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Erstes Blatt.

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General-Anzeiger

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Freitag den 3. November

«ernsprechattschlitsr Nr. 230

1911

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14 Seiten.

Amtliches.

Stadtkreis Ran au. Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Landwirts Th. Stettner zu Kana« ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne Ich hiermit folgende Schutzmastregeln an:

I. Sperrbezirk.

Der Stadtkreis Hanau bildet für den Stadtteil, der durch den Stadtgraben und zwar von der Vleichstratze bis zum Kanalplatz, die Krämerstraße bis zur Steinheimerstraße, die Steinheimerstraße bis zur-Sternstraße und letztere bis zur Vleichstraße gebildet wird, einen Sperrbezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasier zu desin­fizieren.

8. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.

4. Die Hunde sind festzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Diehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation inner­halb des verseuchten Ortes ist verboten.

V. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht- zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

40. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.

II. Beobachtungsgebiet.

Das Beobachtungsgebiet besteht aus dem übrigen Stadt­gebiet von Hanau einschließlich Kesselstadt.

Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:

1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs­gebiet auf Märkte ist verboten.

2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobach- tungsgebiet ist verboten.

3. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs­gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärftliche Unterhifiuna vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Geneh- migung des Herrn Regiernnospräfidenten zulässig.

4. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Butter­milch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitz^-g durch unmittelbar oder mrt^>r einwirkenden strömenden Wasierdampf auf Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wasierbadc 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleich- -uachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei- rucksianden an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.

Hanau den 2 November 1911. P. 12019 Königliche Polizei-Direktion.

J. A.: Karbe.

Dienstnachrithten aus dem Kreise.

In Frankfurt a. M.-Rödelheim ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Der Stadtteil Rödelheim bildet einen Sperrbezirk und der Stadtteil Niederursel ein Beobachtungsgebiet.

Hanau den 2. November 1911. V. 7289

Im Schlacht- und Diehhof Frankfurt a. M. ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Hanau den 1. November 1911. V. 7270

Zufolge landespolizeilicher Anordnung des Herrn Reg.- Präsidenten in Wiesbaden darf der am 6. und 7. d. M. zu Hochheim a. M. stattfindende Viehmarkt nur mit Pferden beschickt werden.

Hanau den 2. November 1911. V. 7278

Parlamentarisches.

