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General-Auzeiger

HmÖN Organ für Mb anö Fanärcis gaa

Erscheint täglich mit Ausnahme bet Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,

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^L 260 ^ernfpredfonfdfittff Nr. 230.

Montag den 6. November

Fernsprechattschlttf; Nr. 230 1911

Gefundene nnd verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 silbernes Halskettchen mit Anhänger (Herz), 1 rotes Handtäschchen mit Taschentuch und 2 kleinen Schlüsseln, 3 Schlüssel mit einem Stückchen Riemen zu­sammengebunden, 1 Brief, adressiert an den Frankfurter Generalanzeiger, 1 altes kleines Portemonnaie mit 4.75 Mk.

Zugelaufen: 1 schwarzes Huhn.

Hanau den 6. November 1911.

Politische RtmdMMo.

Neichstagswahlen und Kanzler. Das Rundschreiben des Bundes der Landwirte hatte seine Bitte um hohe Geldbeiträge für die Wahlen unter anderem damit be­gründet, daß bei der ganzen Natur des jetzigen Reichs­kanzlers zu befürchten sei, daß er seine Stellung ab­hängig mache von der Majorität des Reichstages. Der also geziehene Kanzler verteidigt sich in der „Nordd. Allg. Ztg.": „Die hier geäußerte Behauptung, daß sich der Reichskanzler seine Stellung zu entscheidenden poli­tischen Fragen von der Parteikonstellation im Reichstag diktieren lassen werde, muß unter Hinweis auf die bis­herige Amtsführung des Reichskanzlers entschieden zurück- gewiesen werden. Der Natur des Reichskanzlers ent­spricht vielmehr eine Auffassung seines Amtes, die ihm seine Ueberzeugung zur Richtschnur seines Handelns macht. Der Ausfall der Wahlen wird an seiner Auffassung und ' der daraus sich ergebenden Art bet' Amtsführung nichts ändern "

Die Stichwahlen in Hessen.

Aus Hessen, 5. Novbr. Der Landesausschuß der Fort­schrittlichen Volkspariei für das Großherzogtum Hessen hielt heute in Frankfurt eine Sitzung ab, in der für die Stich - roafüen zum Landtag folgender Beschluß einstimmig gefaßt wurde. Der Landesausschuß empfiehlt den in Betracht kommenden Wahlkreisorganisationen für die Stichwahlen nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: 1. Es sind zu unter­stützen : a), der nationalliberale Kandidat in der Stichwahl gegen Antisemiten und Bauernbündler, b) der sozialdemo­kratische Kandidat in der Stichwahl gegen Kandidaten der Antisemiten und des Bauernbundes bezw. des Bundes der Landwirte oder andere, dem Bund der Landwirte angehârende Kandidaten. 2. Bei einer Stichwaht zwischen National­liberalen und einem Sozialdemokraten wird Stimmenfreigabe empfohlen.

Offenbach, 6. Novbr. Der Landesvorstand der sozial­demokratischen Partei des Großherzogtums Hessen hielt am Sonntag im Saalbau eine Gesamtsitzung ab, zu der Ver­treter aus allen Teilen des Landes erschienen waren. ES handelte sich um die Beschlußfassung über die Stellungnahme der sozialdemokratischen Partei zu den Landtags-Stichwahlen, die am 17. d. M. stanfinden. Der einstimmige Beschluß des Landesvorstands ging dahin, den Freisinnigen durch Mit­teilung bekannt zu geben, daß die Sozialdemokraten bereit sind, die freisinnigen Stichwahlkandidaten zu unterstützen, falls diese Partei sich zur Gegenunterstützung bereit erklärt. Andernfalls soll die Parteiparole der Sozialdemokratie auf Wahleuthaltung lauten.

Die MnrokkoliMltlMheit.

