Erstes Blatt.
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AMtlonSdruL und Verlag der Vuchdruckeret der verein, eo. Waisenhauses in Ham».
General-Anzeiger
AMchts Organ fit Stabt- nab Fan-Kreis Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 270 Aernsprechanschlitst Str. 230.
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14 Seiten.
Amtliches.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emil Culmann, Inhabers der Firma Wilhelm Koch Sohn in Hanau ist heute am 16. November 1911, nachmittags 2 ’ Uhr 3 Minuten das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Malkmus in Hanau ist zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest und Anzeigepflicht sowie Termin zur Anmeldung bis zum 3. Januar 1912. Erste Gläubigerversammlung am 15. Dezember 1911, vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 20. Januar 1912, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau, Nutzallee Nr. 17, Zimmer Nr. 17.
Hanau den 16. November 1911. 27535
Der Eerichtsschreiber des König!. Amtsgerichts 5.
Bekanntmachung.
Einstellung von Drei- und Vierjährig-Freiwilligen für das 3. Seebataillon (Marine-Infanterie) in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Januar oder Frühjahr 1913, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw. 1916. Bedingungen: Mindestens 1,65 Meter groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).
In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 Mark Teuerungszulage gewährt.
Meldungen mit genauer Adreffe sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheines zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an:
Kommando des 3. Stammseebataillons, Wilhelmshaven.
Bekanntmachung.
Einstellung von Drei- und Vierjährig-Freiwilligen für die Matrosenartillerie-Abteilung Kiautschou (Küstenartillerie) in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1913 bezw. 1914, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw. 1916. Bedingungen: Mindestens 1,64 Meter groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung)^
In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 Mark Teuerungszulage gewährt.
Meldungen mit genauer Adreffe sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheines zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an:
Kommando der Stammabteilung der Matrosenartillerie Kiautschou, Cuxhaven.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Damenschirm und 1 leere Kiste auf der Messe, 1 kleines Handtäschchen, 1 kathol. Gebetbuch.
Verloren: 1 Sparkaffenbuch von der städtischen Sparkasse, 1 blaues Portemonnaie mit 2.60 Mark.
Zugelaufen: 1 schwarze Dachshündin, 1 gelber Dachshund mit Halsband.
Hanau den 16. November 1911.
Parlamentarisches.
mb. Die zweite Kommissionslesuna der A« bestelltenverficherung. Die Annahme, daß die zweite Lesung des Angestelltenversicherungsvertrages in der Reichs- oersicherungskommission nicht mehr als drei Tage erfordern werde, hat sich als zutreffend herausgestellt. Am gestrigen dritten Tage gelang eS, die Abschnitte ilber die Zuschuß- und die Ersatzkassen zu erledigen und im Anschluß an diePlenar- l'tzung soll am Abend das noch rcstierende Stück, der gestern wsgefetzte Abschnitt über die Organe der Versicherung, durchberaten werden. Die an den Beschlüssen erster Lesung ge- roffenen Aenderungen sind fast durchweg unwesentlich. Verschärft wurde die Bestimmung in § 381, der von Versicherungsverträgen mit Lebensversicherungsunternebmungen bandelt. Durch diesen Paragraphen wird die Befreiung von Angestellten, die bei LebenSversichcrungsgesellschaften ver- sichert sind, von der staatlichen DersicherungSpflicht auf die- stnigen Angestellten beschränkt, die bereits vor dem 1o. Oktober 1911 versichert waren. Jim einer Umgehung dieser
Freitag den 17. November
Bestimmung zu begegnen, wird der Wortlaut dahin geändert, daß vor dem 15. Oktober 1911 der Versicherungsvertrag abgeschlossen sein muß. Der § 384a über die freiwillige Versicherung erhält folgende Fassung: Im ersten Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hat die Reichsversicherungsanstalt auf Antrag Angestellten mit einem Jahresarbeitsverdienste von 5000 bis unter 10 000 M. zu gestatten, sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes über die freiwillige Versicherung selbst zu versichern, wenn sie den Nachweis führen, daß sie in den letzten 4 Kalenderjahren vor dem Inkrafttreten des Gesetze? eine nach diesem Gesetz ohne Rücksicht auf das Jahreseinkommen versicherungspflichtige Beschäftigung in mindestens 30 Kalendermonaten ausgeübt haben. In § 338 wird eingefügt : Bei der freiwilligen Versicherung werden drei Viertel der von den freiwillig Versicherten eingezahlten Beträge zurückgezahlt. Es handelt sich hier darum, daß der Versicherungsfall innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eintritt, ohne daß ein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetze geltend gemacht werden kann.
