(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ^^^^.^
ausgegeben wird.) f^eè^^j
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No. 11.
Mzmeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
In Gemäsheit des in Jnsaftklagsachcn des Dris. Medicinae Neubürg, Nahmens seiner Ehegattin , Sara Amalia Goll-Neuburg, Klagers, gegen den hiesigen Chirurgum Johann Friedrich ©fintiert et uxor., Beklagte, am lyten laufenden Monats ergangenen Gmchts-Decrets, wird nachfolgend bezeichnete Behausung, auf welcher ein Jnsatz- kapitül^von 2727^ Stück Conventionsthaler, oder fl. 6oco im 22 fl. Friß sammt aus- -stâm Zinsen und Kosten haftet, von Gerichtswegen zum zweytrnmal öffentlich feil- Ltvoten/nämlich:
Ein: Behausung unter der Catharinenpforte Lit. F No. 85 bezeichnet, neben Wb. Hochester und Zinngießermeister Reutlinger ein- und anderseits gelegen , welche I'ro Censu prius mir fl. 6. 33 fr. an die Departements-Hauptkasse, sodann fl. 3 0« das Kastenamt und fl. 3. Latèrnengeld beschwert ist.
Wuftije können bey dem benannten Jnsatzgläubiaer, so wie in unterzeichneter Canzley 7^nbije Einsicht und Auskunft erhalten, und in letzterer ihre Gebote zum Protokoll
PW. Frankfurt am rzsten Jân. 18-3. „
Departements - Gerichts * Canzley.
Mit der Prolongation der verfallenen Pfandscheine von den Monaten May, Juny,
VUY und August wird den 2ten Febr. angefangen, und bis den 2Lsten besagten Mo« "»iS Dienstag amd Donnerstag Vormittags fortgrfahren, nachhero kann keine Proton- Wen angeiwmmcn, sondern diL darauf folgende vier Amtstage, nämlich vom rösten M. diâ den 5un Ma'rz inclusive, g^gen die gewöhnlichen Speftn nur noch ausge- aber sticht compenstrt werden. Während der Verganthung, womit den 8. März ^achmittagè^ um.2 Hljt bet Anfang gemacht wird, kann um das Berganchlingö-Regi- , ' ui behöriger Ordnung au^sicben zu können, weder Conepeusation, Prolongatiiru, Ä c ^ Auslösen, der in obigen benamten 4 Monaten verfallenen Pfandscheine mehr m linden. Frankfurt den 25^11 Januar 1813.
Großyrrzogl. Lombards .- Directron.
.Die allenfallstgen Schuldner der Schneider Faffel'schcn Wittwe zu Dornheim,
Poe rm’t angcwieftn, die Zahlung nichf an gedachte Wb. Fassrl, sondern, ^ub na ^P1*» an »nttrzeichnete Canzley zu leiste«. Frankfurt am 29. Jan. 1813.
Departements - Gerichts ; Canzley.