Die Kongokompensation stellt einen Landgürtel dar, der sich im Süden und Osten um die Kamerunkolonie herumlegt. Er beginnt an der atlantischen Küste nördlich vom Libre­wille, stößt, das Gebiet des schiffbaren Sanga einschließend, mit einem südlichen Ansatz an den Kongo, steigt dann am östlichen Likuala nach Norden auf, berührt bei Libengun den Ubangi, wendet sich dann zum Lauf des Logone und folgt diesem Fluß bis zur Einmündung in den Chari. Abgetreten wird von uns nur die Spitze des Entenschnabels, das Stück zwischen Logone und Chart. Der an den Tschadsee stoßende Entenkopf bleibt bei Kamerun. Das Gebiet, das dieser Ko­lonie zuwächst, umfaßt ungefähr 300 000 Quadratkilometer. Togo wird in dem Abkommen überhaupt nicht erwähnt. Ebenso erweist sich die Nachricht, daß Deutschland die fran­zösischen Konzessionsgesellschaften im neuerworbenen Kongo­gebiet mit 10$ Millionen Mark ablösen werde, als falsch, es wird nichts gezahlt, man wird die Konzessionen — die Mehr- Sabl endigt 1920 — ablaufen lassen. Auf der Karte erhält das neue Kamerun die Gestalt eines Helmes, die Nascn- schiene endigt an der Küste bei Riko del Rey, der Ausläufer zum Kongo bildet den Nackenschutz. Der koloniale Wert der Neuerwerbung ist natürlich ungleich. Ganz und gar töricht ist es, das ganze Neuland mit den Schlagworten: „Kongo­sümpfe" und „Schlafkrankheit" abtun zu wollen. Alle sach­verständigen^ Afrikaner, auch solche, die eine andere Kom­pensation, wie Dahomey, vorgezogen hätten, sind einig darin, daß die bisher französischen Landschaften am Entenhals, bei ,Lil»der und Lame, außerordentlich wertvoll sind und allein

die Abtretung der Spitze des Entenschnabels mindestens auf­wiegen. Ebenso gewiß ist es, daß trotz des von den französischen Gesellschaften betriebenen Raubbaues in den unteren Teilen der Erwerbung große Reichtümer in Gummi, Elfenbein und Hölzern vorhanden sind, und daß unter deutscher Verwaltung di : Bekämpfung des Raubbaues und ebenso auch der Schlafkrankheit viel erfolgreicher betrie­ben werden wird. Desgleichen kann niemand den großen Vorteil für unsere alte Kolonie Kamerun verkennen, daß sie nun unmittelbaren Zugang zu dem großen zentralafri­kanischen Wegesystem (Dar-es-Salam, Tanganikasee, Kon- goflutz) -erhält. Die Berührung mit dem belgischen Kongo­staate wird mannigfache wirtschaftliche Interessengemein­schaften hervorbringen, und sollten einmal Veränderungen im Bestände des Kongostaates eintreten, so wäre die Aus­übung des französischen Vorkaufsrechts an eine Verständi­gung mit Deutschland gebunden. Dies ist von Frankreich in dem Kongoabkommen anerkannt worden. Von einem Ver­zicht Frankreichs auf sein Vorkaufsrecht für Spanisch-Guinea ist in dem Abkommen zwar nicht ausdrücklich die Redè, es besteht aber kein Zweifel darüber, daß Frankreich, nachdem Spanisch-Guniea, das für die Insel Fernando Po die Plan- tagenarbeiter liefert, nunmehr zu Lände ganz von deut­schem Gebiet eingeschlossen ist, einer Abtretung dieser spani­schen Besitzungen an Deutschland nichts in den Weg legen wird. In dem Kongogeschäft liegen also große koloniale und kolonialpolitische Zukunftsmöglichkeitefi, die wir erlangt haben, ohne dafür an Frankreich inbezug auf Marokko mehr zu gewähren, als was in dem Abkommen von 1909 grund­sätzlich schon anerkannt war. Zu dem Verdruß deutscher kolo­nialer Kreise, die lieber eine Vergrößerung der kleinen Togokolonie 'gesehen hatten, bildet das Gegenstück die tiefe Verstimmung im französischen Kolonialamt über den Verlust eines großen Stückes der Kongokolonie, die noch vor wenigen Jahren in halbamtlichen Veröffentlichungen von anerkann­ten Autoritäten, wie dem Gouverneur Eentil, als die von Natur reichste französische Kolonie bezeichnet worden war.

