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Erstes Blatt.

Hamm K Anzeiger

Vezugspreki

MertelfikhrNch L80 ML, monatlich M Pfg., für an» »ârttge 8tbomienf«i mit dem betreff Postanffchla» Die einzelne Nummer tostet 16 Pf»

Metattomckruck und verlas der Buchdruckerei bet oerein. es. Wailenhaufe, tu Hanau.

Gencral-Anzcigtt

AMchtr Vr-M für Stabt- nab laabktria K««g«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonu- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EinrklckmlsssebLH«

Vie Sgefpakteu» Petttzeil» oder Dette Ramu > P^ he Nellameuteil Die Seile « Pf»

verantroortL N-Latteur: KBAtiiiih Hanan.

Nr. 281 er»spt'echai»schlitsi Nr. 230.

Freitag den 1. Dezember

^erusprechanschlus; Nr. 230 1911

Die heutige Almer umsußt * -.MeriskW-M

16 Sorten.

Aintltches.

Stadt- und Eandhrds Ran au.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der weiteren Verbreitung der Maul- und Klauenseuche werden die für die Monate Dezember 1911 und Januar 1912 in Stadt- und Landkreis Hanau anstehenden Viehmärkte einschließlich der Schweine- märkte und viehmarktähnlichen Veranstaltungen im Auf­trage des Herrn Regierungspräsidenten zu Cassel hiermit untersagt.

Hanau den 27. November 1911. P. 12939

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

I. A.: Karbe.

Stadtkreis Ran au. Bekanntmachung.

Auf Grund des § 8 des Statuts für die Verwaltung und Verwendung des durch Mlöfung anstelle der der Altstadt Hanau zustehenden Vauholzberechtigung getretenen Abfin­dungskapitals ergeht hierdurch an die Berechtigten die Auf­forderung, ihre Ansprüche aus dem Jahre 1911 binnen vier Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf dem Rathaufe zur Anmeldung zu bringet!.

Anzumelden sind nur die bereits vollendeten Neubauten und Reparaturen.

Bemerkt wird, daß nach § 8 des Statuts für jeden Antrag vom Antragsteller eine Vermessungsgebühr von 2 Mark zu entrichten ist.

Hanau den 26. November 1911. 28467

Die Deputation der Althanauer Berechtigten. Dr. E e b e s ch u s.

21 â c(i wct fit n g

oer Johanni- und Martini-Durchschnittspreise in Hanau für das Jahr 1911.

a. Johanni:

1. Weizen â 100 kg 21,— Mark „ „ 1 hl . . . 16,80 „ 2. Roggen „ 100 kg 17,69 „ „ „ 1 hl . . . 13,10 „ 3. Gerste „ 100 kg 18,25 „ „ „ 1 hl . . 12,05 „ 4. Hafer „ 100 kg • . . 18,56 „ „ „ 1 hl . . . 8,17 „ 5. Kartoffeln â 100 kg . . . 9,00 „ 6. Welschkorn â 100 kg . . . 15,50 „ 7. Roggenstroh â 50 kg . . . 2,35 „

8. Haferstroh â 50 kg . . . 2,20 „

9. Gerstenstroh â 50 kg . . . 2,20 „

10. Heu . h 50 kg . . . . 3,13 „

11. Buchenscheitholz â 1 rm . . 11,50 „

12. Eichenscheitholz â 1 rm . . 9,50 „

13. Tannenscheitholz st 1 rm . . 9,— „

b. Martini:

1. Weizen â 100 kg 20,63 Mark „ „ 1 hl . . . 16,50 „ 2. Roggen „ 100 kg . . . 18,63 „ „ „ 1 hl . . . 18,79 „ 3. Gerste „ 100 kg 19,50 „ „ 1 hl . . . 12,87 „ 4. Hafer „ 100 kg . ... 18,50 „ „ „ 1 hl . . . 8,14 „ 5. Kartoffeln H 100 kg ordinäre . 8,25 „ „ „ 100 kg englische . 18,— „ 6. Welschkorn â 100 kg . . . 17,— „

