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Mittler K Anzeiger

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Sotattonsdruck und Verlag der BuLdrrukerei bw «rein. «. Waisenhause, tu Hamw.

General-Anzeiger

Amtlicher Organ für Stabs- eub LiuLkreis Kmaa.

Erscheint tägltch mit Ausnahme bet Sonn, und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 269 ^-rttsprechanschlust ^r. 230. Donnerstag den 16. November ^-rttsprechanschlns; Nr. 230 1911

Amtliches.

Candkreis F)anati.

Der Mühlenbesitzer Konrad Baumann II. zu Bruchköbel hat zum Bau einer

Turbinen-Anlage bei seiner auf dem Grundstück Kartenblatt 10 Nr. 252/41 stehenden und am Krebsbach — Mühlgraben zu Bruchköbel gelegenen Mühle die Genehmigung nachgesucht.

Die Beschreibung und Zeichnungen der Anlage liegen km Bureau des Kreisausschusses zur Einsicht aus.

Einsprüche gegen die Anlage sind binnen zwei Wochen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ge­rechnet, mündlich oder schriftlich in zwei Ausfertigungen bei dem Unterzeichneten anzubringen. Verspätete Einsprüche bleiben unberücksichtigt.

Zur Erörterung etwa erhobener Einsprüche ist Termin auf Donnerstag den 30. November 1911, vormittags 10 Uhr, in das Bureau des Kreisausschusses anberaumt, wozu An­tragsteller und Interessenten mit dem Bemerken eingeladen werden, daß im Falle ihres Ausbleibens gleichwohl die Er­örterung der Einsprüche erfolgen wird.

Hanau den 10. November 1911. 27477 A. 4649

Der Königl. Landrat.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Ranau.

Zwecks Ausführung von Sielbauarbeiten wird die Feldstraße in Hanau-Kesselstadt zwischen Hauptstraße und Alexanderstraße bis auf weiteres für den öffentlichen Fuhrverkehr gesperrt.

Hanau den 15. November 1911. P 12516 Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Karbe.

• Bekanntmachung.

Es wird beabsichtigt, den hiesigen öffentlichen Arbeits­nachweis auch für die Vermittelung von Lehrstellen aller Berufe kostenfrei nutzbar zu machen.

Wir richten deshalb an alle Interessenten das Ersuchen, ihren Bedarf an Lehrlingen bei der städtischen Arbeitsver- mittelungsstelle — Langstraße Nr. 41 hier — anzumelden.

Ebenso werden Eltern und Vormünder ersucht, sich zur Erlangung von Lehrstellen der Vermittelungsstelle bedienen zu wollen, die Anmeldungen jederzeit gern entgegennimmt.

Hanau den 31. Oktober 1910. 1119

Der Magistrat.

Hild. ___

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

In Neuenhaßlau, Kreis Gelnhausen, und in Wissels- yeim und Oberflorstadt, Kreis Friedberg, ist die Maul- pnd Klauenseuche festgestellt worden.

In Offenthal und Klein-Krotzenburg ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt. Die Gemarkungen Offen­thal und Klein-Krotzenburg werden Sperrbezirke. Die Gemarkungen Hainstadt, Langen mit Hanauer Koberstadt, Mitteldick und Wolfsgarten, Dreieichenhain, Dietzenbach, Götzenhain mit Forst Dreisich, Revier Götzenhain und Neuhof werden Beobachtungsbezirke.

Bekanntmachung.

Die Gemarkungen Friedberg, Melbach, Wohnbach und Trais-Münzenberg scheiden aus dem Sperrgebiet aus und treten dem Beobachtungsgebiet zu. Die Gemarkung Nieder- Eschbach scheidet aus dem Beobachtungsgebiet aus. Die Ge­markung Fauerbach bei Friedberg bleibt im Sperrgebiet.

Friedberg den 4. November 1911.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Schliephake.

Bekanntmachung.

In Düdelsheim ist die Maul- und Klauenseuche ausge­brochen.

Die Gemarkung Düdelsheim scheidet aus dem Beobach- tungsgebiet aus und wird als Sperrbezirk erklärt mit Aus­nahme des Finndörfer Hofes und der Finndörfer Mühle, die beim Beobachtungsgebiet verbleiben.

Zu den bisherigen Beobachtungsgebieten treten die Ge­markungen Wolf, Orleshausen, Calbach und Büdingen mit Ausnahme! von Hof Thiergarten, Hammer, Sandhof und $anieirtnj«6le

Für den Sperrbezirk und das Veobachtungsgebiet gelten die Vorschriften der Bekanntmachung vom 5. Oktober d. I. — Amtsbl. Nr. 41 — und die dort bekannt gegebenen Straf­vorschriften. Außerdem verweisen wir die Er. Bürger­meistereien noch besonders auf unser Amtsblatt vom 14. Ok­tober d. I. betr. Ein- und Ausfuhr aus Sperr- und Veobach- tungsbezirken.

Büdingen den 7. November 1911.