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Saint Calais, 5. Novbr. Bei dem ihm zu Ehren veran­stalteten Festmahl besprach Caillaux in längerer Rede auch die Marokkoangelegenheit und sagte:

Die Regierung hat das Bewußtsein, seit vier Monaten in hohem Grade eine wirklich nationale Politik verfolgt zu haben, indem sie zum größten Nutzen Frankreichs die sehr verwickelte Lage anordnete, der sie sich gegenüberfand, gleich als sie zur Macht gelangte. Im Verlaufe der zum Teil müh­samen Unterredungen, in denen unsere Diplomatie die gro­ßen Interessen, die wir ihr anvertraut hatten, Schritt für Schritt verteidigte und zu schützen hatte, haben wir vor allem und ganz besonders geglaubt) daß wir die schwerste Unklugheit begehen, uns einer Art von Verrat schuldig machen würden, wenn wir zum Vorteil einer dieser Mächte in ganz Marokko oder einem Teil desselben der Festlegung wirtschaftlicher Privilegien zustimmten, die in einer Zeit, wo die wirtschaftlichen Fragen im Verhalten der Völker eine überragende Rolle spielen, unabwendbar eines Tages eine andere vollkommenere Herrschaft nach sich gezogen hätte. Wir haben gewollt, daß Frankreich in Marokko volle Handlungs­freiheit habe. Es wäre kindlich, zu glauben, daß an den Ufern des Mittelmeeres, angrenzend an unser Algerien, das wir mit unserem Mutterlande fast verschmolzen haben, ein großes Land bestehen sollte und könnte, das sich systematisch der Zivilisation verschließt. Das Gesetz der historischen Ent­wicklung stellt sich dem ebenso entgegen, wie es Frankreich, als es Herrin von Algier geworden, gebot, sein Reich auf Tunis auszudehnen. Dieses Gesetz befahl Frankreich eines Tages, Marokko zu organisieren und endgültig in Nordafrika mit Ausschluß aller rivalisierenden Unternehmungen seine" Hegemonie als muselmanische Großmacht aufzurichten; aber um ein so dauerndes Ergebnis zu erreichen und Frankreich eines solchen Kräftezuwachses teilhaftig werden zu lassen, hätte es möglich sein müssen, zu handeln, und das ist das Moment, das gewisse Leute leicht oder allzu flink aus dem Auge verloren haben, wie wenn wir allein auf der Welt wären, man mußte sich mit anderen auseinandersetzen und über ihre Zustimmung unterhandeln. Ich erinnere daran, daß die früheren Regierungen uns auf dieser Bahn voran­geschritten sind, da sie, um namentlich das Desinteressement Englands und gleichzeitig eine wünschenswerte Annäherung zu erlangen, auf Jahrhunderte alte Rechte verzichtet haben. Damit auch Deutschland seinerseits uns in Marokko frei Hand lasse und damit es auf die Vorteile verzichte, welche es sich zu schaffen zu haben glaubte, haben wir ihm gewisse Entschädigungen eingeräumt. Es ist nicht meine Absicht, diese herabzusetzen, aber ich bin berechtigt zu sagen, daß sie Frankreich in keinem seiner zum Leben unbedingt nötigen Teile treffen und daß sie seine wesentlichen Interessen nicht berühren. In Zentralafrika können die Stellungen nicht als endgültig betrachtet werden. Es wird Aufgabe einer klugen vorausjehenden Politik für viele europäisch Mächte sein, eine