7. Roggenstroh â 50 kg . . . 2,50 „

8. Haferstroh â 50 kg . . 2,50 „

9. Eerstenstroh â 50 kg . . . 2,35 „

10. §eu â 50 kg . . . 5,— „

11. Krauthäupter â 50 kg . . 8,— „

12. Buchenscheitholz â 1 rm . •• 11,25 „

13. Eichenscheitholz â 1 rm . . 8,50 „

14. Tannenscheitholz st 1 rm . . 9,75 „

Hanau den 18. November 1911. 28469

Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. I- A.: B a r t m u k.

Politische Rundschau.

Der Kaiser in Schlesien. Der Kaiser ist Donnerstag mor­gen 9 Uhr im Automobil von Moschen nach Zyrowa ge­fahren, von den Kriegervereinen, Schulen und Kujauer Feuerwehr, die am Wege Aufstellung genommen hatten, begeistert begrüßt. In Zyrowa traf der Kaiser mit Gefolge um 9% Uhr ein. Um 10 Uhr begann die Jagd im Gelände von Oleschka in nejin Treiben. Das Wetter war ungünstig, es herrschte starker Nebel.

Der Reichstag beendete gestern die zweite Lesung des Hilfskassengesetzes und trat dann in die zweite Lesung des Privatbeamtenversicherungsgesetzes ein, das bis § 9 erledigt wurde. (Den Bericht siehe im 2. Blatt.)

Der Krieg zwischen Italien und derTnrkei.

Italienische Grausamkeiten.

Berlin, 30. Novbr. Die ottomanische Botschaft teilt fol­gendes mit: Aus den Erklärungen Mansur Paschas, die in Gegenwart des mit ihm nach Konstantinopel zurückgekehrten Deputierten für Venghasi abgegeben worden sind, geht her­vor, daß die Italiener noch immer fortfahren, in Tripolis Grausamkeiten zu begehen. Um nur ein Beispiel zu zitieren, ist ein junger Mann aus Derna namens Dellaloghlu Habbe- niffe, den man als Träger einiger Patronen ergriffen hatte, auf der Stelle erschossen worden. Um das Maß der Grau­samkeit voll zu machen, haben die Italiener die alte Mutter und den invaliden Vater des Unglücklichen gezwungen, der Hinrichtung ihres einzigen Sohnes beizuwohnen. Aus dem­selben Grunde sind zwei andere Personen bei der Kaserne von Berghe erschossen worden. Außer diesen Verbrechen be­gehen die Italiener noch alle Arten vexatorischer Taten zum größten Leid der Bewohner der Gegend. So wollte die Be­völkerung, die schimpflichen Szenen wie Tier oben beschrie­benen beigewohnt hat, in Massen nach einer andern Gegend der Türkei auswandern. Sie ist daran verhindert worden. Ebenso haben alle Personen, die sich wegen Erlaubnis zur Auswanderung an die Italiener gewandt haben, stets den­selben abschlägigen Bescheid erhalten. Die Italiener find so­weit gegangen, daß sie durch öffentliche Anschläge den Ver­kauf von Grundstücken verboten und so der unglücklichen Be­völkerung eines der unbestreitbaren Rechte genommen haben. — Andererseits schickt der Kommandant der otto- manischen Streitkräfte in Tripolis folgendes Telegramm: Die Italiener haben aus ihren Aeroplanen zwei Bomben auf unser Hospital in Ain Zara geworfen, obwohl auf ihm die Fahne des Roten Kreuzes gehißt war. Sie haben es darauf bombardiert. Die Splitter der Bomben find aufbe­wahrt worden. Die Bevölkerung von Menchie hat die Waffen niedergelegt. Die Italiener haben sie niederge­metzelt, um die Niederlage der Berfaglieri-Regimenter an ihr zu rächen. In der Verteidigungslinie, die der Feind ver­laßen mußte, haben wir eine große Zahl Leichname von Frauen und Kindern gefunden, denen der Hals abgeschnitten und die Arme zusammengebunden waren. Durch die Aus­sagen der gefangenen Italiener ist festgestellt worden, daß dies auf Befehl der Offiziere geschehen ist. Wir sind dabei, die Liste der Opfer aufzustellen. Am 22. November haben die Italiener das türkisch« Hospital von Sukeb-Djuma zum zwei­ten Mal bombardiert.

