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Erstes Blatt.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« unb Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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14 Seiten.

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Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau.

In der letzten Zeit mehren sich die Klagen über die mangelhafte Beleuchtung der Kraftfahrzeuge. Insbeson­dere wird Klage über die meistenteils ungenügende Beleuch­tung des auf der Rückseite der Kraftwagen angebrachten Kennzeichens geführt.

Ich nehme hieraus Veranlassung, die Kraftfahrzeug­führer, insbesondere die Kraftwagenführer, erneut auf ge­naues Einhalten der nachstehend im Wortlaut abgedruckten einschlägigen Bestimmungen der Bundesratsverordnung, betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, vom 3. Februar 1910 (R-.E.-Bl. S. 389 ff.) hinzuweisen. Danach muß jedes Fahrzeug versehen sein:

8 4 Absatz 5: nach eingetretener Dunkelheit und bei star­kem Nebel mit mindestens zwei in gleicher Höhe angebrach­ten, die seitliche Begrenzung des Fahrzeuges anzeigenden, hellbrennenden Laternen mit farblosem Glase, die den Lichtschein derart auf die Fahrbahn werfen, daß diese auf mindestens 20 Meter vor dem Fahrzeug von dem Führer übersehen werden kann. Uebermäßig stark wirkende Schein­werfer dürfen nicht verwendet werden.

Für Krastzweiräder gilt diese Bestimmung mit der Ein­schränkung, datz eine Laterne der bezeichneten Art genügt.

8 11: Während der Dunkelheit und bei starkem Nebel ist das Hintere Kennzeichen so zu beleuchten, datz es deutlich erkennbar ist. Die Beleuchtungsvorrichtung mutz so einge­richtet sein, datz sie das Kennzeichen von keiner Seite ver­deckt und weder vom Sitze des Führers noch vom Innern des Wagens aus abgestellt werden kann.

Bei Kraftzweirädern ist das an der Vorderseite ange­brachte Kennzeichen während der Dunkelheit und bei star­kem Nebel so zu beleuchten, datz es von beiden Seiten deut­lich erkennbar ist.

Die Ortspolizeibehörden und Gendarmen sind angewie­sen, auf die strenge Befolgung dieser Bestimmungen zu achten und im Betretungsfalle Anzeige zu erstatten.

Hanau den 7. Dezember 1911. P. 13417

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

I. V.: Karbe.

Candkreis Hanau.

An die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, mir innerhalb fünf Tagen die in ihren Gemeinden vorhandenen Gefrier- und Kühlanlagen mitzuteilen. — Fehlanzeige ist nicht erfor­derlich.

Hanau den 13. Dezember 1911. V. 8385

Der Königliche Landrat.

Z. V.: K a r b e.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mir innerhalb 3 Tagen die Zahl der in ihren Gemeinden vorhandenen Gewerbevereine selbständiger Handwerker anzuzeigen. Die genaue Einhaltung der angegebenen Frist erwarte ich: Fehlanzeige ist nicht erforderlich. Hanau den 12. Dezember 1911. V. 8287

Der Königs. Landrat.

I. V.: Karbe.

Bekanntmachimft.

Die Gemarkungen Assenheim, Dortelweil, Dorheim, Griedel, Klein-Karben, Nendel, Vilbel und Wickstadt sowie der Bahnhof Groh-Karben scheiden aus dem Sperrgebiet aus und treten dem Beobachtungsgebiet bei.

Friedberg den 8. Dezember 1911.

Erotzherzogliches Kreisamt Friedberg.

S ch l i e p h a k e.

Unterrichtskursus an der Königlichen Fachschule für die Kleineisen- und Stahlwaren-Zndustrie zu Schmalkalden.

Die Anstalt beginnt zu Ostern 1912 einen neuen Unter­richtskursus und nimmt hierzu neue Schüler auf.

Sie bietet befähigten jungen Leuten Gelegenheit, in den mit neuzeitlichen techilischen Hilfsmitteln reich ausgestatte- len Musterwerkstätten ein- sorgfältige und vielseitige, auf

Donnerstag den 14. Dezember

der Grundlage neuzeitlicher Technik fußende praktische Aus­bildung in der Eisen- und Stahlverarbeitung, besonders in der Werkzeugtechnik, zu erlangen, und jene zeichnerischen, fachtheoretischen und wirtschaftlichen Kenntnisse zu er­werben, welche unter den heutigen Anforderungen des Ge­werbebetriebes für künftige Vorarbeiter und Werkmeister oder für selbständige Gewerbtreibende in der Kleineisen-, Werkzeug- und Metallwaren-Industrie unbedingt erforder­lich sind.

