1813.

' D.er Präfect,

Freyherr von Guuderrode.

I N S T IV U C T I O N för die Herren Maires bey Vertheilung des Salzes in den Commune*.

General- Salinen-Directorium des Großherzogchums Frankfurt.

Nach Ansicht des Großherzoglichen Publicandi , vom 12. December d. J. die «"Wun$ von Salzconsumtions-Tabellen in dem Großherzogthum Frankfurt betreff W/ und in specie der §§. 3. 4. 5. 9. und n., wegen Vertheilung des für jede Immune bestimmten Salzes im Ganzen sowohl als unter die verschiedenen Hauèhal- 'UWn derseiben ;

, In Erwägung, daß es nothwendig ist, in Ansehung der Vertheilung selbst, den Wen Maires, so viel wie thurrlich, eine bestimmte Norm an die Hand zu geben, um ^s diese ^rt unnötigen Reklamationen vorzubeugen; beschließet, wie folgt ß. 1. ' Mit Ausnahme der Stadt^ Frankfurt sollen sämmtliche Communen deS ^'nh'rzogthums Frankfurt dasjenige Salzquantunr aus den herrschaftlichen Faktoreien l^n, welches ihnen von den Dist.riktsmairicn in Gemäßheit her vorhandenen See- ^^lkcn.zu Anfänge des Jahres angewiesen werden wird.

, 2. Sobald die Herren KUrrkts-Claires die im vorigen Paragraph ihnen aufge- «^ue, Vertheilung gemacht haben werden, was spätestens in der ersten Hälfte des . uaiö Januar -geschehen seyn muß, sollen sie bey der Gencral-Salmcn Direction zu ^reichur^ genauen Etat über die jeder Commune ^geschriebenen Salz Quantrtaten

3- Die Herren Maires in den Städten fegen genaue Erkundigungen über das yerige resp. Salzbedürfniß der daselbst wohnenden Gewerbtretbenden, als Metzger,