mb. Der Seniorenkonvent des Reichstags trat gestern vor der Plenarsitzung zusammen. Er beschloß die ganze nächste Woche sitzungsfrei zu lassen. In dieser Woche hofft man noch außer dem Schiffahrtsabgabcn- gesetz die zweiten Lesungen des Hausarbeitsgesetzes und der Gewerbeordnungsnovelle zu erledigen. Sollte das nicht möglich sein, so würden die Debatten darüber zu Beginn der letzten Novemberwoche fortgesetzt werden. In derselben Woche sollen dann außerdem noch durchgeführt werden: die zweiten Lesungen des Hilfskassengesetzes, des Angestellten-Versicherungs- gesetzes, der Gesetzes über die kleinen Aktien sowie die Debatte über die zum Marokkoabkommen gestellten Anträge. Man beabsichtigt dann weiter, außer den dritten Lesungen dieser Gesetze auch noch die dritte Lesung der Strafgesetznovelle durchzuführen, während das Arbeitskammergesetz und daS Gesetz über den Kolonial- und Konsulargerichtshof nicht mehr zur Erledigung gelangen wird. Der Schluß' der Arbeiten des Reichstage? dürfte am 5. oder 6. Dezember erfolgen.
mb. Das Marokkoabkommen in der Kommission. In der Budgetkommission des Reichstages wurde, nachdem die verfassungsrechtlichen Fragen erledigt waren, gestern über das Marokkoabkommen selbst verhandelt. Die Auskünfte des Auswärtigen Amtes und die anschließende Besprechung waren zum größten Teil vertraulich. Vor Eintritt in diese Besprechung erhob Frhr. v. Hertling Beschwerde über die Darstellung, die das „Berliner Tageblatt" von der Entstehungsgeschichte des vorgestern einstimmig angenommenen Gesetzentwurfs über die Mitwirkung des Reichstages bei kolonialen Gebietsvertrâgen gegeben hat. Nach dieser Darstellung sei der die Namm Hertling und Müller-Meiningen tragende Gesetzentwurf aus einem ursprünglich volksparteilichen Antrag hervorgegangen. Tatsächlich aber sei das Gegenteil richtig, was auch aus der amtlichen Erklärung des Staatssekretärs hcrvorginge. In Wirklichkeit handle es sich um einen Gesetzentwurf, den das Zentrum schon im Plenum eingebracht habe und dessen Fassung dann in der Kommission verändert sei. Dèr Staatssekreiär selber habe ihm die neue Fassung vorgeschlagen und eigentlich nur aus Kourtoisie habe er sie dem Dr. Müller-Meiningen zur Mitunterzeichnung vorgelegt. Eine Besprechung fand im Anschluß an diese Erklärung nicht statt. Bei Eintritt in die sachliche Beratung gab Staatssekretär v. Kiderlen-Wächter folgenden Zusatz zu dem Deutsch-Französischen Abkommen vom 4. November 1911 bekannt: „In einem Notenwechsel zwischen dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Herrn v. Kiderlen-Wächter und dem Botschafter der französischen Republik, Herrn Jules Cambon, ist zum Ausdruck gebracht worden, daß, falls Deutschland von Spanien Spanisch-Guinea, die Insel Corisco und die Elobey-Juseln zu erwerben wünschen sollte, Frankreich bereit ist, zu Deutschlands Gunsten auf bie sich au? dem Französisch - Spanischen Verträge vom 27. Juni 1900 ergebenden Vorzugsrechte zu verzichten. Dagegen hat Deutschland erklärt, sich nicht an den besonderen Abmachungen beteiligen zu wollen, die Frankreich und Spanien etwa mit« einander über Marokko treffen sollten. Es herrschte dabei Uebereinstimmung darüber, daß unter Marokko derjenige Teil von Nordafrika zu verstehen ist, der znuschen Algier, Französisch-Westafrika und der spanischen Kolonie Rio de Oro liegt". Danach ist die Rechtslage jetzt so, daß Spanien, wenn es Fernando Po veräußern will, diese Insel zuerst Deutschland anzubieten hat. Ist Spanien geneigt, seine Kolonie Guinea zu verkaufen, so muß es in erster Linie Frankreich fein Angebot machen, das dann ohne weiteres an Deutschland weiter geht. Verhandlungen mit Spanien behufs Erwerbung dieser Gebiete sind allerdings bisher nicht gepflogen worden. Staatssekretär v. Kiderlen-Wächter weist weiter auf die politische Bedeutung der Tatsache hin, daß die Grenre Kameruns nunmehr bis zum Kongo und dem
Fernsprcchanschlittz Nr. 230 1911