Hus Ranau Stadt und fand.

.Hanan, 1. Dezember.

* Weihnachtssonderzug nach Berlin. Am Freitag den 22. Dezember d. J. wird, gleichwie in den Vorjahren, ein Weihnachtssonderzug von Straßburg und Mainz über Frank­furt (Main) Südbhf. — Hanau — Bebra — Nordhausen — Güsten—Magdeburg nach Berlin gefahren werden. Zu diesem Sonderzuge gelangen von den Fahrkarten-Ausgaben der nachstehenden Stationen unseres Bezirks Sonderzugfahr­

karten nach Berlin für Hin- und Rückfahrt mit zwei­monatiger Geltungsdauer zu den untenstehenden vermerkten ermäßigten Preisen zur Ausgabe.

Von 2. Klasse 3. Klasse Mk. Mk. Frankfurt (Main) Süd . . 38.20 24.90 Offenbach (Main) Hbf. . . 37.60 24.50 Hanau Ost ...... 36.70 23.90

Elm......... 32.70 21.20

Fulda........ 30.20 19.80

Die Abfahrt des Sonderzngcs erfolgt von den Stationen : Frankfurt (Main) Sndbhf. um 8£; Uhr nachm., Offenbach Hbf. um 855 Uhr, Hanau Ost um 912 Uhr, Elm um 1040

Uhr und Fulda um 1112 Uhr nachm. Ankunft in Berlin Potsdamer Bahnhof erfolgt um 825 Uhr vorm. am 23. De­zember. Die Rückreise kann mit allen fahrplanmäßigen Zügen mit entsprechender Wagenklasse — bei Benutzung von Schnell- und Luxus-Zügen jedoch nur gegen Zahlung der tarifmäßigen Gebühr — erfolgen. Auch ist auf der Rück­reise einmalige Fahrtunterbrechung innerhalb der Gel­tungsdauer gestattet.