Aufnahmefähig sind junge Leute mit guter Elementar- schulbildung nach erfüllter Schulpflicht. Vorherige praktische Tätigkeit ist erwünscht, aber nicht Bedingung.

Die Kursusdauer beträgt je nach Fähigkeiten 2 bis 3 Jahre, das Schulgeld für preußische Schüler 60 Mk., für solche aus dem nichtpreutzischen Deutschland 160 Mk. jährlich.

Absolventen, welche die Reifeprüfung abgelegt haben, find von der Gesellenprüfung befreit.

Minder bemittelten und würdigen Schülern preußischer Staatsangehörigkeit können Stipendien und Schulgelder­lasse gewährt werden.

Nähere Auskunft auf Anfrage durch den Unterzeichneten. Anmeldungen werden baldigst erbeten.

Der Direktor der Königl. Fachschule.

Beil. V. 8071

An der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gar­tenbau zu Geisenheim a. NH.

finden im Jahre 1912 folgende

Unterrichtskurse statt:

1. Oeffentlicher Reblauskursus in der Zeit vom 15. bis 17. Februar,

2. Obstbaukursus in der Zeit vom 15. Februar bis 7. März, 3. Baumwärterkurfus in der Zeit vom 15. Februar bis

7. März,

4. Pflanzenschutzkursus in der Zeit vom 30. Mai bis 1. Juni,

5. Obstbaunachkursus in der Zeit vom 15.—20. Juli,

6. Baumwärternachkursus in der Zeit vom 15.—20. Juli,

7. Obstverwertungskursus für Frauen in der Zeit vom 29. Juli bis 3. August,

8. Obstverwertungskursus für Männer in der Zeit vom 6. bis 17. August,

9. Analysenkursus in der Zeit vom 30. Juli bis 10. August, 10. Hefekursus in der Zeit vom 12.—24. August.

Das Unterrichtshonorar beträgt:

Für den Kursus 1: Nichts. Für den Kursus 2 und 5: für Preußen 20 Mark, für Nichtpreußen (auch Lehrer) 30 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die nur am Nach­kursus (Nr. 5) teilnehmen, zahlen 8 Mark, Nichtpreußen 12 Mark. Für den Kursus 3 und 6: Preußen sind frei, Nicht­preußen zahlen 10 Mark und wenn sie nur am Nachkursus (Nr. 6) teilnehmen 5 Mark. Für den Kursus 4: Preußen und Nichtpreutzen 10 Mark. Für den Kursus 7: Preußen 6 Mark, Nichtpreußen 9 Mark. Für den Kursus 8: Preußen

10 Mark, Nichtpreutzen 15 Mark. Für den Kursus 9 und 10: Preutzen je 20 Mark, Nichtpreutzen je 25 Mark, wozu noch 20 Mark für Eebrauchsgegenstände (Reagenfien pp.) und 1 Mark für Bedienung kommen.

Anmeldungen sind zu richten:

Bezüglich der Kurse 2—6 an die Landwirtschaftskammer in Wiesbaden, bezüglich der Kurse 7 und 8 an die Direk­tion der Kgl. Lehranstalt, bezüglich des Kurses 9 an den Vorstand der önochemischen Versuchsstation der Königl. Lehranstalt und bezüglich des Kursus 10 an den Vorstand der pflanzenphysiologischen Versuchsstation der Königl. Lehranstalt.

Wegen Zulasiung des Reblauskursus (Nr. 1) wollen sich Personen aus der Provinz Hessen-Nassau an den Herrn Oberpräsidenten in Cassel, Nichtpreutzen an ihre Landes­regierung wenden.

Weitere Auskunft ergeben die von der Anstalt kostenfrei zu beziehenden Satzungen.

Die Direktion.

Dienftnachrichten nn§ dem Kreise.

In Glauberg, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche festgestllt worden. In Bingenheim, Krers Büdingen ist dieselbe erloschen.

Gefundene und verlorene Gencnstnnde re.

Gefunden: 1 Pferdedecke, 1 seidener Strumpsbeutel mit 7 Mark, 1 Portemonnaie mit 3 Mark und einer Mo­natskarte für Heinrich Hohmeyer.

^ernsprechanschlitfi Nr. 230 1911

Liegengeblieben bei Wirt Otto Müller, Vor der Kinzigbrücke 4: 2 Pakete mit Modellierwerkzeug und Zeich­nungen.