Ubanghi sich erstrecke. Bei einer Neuaufrollung der Kongo- frage sei Deutschland erhöht interessiert und würde nun erst recht milzureden haben. Bon liberaler und sozialdemokratischer Seite erfährt sowohl die Abmachung über Spanisch- Guinea, wie auch die Kongopolitik eine scharfe Kritik; bis sogenannten Vorteile seien in Wirklichkeit nicht vorhanden, Deutschland erhalte, abgesehen vom Landzuwachs mit seinem zweifelhaften Werte, kaum etwas, was es nicht schon vorher besessen hätte. Auch in der Kongofrage würde das Reich ohnehin eventuell mitreden können, da cs sich gegebenenfalls um eine Frage von allgemeiner internationaler Bedeutung handeln werde. Die Sozialdemokraten sind besonders mit der „Zipfelpolitik" des Staatssekretärs nicht einverstanden. Nach einer Erklärung des Staatssekretärs soll die Besprechung der Kongofrage später fortgesetzt werden. Auf eine Anfrage von Zentrumsseite, ob hinsichtlich Marokko Deutschlaud wirt- schaitliche Sonderrechte verlangt habe, dies aber bei den Verhandlungen abgelehnt worden sei, erklärt Staatssekretär v. Kiderlen-Waechter, das sei nicht der Fall gewesen. Er gibt eingehende Auskünfte über den Gang der Verhandlung, um daraus herzuleiten, wie diese falschen durch einen Teil der Presse verbreiteten Gerüchte entstanden sein können. Der Staatssekretär erneuert seine Erklärung über die Konsulargerichtsbarkeit. Sie ist nicht aufgehoben und wird ohne Genehmigung des Reichstags nicht beseitigt werden. — Von freisinniger Seite werden Fragen gestellt nach den Schiffahrtsbeziehungen, von denen im Marokkoabkommen nicht die Rede sei. Ministerialdirektor Dr. Kriege erklärt dazu, die Schiffahrtsbeziehungen seien durch den Handelsvertrag mit Marokko von 1890, der Deutschland die Meistbegünstigung gewähre, und der durch Frankreich nicht geändert werden könne, geregelt. Der Artikel 4 des Marokkoabkommens gewähre dem deutschen Reiche gegenüber dem bisherigen Zustand eigentlich ein Plus; auf keinen Fall könne Frankreich irgend eine vertragswidrige Manipulation Marokkos zulasten oder gar selbst inszenieren. Der Ministerialdirektor nimmt auf Sansibar und Korea Bezug und erklärt auf das bestimmteste, daß trotz des französischen Protektorats über Marokko die Verträge ihre volle Gültigkeit behalten. Die Konsulargerichtsbarkeit in Tunis sei seinerzeit erst nach Zustimmung des Bundesrats und Reichstags beseitigt worden. Einige Redner der Linken glauben einen Widerspruch zwischen dem Abkommen selbst und dem Notenwechsel hinsichtlich der Aufhebung der deutschen Konsulargerichte feststellen zu können. Von der Regierung und von Zentrumsseite wird indes ein solcher Widerspruch entschieden in Abrede gestellt. Die Anfrage, ob die deutschen Postanstalten in Marokko bestehen bleiben können, wird vom Staatssekretär bejaht. Zu Beginn der morgigen Sitzung wird Staatssekretär v. Kiderlen ein ausführliches Expose über die geschichtliche Entwicklung und den Werdegang der Marokkoverhandlungen geben.
Hus Hab und fern.
m. Offenbach a. M., 17. Novbr. Der Fabrikant Louis Feistmann hat zugunsten des Neubaues der israelitischen Synagoge, die auf dem Grundstücke Ecke Kaiser- und Goethe- straße errichtet werden soll, eine Stiftung von 50 000 Mark gemacht, wovon 10 000 Mark sofort und der Rest nach dem Tode der Feistmannschen Eheleute ausbezahlt werden soll. An die Stiftung ist die Bedingung geknüpft, daß dem Neubau eine freie Konkurrenz unter den Offenbacher Architekten vorangehen muß.
r. Marburg, 16. Novbr. Die philosophische Fakultät der hiesigen Universität erneuerte der Bezirkskonservator von Kurheffen, Professor Dr. von Drach in Cassel, der heute sein öOjähriges Dokorjubiläum begeht, das Doktordiplom.
r. Marburg, 16. Novbr. Die elektrische Straßenbahn, die anstelle der vor vier Wochen eingestellten Pferdebahn tritt, soll in nächster Woche dem Betrieb übergeben werden.
P. Cassel, 16. Novbr. Bekanntlich bestehen seil einiger Zeit interessierte Kreise darauf, daß das Landesgestüt, das zurzeit in Dillenburg belegen ist, in den Regierungsbezirk Cassel kommen müsse. Demgegenüber erklären bit Dillenburger, daß zu einer Verlegung des Gestüts keine Veranlassung vorliege und außerdem durch die Verlegung für den Ort Dillenburg schwere wirtschaftliche Schädigungen eintreten würden. Diese Schädigungen führte auch der Vertreter des nassauischen Städtctages den Mitgliedern des hessischen Städte- tages in Glidensberg vor Augen. Eine Zeit lang ruhte der Streit. Nunmehr kommt aus Ziegenhain die Meldung, daß der Landwirtschaftliche Kreisverein Ziegenhain unter ein» gehender Begründung den Landwirtjchaftsministcr um Ver- bguiig des -andgestütS in Dillenburg nach dem Regierungs- berirk Cassel gebeten habe. Diesem Antraa habe« Reb noth