mb. Die Ersatzkassen in der Angestelltenversicherungskom­mission. Die Neichsversicherungskommission setzte Donners­tag nachmittag die durch den katholischen Feiertag unter­brochene Beratung des Angestelltenverstcherungsgesetzes fort, aber nicht, wie in Aussicht genommen, Lei der Organisa­tionsfrage, sondern bei den Schluß- und Uebergangsbestim- mungen, in denen sich der im Vorentwurf nicht enthalten gewesene, sondern auf den Wunsch industrieller Verbände u. a. nachträglich eingefügte Abschnitt über die Zu­lassung von Ersatzkassen, befindet. Die heutige Sitzung wurde vollständig durch eine allgemeine Aussprache hierüber ausgefüllt, sodaß die erste Lesung des Gesetzes wohl erst am Samstag zum Abschluß kommen wird. Wie schon die Vorbe­sprechung ergeben hatte, dürften die Vorschläge der Regie­rung in der Hauptsache eine große Mehrheit finden. Die Wirtschaftliche Vereinigung hatte den Antrag gestellt, den ganzen Abschnitt über die Ersatzkaffen zu streichen. Sie fand aber Unterstützung nur bei den Sozialdemokraten und bei dem Abg. Potthoff, während die Mehrheit der Volkspartei mit den anderen Parteien sich auf den Boden der Vorlage stellt. Es handelt sich um die Fabrik-, Betriebs-, Haus-, Seemanns- und ähnliche Kaffen, die für eine oder mehrere Unternehmungen errichtet sind und die allgemein als Zu­schußkaffen weiter bestehen können mit Anrechnung der Lei­stungen des Gesetzes auf ihre eigenen Leistungen, wenn sie unter mindestens gleicher Beteiligung der Arbeitgeber ent­sprechende Beiträge leisten. Ihre Zulassung als Ersatzkaffen erfolgt auf Antrag des Kassenvorstandes oder der Mehrheit ihrer versicherten Angestellten, aber nur, wenn es sich um Kassen handelt, die schon vor Verkündung des Angestellten­versicherungsgesetzes errichtet sind. Die Forderung des Zen­tralverbandes deutscher Industrieller, daß auch nach Inkraft­treten des Gesetzes neu errichtete Kassen als Ersatzkaffen zu- gelassen werden sollen, hat im Entwurf der Regierung keine Erfüllung gefunden, und dieser Forderung wurde auch in der Kommission mehrfach widersprochen, weil sonst, wie ein Nationalliberaler Vertreter industrieller Interessen aus­führte, fortwährend neue Anträge an den Bundesrat heran­treten und eine fortwährende Blutentziehung für die Reichs­versicherung die Folge sein würde. Als weitere Voraus­setzung bestimmt der Entwurf, daß die Kaffe sämtliche Ver- sicherungspflichtige der Unternehmungen, für die sie errichtet ist, aufnehmen muß. Diese Bestimmung wurde von mehreren Seiten lebhaft beanstandet, besonders unter Bezugnahme auf die Eingabe der Münchner Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller, die, um eine Aenderung des Gesetzes dahin ersucht, daß sie als Ersatzkaffe zugelaffen wer­den kann, obwohl von den Angestellten der Betriebe nur das dem journalistischen und schriftstellerischen Beruf ange­hörige Personal, nicht aber das Verlagspersonal und andere Gruppen von Angestellten in der Kasse versichert sind. Mi­nisterialdirektor Caspar erklärte aber diese Forderung für unangängig, die Münchner Kasse werde genötigt sein, wenn sie Ersatzkaffe werden wolle, ihre Statuten entsprechend zu ändern, und die Firmen, die nur einen Teil ihres Prsonals bei ihr versichert hätten, müßten entweder auch die andere Gruppe mitversichern oder mit ihren bereits versicherten Angestellten aus der Kasse austreten. Die Besprechung hatte aber jedenfalls das Ergebnis, daß sich die Notwendiakeit einer prägnanteren und vollständigeren Fassung des Wort­lauts des Entwurfs herausstellte, in dieser und auch in an­deren Beziehungen. So wurde von der Regierung u. a. keine klare und erschöpfende Auskunft erteilt, wie es sich z. B. mit den Millionenstiftungen von Werken verhält, die lediglich vom Arbeitgeber ohne Beiträge der Angestellten errichtet worden sind. Fest steht nach den Erklärungen der Regierung

jedenfalls, daß nur Unternehmerpensionseinrichtungen als Ersatzkaffen zugelaffen werden und daß insbesondere es nicht in die Wahl eines Angestellten gesetzt wird, ob er der Werk­pensionskaffe oder der allgemeinen Versicherung beitreten will. Dem von den Gegnern der Ersatzkaffen erhobenen Ein­wand, daß diese die befferen Risiken nehmen und die Reichs- versicherüng dadurch geschädigt werden wurde, wurde u. a. damit entgegengetreten, daß ja die Ersatzkaffe den Deckungs­kapitalbetrag herausgeben muffe, wenn ein Angestellter in höherem Lebensalter aus ihr ausscheide und damit wieder in die allgemeine Angestelltenversicherung eintrete. Ein Beweis für die Behauptung von der Scheidung der Risiken sei jedenfalls nicht erbracht. Im Verlauf dieser Erörterung bemerkte Ministerialdirektor Caspar, der dabei feststellte, daß die Werkpensionskaffen alle im Betriebe beschäftigten Angestellten aufnehme, anders große Kaffen, wie z. B. der Magdeburger Privatbeamtenverein, hätten sich schon mit dem Gedanken vertraut gemacht, als Zuschußkaffen weiter zu bestehen. In der Aussprache wurde u. a. auch eine Regelung der Frage des Heilverfahrens bei den Ersatzkaffen für not­wendig erklärt. — Freitag nachmittag wird die Kommission Beschlüsse über die Ersatzkaffen fassen.