Großh. Kreisamt Büdingen.

I. V.: Stumpf, totoiriwf^

Die auf Samstag den 18. d. Mts. anberaumte Ver­sammlung des landwirtschaftlichen Kreisvereins wird verschoben.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Be­kanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen.

Hanau den 15. November 1911.

Der Vorsitzende.

Frhr. Laur, Landrat.

Politische Rundschau.

Der Kaiser ist an einer leichten Halsindisposition er­krankt und mußte die geplante Abreise nach Donaueschingen aufgeben.

Die französischen Minister hielten gestern unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Caillaux einen Kabinetts­rat ab, der die Erundzüge einer neuen Regelung der ge­samten Pulverversorgung für die Marine festlegte.

Die Debatte über das L-Pulver wurde in der französi­schen Kammer fortgesetzt. Delcass6 legte die Maßregeln dar, die er seit seinem'Amtsantritt in der Pulverängelegenheit ergriffen hat. Als die Katastrophe der „Liberty" eintrat, führte er aus, hatte man wegen des Pulvers keine Besorg­nis mehr. Die Vorräte der „Libertä" boten alle Garantien in Bezug auf ihr Alter und ihre durch Versuche erprobte Widerstandsfähigkeit. Fast alle verdächtigen Pulvervorräte sind bis heute durch neue ersetzt worden. Aber diese Maß­regel hätte vor 8 Monaten nicht getroffen werden können, weil oie Pulverfabrikation nicht ausreichend war. Man hätte die Schiffe damals, als Gründe der allgemeinen Ord­nung und elementarster Voraussicht uns zwangen, das Ge­schwader möglichst schnell mit Pulver zu versehen, nicht von aller Munition entblößen können. Man muß ein geeignetes Pulver für die Marine suchen und seine Kontrolle regeln. Nichts konnte die Katastrophe ahnen lasten, denn das Pulver hatte noch nicht alle seine gefährlichen Eigenschaften gezeigt. Jetzt, wo wir die Ursache derartiger Katastrophen kennen, müssen wir sie beseitigen. — Zu ähnlichem Resultat kommt der Bericht des Generals Gaudin, der die Anklagen Maissins gegen Louppe nur zum Teil für berechtigt erklärt. Vor allen Dingen stellt er fest, daß das der „Jena" ge­lieferte Pulver nicht ebenso beschaffen gewesen sei, wie die zur Prüfung vorgelegten Muster. Der Bericht schließt, es sei notwendig, den Pulverdienst durch genaue Angaben über das Herstellungsverfahren, durch Revision der Uebernahme- bedingungen und durch Schaffung besser ausgerüsteter La­boratories! zu reorganisieren. Das Herstellungsverfahren müsse durch die Verbraucher kontrolliert und strengste Manneszucht in allen Dienstgraden wiederhergestellt und jeder Mißbrauch abgeschafft werden. — Die Kammer, zu deren Vizepräsidenten Puech und Maste gewählt wurden, nahm eine Tagesordnung an, in der den Familien der Opfer in Toulon das Beileid der Kammer ausgesprochen und die Erklärung der Regierung zur Kenntnis genommen wird. Die Kammer vertraue, daß die Regierung alle Ver­antwortlichkeiten klarstellen und die notwendigen Verord­nungen, um durch Verbesterung der Fabrikation, der Ueber­nahme und lleberwachung des Pulvers eine Wiederholung so unsagbarer Unglücksfälle zu vermeiden, zur Anwendung bringen werde. Der Teil, in dem das Vertrauen ausge­sprochen wird, wurde mit 402 gegen 98 Stimmen, die ge­samte Tagesordnung durch Handaufheben angenommen.

Die bayerischen Landtagswahlen werden noch vor den Reichstagswahlen stattfinden, möglicherweise am 7. Januar.

Auf einem konservativem Abend in Anklam hat der Präsident des Reichstages Graf Schwerin-Löwitz nach der „Ankl. Ztg." u. a. ausgeführt: Wenn es Leute gebe, die mit Bezug auf den Rückzug der deutschen Regierung bei den Marokko - Verhandlungen von einem zweiten Olmütz sprechen, so meine er. daß, wie der Olmützer Niederlage eine

Reorganisation des Landheeres folgte, so jetzt die Nieder­lage bei den Marokko-Verhandlungen Deutschland veran- lassen müsse, seine Flotte zu verstärken. Er glaube, daß eine neue Flottenvorlage bei allen bürgerlichen Parteien sym­pathisch ausgenommen werden würde. Im übrigen müsse man sich der Hoffnung hingeben, daß, wie einst auf Olmütz Königgrätz und Sedan, so auch auf unsere jetzige Nachgiebig­keit dereinst eine gründliche Abrechnung mit unseren Geg­nern folgen werde, wenn anders diese nicht nachließen, uns in den Lebensbedürfnissen unseres Volkes zu beschneiden.