* Die Behandlung von Eingesandts in der Tagespresse. Die in Hannover erscheinende Zeitschrift „Der Zeitungsver­lag" bringt folgenden Artikel: Kürzlich fragte ein Verleger einer mittleren Provinzzeitung bei uns an, in welcher Weise die aus dem Leserkreise einlaufenden Einsendungen, die Angriffe gegen Personen oder Behörden enthalten, am zweckmäßigsten zu behandeln seien und welcher Brauch sich in der deutschen Presse in dieser Frage herausgebildet habe. Der Fragesteller hatte Schwierigkeiten mit einigen Be­ziehern seines Blattes bekommen, weil er eine Einsendung nur hatte aufnehmen wollen, wenn ihm gestattet würde, der in dem Eingesandt angegriffenen Behörde Gelegenheit zu einer sofortigen Erwiderung zu geben. Die Einsender waren mit diesem Modus nicht zufrieden und wandten sich an das Konkurrenzblatt, das denn auch die Ausführungen ohne weiteres veröffentlichte. Das Verhalten der ersten Zeitung wurde von den Verfassern des Eingesandts abfällig beurteilt, und sie versuchten Stimmung gegen das Blatt zu machen. Unserer Ansicht nach mit Unrecht. Der Redak­teur handelte pflichtgemäß, als er die Aufnahme der An­griffe ohne Einholung einer Erwiderung, die mit dem An­griff zusammen erscheinen konnte, ablehnte. Den Einsendern war es doch jedenfalls darum zu tun, irgend einen Miß­stand zu rügen oder ein ihrer Ansicht nach unberechtigtes Verhalten zu kritisieren. Was konnte ihnen deshalb ange­nehmer sein, als sofort eine Richtigstellung oder Aufklärung zu ihren Darlegungen zu erhalten? Zur Ehre der Einsender muß man annehmen, daß sie nur die Sache und nicht etwa die Person treffen wollten. Wäre diese Annahme unberech­tigt, dann allerdings mußte ihnen daran liegen, ihr Ein­gesandt allein gedruckt zu sehen; denn bis zu dem Tage, wo der Angegriffene erwidern kann, haben die Ausführungen bereits gewirkt und sie sind durch spätere Veröffentlichungen nie wieder ganz auszulöschen. Zu einem derartigen Vor­gehen bietet aber keine Redaktion, die auf Ansehen hält ihre Hand. Wer etwas gegen bestimmte Personen oder Behörden öffentlich vorzubringen beabsichtigt, muß sich damit ab­finden, daß eine ihrer Verantwortung bewußte Redaktion bei Aufnahme der Abhandlung auch die Gegenseite sofort zu Wort kommen läßt. Das ist Brauch im deutschen Zei­tungswesen und wo dieser Brauch noch nicht besteht, da sollte er sich — je eher, desto besser — einbürgern.

’ Wetterauische Gesellschaft. Am 24. November sprach Herr Dr. P. S a ck von Frankfurt über die Stech­mücken und ihre Bekämpfung. Seine Aus­führungen knüpften an die Verhandlungen einer Kommission an, die zu diesem Zweck für das Rhein- und untere Main­gebiet zusammengctrelen war. Herr Dr. Sack konnte daher in sehr wertvoller Weise die dort zusammengetragcnen Er­fahrungen Mitteilen. Die entwickelten Stechmücken werden am wirksamsten im Winter bekämpft, wenn sie sich in Kellern und anderen geschützten Räumen angesammelt haben, zumal diese Mücken meist befruchtete Weibchen sind. Das Ab­brennen, wie es auch in Hanau seit mehreren Jahren ge­schieht, hat sich als die zweckmäßigste Art des Vorgehens er­wiesen, dagegen hat sich das vielfach empfohlene Ausräuchern nicht genügend bewährt. — Gegen die im Sommer fliegenden Mücken sind wir machtlos. Zu dieser Jahreszeit muß der Kampf gegen die Larven geführt werden. Von den gegen diese im Wasser lebenden Tiere zur Verfügung stehenden Mitteln hat das Saprol und ähnliche karbolhallige Mittel den Nachteil, daß cs auch alle anderen Tiere tötet, darunter auch alle diejenigen, die als Larvenvertilger sich äußerst nütz­lich machen. DaS Petroleum ist vorzuziehen, da eS weniger schädlich ist. Es ist abec auch nicht allgemein anwendbar. — Recht gut ist an manchen Orten die Bedeckung der Wasserflächen mit den schnell wachsenden Wasserlinsen. — Die wirksamste Hilfe leisten uns die Wassertiere, wie Molche, Frösche, Käfer- und Libellenlarven, besonders aber die Fische. Unter diesen ist der wichtigste der genügsame Stichling, der die ausgedehnteste Verwendung verdient. Die verschiedenen Mittel müssen in richtiger Auswahl von dazu vorgebildeten Leuten angewendet oder den Grundeigentümern gelehrt werden. Sehr interessant, weil vielleicht auch in unseren Sumpf­wäldern verwendbar, war die Mitteilung, daß nach in Brasilien gemachten Erfahrungen auch in Deutschland die Anlegung von Verbindungen zwischen den verschiedenen Wasserflächen durch Gräben iur Seit versucht wird. Dreie