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General-Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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Montag den 11. Dezember
nertisprechauschlils; Nr. 230
1911
Amtliches.
Stadt- und Landkreis Ran au.
In der letzten Zeit mehren sich die Klagen über die mangelhafte Beleuchtung der Kraftfahrzeuge. Insbesondere wird Klage über die meistenteils ungenügende Beleuchtung des auf der Rückseite der Kraftwagen angebrachten Kennzeichens geführt.
Ich nehme hieraus Veranlassung, die Kraftfahrzeug- führer, insbesondere die Kraftwagenführer, erneut auf genaues Einhalten der nachstehend im Wortlaut abgedruckten einschlägigen Bestimmungen der Bundesratsverordnung, betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, vom 3. Februar 1910 (R-.E.-Vl. S. 389 ff.) hinzuweisen. Danach muß jedes Fahrzeug versehen sein:
§ 4 Absatz 5: nach eingetretener Dunkelheit und bei starkem Nebel mit mindestens zwei in gleicher Höhe angebrachten, die seitliche Begrenzung des Fahrzeuges anzeigenden, hellbrennenden Laternen mit farblosem Glase, die den Lichtschein derart auf die Fahrbahn werfen, daß diese auf mindestens 20 Meter vor dem Fahrzeug von dem Führer übersehen werden kann. Uebermäßig stark wirkende Scheinwerfer dürfen nicht verwendet werden.
Für Kraftzweiräder gilt diese Bestimmung mit der Einschränkung, daß eine Laterne der bezeichneten Art genügt.
§ 11: Während der Dunkelheit und bei starkem Nebel ist das hintere Kennzeichen so zu beleuchten, daß es deutlich erkennbar ist. Die Beleuchtungsvorrichtung muß so eingerichtet sein, daß sie das Kennzeichen von keiner Seite verdeckt und weder vom Sitze des Führers noch vom Innern des Wagens aus abgestellt werden kann.
Bei Kräftzweirädern ist das an der Vorderseite angebrachte Kennzeichen während der Dunkelheit und bei starkem Nebel so zu beleuchten, daß es von beiden Seiten deutlich erkennbar ist.
Die Ortspolizeibehörden und Gendarmen sind angewiesen, auf die strenge Befolgung dieser Bestimmungen zu achten und im Betretungsfalle Anzeige zu erstatten.
Hanau den 7. Dezember 1911. P. 13417
Der König!. Landrat und Polizeidirektor.
I. V.: Karbe.
Stadtkreis Ran au.
Bekanntmachung
Die Entwürfe zu den Haushaltsplänen
der Pensionskasse der Beamten, Lehrer und Arbeiter, der Volksschulen,
der kaufmännischen Fortbildungsschule,
der Kaserne des 3. Eisenbahn-Regiments,
der Besoldungen der Verwaltungsbeamten der Betriebswerke,
der Gaswerkskasse,
der- Wasserwerkskasse,
der Elektrizitätswerkskaffe,
des Gemeinsamen Betriebs- und Ausgleichsverlags der
Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke
für das Rechnungsjahr 1912 liegen vom 12. Dezember 1911 an 8 Tage lang im Stadtsekretariat, Rathaus, Zimmer Nr. 11, zur Einsicht der Cemeindeangehörigen offen.
Hanau den 6. Dezember 1911. 20403
Der Oberbürgermeister.
Dr. Eebeschus.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 und des § 2 des Wahl- , 28. Mai 1870 , , ' _
reglements vom^-HM-MW ^^ Tag, an dem die Auslegung der Wählerlisten für die bevorstehenden Reichstagswahlen zu beginnen hat,
auf Donnerstag den 14. Dezember -. Js. hierdurch fest.
Berlin den 30. Nov. 1911.
Der Minister des Innern.
le 3720 von Dallwitz.
Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Wählerlisten vom 14. d. Mts. an 8 Tage lang, einschl. des Sonntags den 17. d. Mts., während der Stunden vormittags von 9 bis 1 Uhr und nachmittags von 3 bis 6*/e Uhr im Nenstädter Rathaus, Sitzungssaal aleicher Erde, zu jedermanns Einsicht ausaelegt sind.
Einsprachen sind binnen 8 Tagen nach Beginn der Auslegung beim Stadtvorstande anzubringen.
Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Wählerliste ausgenommen sind.
Die Abgrenzung der elf Wahlbezirke hiesiger Stadt wird demnächst veröffentlicht.
Hanau den 8. Dezember 1911.
Der Magistrat.
29383 Dr. G e b e s ch u s.
Bekanntmachung.
Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Frankfurterlandstraße zwischen Landgrasenstratze und Rosenau soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort aus gegen Entrichtung von 50 Pfg. bezogen werden.
Verschloßene, mit entsprechender Aufschrift versehene Anbote sind bis zum Eröffnungstermin am Montag den 18. Dezember, vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 8. Dezember 1911. 29437
Der Magistrat.
Dr. E e b e s ch u s.
Bekanèètmachuttg.
Die Lieferung von 165 Kubikmeter Mosaiksteinen für den Ausbau des Holzabfuhrweges soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim- der 22, zur Einsicht aus und können von dort gegen Entrichtung von 50 Pfg. bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Anbote sind bis zum Eröffnungstermin am Montag den 18. Dezember, vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsftist 4 Wochen.
Hanau den 8.'Dezember 1911. 29435
Der Magistrat.
Dr. Eebeschus.
Bekanntmachung.
Die Ausführung der Arbeiten zur Regulierung des Holzabfuhrweges soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort gegen Entrichtung von 50 Pfg. bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Anbote sind bis zum Eröffnungstermin am Montag den 18. Dezember, vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 8. Dezember 1911. 29439
Der Magistrat.