Neichsstrafgesetzbuch und Armenpflege. Die unlängst in Dresden abgehaltene 31. Jahresversammlung des Deut­schen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit beschäf­tigte sich eingehend mit dem Vorentwurf zu dem Deutschen Neichsstrafgesetzbuch im Blick auf die Armenpflege. Es waren drei Spezialthemata aufgestellt worden, zu denen der Verein eine große Reihe grundsätzlicher Forderungen be­schloß. Auf einige der uns besonders wichtig scheinenden wollen wir an dieser Stelle aufmerksam machen. Im Rah­men des 1. Themas: „Trunkenheit und Trunksucht und die Armenpflege" forderte man u. a.: „Wenn eine strafbare Handlung in selbstverschuldeter Trunkenheit begangen ist, so sind in den für die Anwendung der bedingten Strafaus­setzung geeigneten Fällen dem Täter für sein Verhalten während der Probezeit bestimmte Weisungen zu geben. Insbesondere kann ihm die Verpflichtung zur Enthaltsam­keit auferlegt und eine Schutzaufsicht eingeleitet werden. — Bei jeder Einweisung in eine Trinkerheilanstalt ist dem Verurteilten ein Fürsorger zu bestellen. Die Schutzaufsicht hat bei der Wiederentlastung einzutreten, und es sind Recht und Pflicht des Fürsorgers gerichtlich festzulegen. Für die Durchführung der Schutzaufsicht sind öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen. — Selbstverschuldete Trunksucht, durch welche Personen oder die öffentliche Ordnung gefähr­det werden, ist unter Strafe zu stellen:" Zum zweiten Thema: „Die Behandlung der Bettler, Landstreicher und Arbeitsscheuen" verlangte man u. a.: „Vetteln, Landstrei­chen und Arbeitsscheu sind nicht als Uebertretungen, sondern als Vergehen zu behandeln. Als Höchststrafe sind 6 Monate Gefängnis anzudrohen. (Ob man dadurch das Betteln usw. einschränken wird, ist uns allerdings sehr fraglich. D. Red.) Das Verleiten oder Ausschicken jugendlicher Personen bis zu 16 (nicht 14) Jahren zum Vetteln ist dem Betteln gleichzu­stellen". — Die sichernde Maßnahme des Arbeitshauses ist nur bei bestimmten, mit dem Bettler- und Landstreicher-, tum zusammenhängenden strafbaren Handlungen zulässig, die auf Arbeitsscheu oder Liederlichkeit beruhen. Die Maß­nahme ist jedoch auszuschließen, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten erkannt ist. — Ein Verurteilter, der infolge geistiger oder körperlicher Gebrechen nicht in der Lage ist, sich in der Freiheit den notdürftigen Unterhalt zu erwerben, ist nicht dem Arbeitshause, sondern der Landes­polizeibehörde zu überweisen. Diese erhält dadurch das Recht und die Pflicht, den Ueberwiesenen bis zu seiner etwaigen Wiederherstellung in einer Anstalt zu ver­pflegen. — Ein aus dem Arbeitshause Entlaßener (die Mindestdauer darin betrage 6 Monate, die Höchstdauer 5 Jahre bei Möglichkeit vorläufiger Entlastung bei gutem Verhalten) ist unter Schutzaufsicht zu stellen. Ebenso ist auch ohne Verweisung ins Arbeitshaus die Stellung unter Schutzaufsicht zulässig." — Aus den Vorschlägen zum dritten Thema: „Die Versäumung der Unterhaltspflicht" heben wir noch, folgende Sätze hervor: „Die Versäumung der Unter­haltspflicht ist als Verletzung der Familienpflicht, also meist nur bei Gewährung einer Armenunterstütung, zu bestrafen. Strafbar ist auch derjenige, der sich durch Trunksucht außer Stande setzt, der Unterhaltspflicht zu genügen ober seinen eigenen Unterhalt (einschließlich etwaiger Kurkosten) ohne Inanspruchnahme öffentlicher Armenmittel zu • bestreiten. — Ist die Tat auf Arbeitsscheu zurückzuführen, so ist bei Rückfall Ueberweisung ins Arbeitshaus zulässig." — Die vorstehend gekennzeichneten Abänderungsvorschläge ver­dienen, selbst wenn man in Einzelheiten anderer Ansicht sein mag, entschieden in die öffentliche Diskussion gestellt zu werden und finden hoffentlich an maßgebender Stellk das Teil von Beachtung, die sie verdienen.

Amerikanische Truppen nach China. Aus Washington, 15. Novbr., wird gemeldet: An amtlicher Stelle läßt man sich angelegen sein zu erklären, daß die beschloßene Ent­sendung amerikanischer Truppen nach China keine politische Bedeutung habe. Nach dem Boxervertrag seien die Mächte ermächtigt, längs der Eisenbahn Truppen zu unterhalten. Die Vereinigten Staaten hätten von diesem Rechte bisher niemals Gebrauch gemacht, aber nun fühlten sie sich ge­drungen, den Mächten zu helfen, die Straßenverbindung von Peking nach der See aufrecht zu erhalten. Man erklärt.