Abrechnung vorzubereiten, in der jeder der verschiedenen Vertrag schließenden Teile seinen Vorteil findet. Um zu schließen, so erscheint mir der Charakter des unterzeichneten Vertrages, welcher so glücklich zur Aufrechterhaltung des Friedens führt, dahinzugehen, daß er keiner der beiden in Betracht kommenden großen Nationen schadet und daß er vollkommen befriedigend ist für die eine wie für die andere. Er ist zu unserem Vorteil, da wir befreit werd" - von einem Widerstände, welcher für uns ein Hindernis war, und da wir Marokko von einer der schwersten Hypotheken, die aus ihm lagen, entlasteten. Wir können unter der einzigen Be­dingung, die wirtschaftliche Gleichheit zu achten, unsere Aktion auf ein Land ausdehnen, welches geräumiger, frucht­barer und bevölkerter ist als Algerien und Tunesien zu- sammengenommen, und das zweifelsohne zukünftig die schönste Blume in unserm kolonialen Kranze bilden wird. Das Abkommen ist ebenso für Deutschland von Vorteil, dessen Festsetzung in Marokko wir nicht ins Auge fassen könnten, und welches zu seinem größten Vorteil die kommerzielle und industrielle Tätigkeit seiner Besitzungen im äquatorialen Afrika erweitert. Endlich gibt es einen Gesichtspunkt, welcher über den des Tausches hinausgeht: wir glaubten, daß wir der Sache des Fortschrittes und der allgemeinen Zivilisation in der Welt nützlich dienen würden, indem wir zu einer Abrechnung gelangen, die ein für alle Mal mit der Marokko- Angelegenheit zwischen Frankreich und Deutschland Schluß macht, und die — um mich eines Ausdruckes zu bedienen, den jüngst in Dundee ein Minister des Landes gebrauchte, mit dem uns so wertvolle freundschaftliche Bande verknüpfen es den beiden großen Staaten, welche der Menschheit un­schätzbare Dienste leisteten und noch leisten, erlaubt, in gegenseitiger Achtung, Seite an Seite zu leben. Gehe ich zu weit und werde ich der Uebertreibung geziehen, wenn ich angebe, daß es schwer war, für Frankreich einen ehrenvolle­ren, vorteilhafteren Ausgang zu erhoffen in einer Frage, welche der Zwang der Dinge zu liquidieren und zu regeln heischte? Ich scheue mich nicht, zu behaupten, daß jedenfalls die überragende Mehrheit der Nation sich heute zu der Lö­sung beglückwünscht, welche sie mit Ruhe und Würde, dem Kennzeichen starker Völker, erwartete, mit derselben Ruhe und derselben Würde, von der sich die Regierung erfüllen lassen wird. Denselben Geist von Festigkeit und Mäßigung werde ich bei der Regelung aller auswärtigen Fragen zeigen.

Paris, 5. Novbr. Die Abendblätter erörtern bereits die Rede Caillaux. Der „Temps" billigt im allgemeinen die Ausführungen des Ministerpräsidenten über den französisch- deutschen Vertrag und meint: Angesichts der in der Ver­gangenheit begangenen Fehler ist es für die französische Re­gierung schwer gewesen, eine so verwickelte Situation in an­derer Weise zu regeln. Auch der Bemerkung Caillaux, daß die Stellungen in Zentralaftika nicht als endgültig angesehen werden können und spätere Regelungen und Austausche vor­bereitet werden sollten, stimmt das Blatt im Prinzip zu. Das „Journal des Debats" nimmt diese Bemerkung Cail­laux mit Mißtrauen auf und sagt, so ist also der Vertrag vom 4. November kein Abschluß, sondern nur ein Vorwort. Es scheint uns höchst unzeitgemäß, derartige Erenzberichti- gungs- und Austauschpläne in das Regierungsprogramm gerade in einem Augenblick aufzunehmen, wo Gelüste auf Belgisch-Kongo laut werden.

Paris, 5. Novbr. Im Hinblick auf die bevorstehenden ,ranzöstsch-spanischen Marokkoverhandlungen berichtet der „Temps": Der hiesige spanische Botschafter habe verschiedene Hervoragende französische Parlamentarier, unter anderen Briand, Dechanel, Ribot und Poincare, aufgesucht und ihnen die Argumente dargelegt, mit welchen die spanische Re­gierung ihr Vorgehen in Marokko begründen wolle. Mehrere der erwähnten Politiker hätten dem spanischen Botschafter unverhohlen erklärt, daß die durch den spanisch-französischen Marokkovertrag vom Jahre 1904 geschaffene Lage infolge der seither eingetretenen Umstünde in gewissen Punkten eine Veränderung erfahren habe.

Paris, 5. Novbr. In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß der deutsch-französische Vertrag, welcher ge- schüftsordnungsgemäß erst dem Ausschuß für auswärtige An­gelegenheiten zugewiesen werden muß, erst gegen Mitte November zur Verhandlung gelangen dürfte. Der Bericht über den Vertrag und das diesbezügliche Ratifizierungs­gesetz wird voraussichtlich dem Obmanne des Ausschusses Dechanel übergeben werden.

Paris, 5. Novbr. Der Deputierte des Ost-Pyrenäen-De- partements Vrousse hat an den Minister de Selves das An­suchen gerichtet, bei den französisch-spanischen Verhandlungen darauf zu bestehen, 1. daß der angeblich durch die Schuld Spaniens verzögerte Bau der Trans Pvrenäcn-Bahn be­schleunigt werde, und 2. daß die im Departement Ost- Pyrenäen gelegene spanische Enclave Llivia, welche seitens Frankreichs eine kostspielige Zollberechnung notwendig mache, an Frankreich abgetreten werd«.