Dr. G e b e s ch u s.
Unterrichtskursus an der Königlichen Fachschule für die Kleineisen- und Stahlwaren-Jndustrie zu Schmalkalden.
Die Anstalt beginnt zu Ostern 1912 einen neuen Unter- richtskursus und nimmt hierzu neue Schüler auf.
Sie bietet befähigten jungen Leuten Gelegenheit, in den mit neuzeitlichen technischen Hilfsmitteln reich ausgestatte- len Musierwerkstätten eine sorgfältige und vielseitige, auf der Grundlage neuzeitlicher Technik fit&enbe praktische Ausbildung in der Eisen- und Stahlverarbeitung, besonders in der Werkzeugtechnik, zu erlangen, und jene zeichnerischen, fachtheoretischen und wirtschaftlichen Kenntnisse zu erwerben, welche unter den heutigen Anforderungen des Gewerbebetriebes für künftige Vorarbeiter und Werkmeister oder für selbständige Gewerbtreibende in der Kleineisen-, Werkzeug- und Metallwaren-Zndustrie unbedingt erforderlich sind.
Aufnahmefähig sind junge Leute mit guter Elementar- fchulbildung nach erfüllter Schulpflicht. Vorherige praktische Tätigkeit ist erwünscht, aber nicht Bedingung.
Die Kursusdauer beträgt je nach Fähigkeiten 2 bis 3 Jahre, das Schulgeld für preußische Schüler 60 Mk., für solche aus dem nichtpreußischen Deutschland 160 Mk. jährlich.
Absolventen, welche die Reifeprüfung abgelegt haben, sind von der Gesellenprüfung befteit.
Minder bemittelten und würdigen Schülern preußischer Staatsangehörigkeit können Stipendien und Schulgelder- lasss gewährt werden.
Nähere Auskunft auf Anfrage durch den Unterzeichneten. Anmeldungen werden baldigst erbeten.
Der Direktor der Königl. Fachschule.
Veil. V. 8071
An der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Ear. tenbau zu Geisenheim a. Rh.
finden im Jahre 1912 folgende
Unterrichtskurse statt:
1. Oeffentlicher Reblauskursus in der Zeit vom 15. bis 17. Februar,
2. Obstbaukursus in der Zeit vom 15. Februar bis 7. März, 3. Baumwärterkursus in der Zeit vom 15. Februar bis
7. März,
4. Pflanzenschutzkursus in der Zeit vom -30. Mai bis 1. Juni,
5. Obstbaunachkursus in der Zeit vom 15.—20. Juli,
6. Baumwärternachkursus in der Zeit vom 15.—20. Juli,
7. Obstverwerlungskursus für Frauen in der Zeit vom 29. Juli bis 3. August,
8. Obstverwertungskursus für Männer in der Zeit vom 6. bis 17. August,
9. Analysenkursus in der Zeit vom 30. Juli bis 10. August, 10. Hefekursus in der Zeit vom 12.—24. August.
Das Unterrichtshonorar beträgt:
Für den Kursus 1: Nichts. Für den Kursus 2 und 5: für Preußen 20 Mark, für Nichtpreußen (auch Lehrer) 30 Mk. Preußische Lehrer find frei. Personen, die nur am Nachkursus (Nr. 5) teilnehmen, zahlen 8 Mark, Nichtpreußen 12 Mark. Für den Kursus 3 und 6: Preußen sind frei, Nichtpreußen zahlen 10 Mark und wenn sie nur am Nachkursus (Nr. 6) teilnehmen 5 Mark. Für den Kursus 4: Preußen und Nichtpreußen 10 Mark. Für den Kursus 7: Preußen
6 Mark, Nichtpreußen 9 Mark. Für den Kursus 8: Preußen
10 Mark, Nichtpreußen 15 Mark. Für den Kursus 9 und 10: Preußen je 20 Mark, Nichtpreußen je 25 Mark, wozu noch 20 Mark für Gebrauchsgegenstände (Reagentien pp.) und 1 Mark für Bedienung kommen.
Anmeldungen sind zu richten:
Bezüglich der Kurse 2—6 an die Landwirtschaftskammer in Wiesbaden, bezüglich der Kurse 7 und 8 an die Direktion der Kgl. Lehranstalt, bezüglich des Kurses 9 an den Vorstand der önochemischen Versuchsstation der Königl. Lehranstalt und bezüglich des Kursus 10 an den Vorstand der pflanzenphyfiologischen Versuchsstation der Königl. Lehranstalt.
Wegen Zulassung des Reblauslursns (Nr. 1) wollen sich Personen aus der Provinz Heffen-Naffau an den Herrn Oberpräsidenten in Caffel, Nichtpreußen an ihre Landesregierung wenden.
Weitere Auskunft ergeben die von der Anstalt kostenfrei zu beziehenden Satzungen.
Die Direktion.
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 schwarzer Damenpelz.
Entlaufey: 1 junger gelbgestromter Boxer.
Hanau den 11. Dezember 1911.
Politische Rundschau.
Die türkische Kammer hat den Antrag betreffend Ver- lüngerung des deutsch-türkischen Handelsvertrages bis zum 18. Juni 1914 angenommen.
Der frühere serbische Ministerpräfident und Präsident des Staatsrats Nikola Christitsch ist gestern im Alter von 93 Jahren gestorben.
Zn Sansibar ist an Stelle des zurückgetretenen Seyid Ali bin Hamud Khalifa bin Harb zum Sultan ausgerufen worden.
Zur Grenzfestsetzung in Kamerun. Die „Köln. Ztg" meldet aus Berlin: In verschiedenen Zeitungen wird darauf hingedeutet. daß bei der endgültigen Festsetzung der