Verloren: 1 Viberpelzkragen, 1 Hutnadel mit Onix- knöpf mit echten Perlen besetzt, 1 goldene Damenuhr.

Hanau den 14. Dezember 1911.

PolitiTcbe Rundschau.

In Oesterreich-Ungarn werden die Delegationen zum 28. d. M. einberufen. — In Oesterreich wollen die Postbe­amten m die passive Residenz treten, weil sie mit ihren Eehaltsverhältnissen unzufrieden sind.

Die nationalistische französische Presse bemüht sich, den deutschen Schutz der in der Türkei lebenden Italiener als erfolglos hinzustellen. Derartige Aeußerungen werden dann den italienischen Blättern übermittelt.

In der konservativen französischen Presse ist der Kriegs­minister Messimy Gegenstand heftiger Angriffe wegen seines Erlasses an die Präfekten, der zur politischen Beaufsichtigung der Offiziere auffordert.

Die portugiesischen Monarchisten planen einen neuen Einfall in das Land von der spanischen Grenze her. Der Exkönig Manuel soll mit einer Volksabstimmung bezw. der Staatsverfassung einverstanden sein.

Zwei amerikanische Marineoffiziere nach Deutschlano entsandt. Die Leutnants Dowell und Bristol von der dem amerikanischen Präsidenten gehörigen Jacht „Mcyslower" sind zum Studium der Methoden des deutschen Schiffsbaus nach Berlin beordert worden.

Die Unruhen in Mexiko Haben die Vereinigten Staaten schon wieder zu Vorsichtsmaßregeln veranlaßt. Die ameri­kanische Grenzwache in El Paso ist verstärkt worden, da Meldungen vorliegen, daß General Reyes am 15. Dezember mit einem Angriff auf Juarez die Revolution wieder be- oinnèn wird.

Das nordamerikanische Repräsentantenhaus hat mit 300 gegen 1 Stimme die Resolution Sulzer ange­nommen, die die sofortige Aufhebung des 1832 zwischen Rußland und den Vereinigten Staaten geschlossenen Ver­trages verlangt, ivcil Rußland sich weigert, die an Juden verabfolgten amerikanischen Pässe anzuerkennen.

Die Vorgänge in China.

Tokio, 13. Dez. Graf Okuma wendet sich im Namen der japanischen Friedensfreunde an die englischen und ameri­kanischen Friedensgesellschaften, um ein Zusammengehen mit diesen zwecks Herstellung des Friedens in China herbeizu­führen.

London, 13. Dez. Wie dem Reuterbureau aus Port- Arthur gemeldet wird, sind 350 Russen nach Peking abge- gangen. Ferner wird von dort gemeldet, daß neue Unruhen in Liaoyang ausgebrochen und 600 Rebellen auf dem Wege nach Mulden seien, das sich im Belagerungszustände be­fände.

Der Krieg zwischen Italien und der Türkei.

Italienische Schlappe vor Benghasi.

Konstantinopel, 12. Dezbr. Der Kriegsminister ver­öffentlicht folgendes Telegramm. Am 2. Dezember lieferten die türkischen Truppen von Benghasi den Italienern, welche zwei Bataillone, eine Eskadron, eine Gebirgsbatterie und zwei Mitrailleusen stark waren, ein Gefecht. Die Türken hatten einen vollen Erfolg. Unter den getöteten Italienern befand sich auch ein höherer Generalstäbler. — Am 3. De­zember unternahmen die Türken eine neue Attacke. Die Italiener ließen wieder zahlreiche Tote am Schlachtfeld und wurden gezwungen, ihre Stellungen gegen die Stadt zurückzuziehen.

Nom, 13. Dezbr. Von Benghasi wird gemeldet, daß einige Beduinentrupps sich vor der italienischen Südost- sront gezeigt hätten. Unbedeutende Angriffe fanden auf die Vorposten statt, bei denen die Italiener keine Verluste hatten. — Von Derna wird gemeldet, daß Admiral Pres- bitero dort von Tobruk eingetroffen sei mit der Mitteilung daß sich bei Tobruk nichts neues zugetragen habe Die Ver­teidigungsstellung befindet sich in vollkommenem Zustande und ist von Infanterie und Artillerie stark besetzt ^ie Flieger nahmen wegen zu starken Windes bei Derna keine Erkundungen vor.

Vom tripolitanischen Kriegsschauplatz

P- D°rbr. Der Kommandant von Tn=

I -5^^ bisher interimistischer Wall ' "be durch ein Stabe rum definitiven Wali ernannt