Hus Hanau Stadt und Hand.

Hanau, 3. November.

* Eingabe. Der in der Stadtverordnrtensitzung vom 18. v. M. beschlossenen Eingabe an die Reichsregierung und an den Reichstag um sofortige Aufhebung aller Nahrungs­und Futtermittelzölle, Ocffnung der Grenzen zur Einführung von Vieh und Fleisch rc., ist der Magistrat nicht beigetreten, da durch die inzwischen stattgehabten Verhandlungen im Reichstag der Inhalt der Eingabe gegenstandslos geworden ist.

* In die engste Wahl. Bon den über 100 Be­werbern um die zur Ausschreibung gekommene StadtbauratS- stclle sind 11 in die engere Wahl, von diesen wiederum 2 in die engste Wahl gekommen.

* Kurhaus Wilhelmsbad. Am Sonntag den 5. Nao. eröffnet das Kurhgus in Wilhelmsbad seine Wintersaison mit einem Konzert, welches um 4 Uhr beginnt und bis 10 Uhr ausgedehnt wird. Der Eintrittspreis zum Konzett be­trägt für die Person 20 Pfg. Um dem Publikum eS be­quemer zu machen, werden ^t Dutzend-Karten in angenehmer Buchform zum Preise von 1.— Mk. ausgegeben; diese Ein­trittskarten sind übertragbar. Von 5 Uhr ab wird in den kleinen Sälen eine Reunion abgehalten, wozu die Herren- karten im Vorverkauf in Königs Hofbuchhandlunz zum Preis« von 70 Pfg. zu haben sind. Diese Karten berechtigen gleich­zeitig zum Besuche des Konzerts. Die Reunion, welche den Hanauern Besuchern von Wilhelmsbad noch aus dem Sommer in angenehmer Erinnerung ist, wird sicher von Alt und Jung mit Freuden begrüßt werden. Ist doch von der Gèschäfts- leitung, welche in bc.t Händen des Herrn Stuhr auch für den Winter verblieben ist, das Arangement in dem Sinne wie im Sommer geplant, wo die nicht tanzlustigen Besucher sich im Park und vor den Kolonaden des Abends beim Promcnadenkonzert von des Tages Hitze erholten, so jetzt dieses im großen Kursaal geboten erhalten, während die tanzlustigen Paare in den kleinen Sälen sich beim Tanzev belustigen können. Es ist bekannt, daß Küche und Keller, sowie auch die Kaffeeküche das Beste bieten bei aufmerksamer Bedienung. Die Wege zum Bahnhof über die Brücke bei der Burg sind beleuchtet, so daß man bequem den Weg zur Bahn findet. Es ist noch zu bemerken, daß die Sâle durch­weg renoviert und mit Dampfheizung versehen sind, so daß selbst bei der strengsten Kälte und dem unangenehmsten Wetter der Aufenthalt ein angenehmer ist. Für Festlichkeiten bieten die Säle Raum bis zu 800 Personen, so daß durch die Rebenräume ein getrennter angenehmer Aufenhalt ge­schaffen ist. Am Mittwoch den 8. November findet von 4 Uhr ab für die Damen das erste Mittw och 8- kaffcekonzert statt, auch hierzu kostet der Eintritt 20 Pfg. für die Person und erhalten die ft, Dutzendkatten hierzu $’e Gültigkeit. Somit ist auch für die Damen der Kaffee­kränzchen ein Tag in der Woche geschaffen, wo bei einer dezent gehaltenen Musik an einem schönen Platz, unser schönes Wilhelmsbad, sich sicher ein großer Damentag bilden ivird. Die Sonntags, sowie auch die Miltwochskonzert« w. edel holen sich jede Woche.

* Vereinigung ehemaliger 166er. Die Abfahrt zum L-tiftungs'kst des „Vereins ehem. 166er" Frankfurt ist Samstag den 4. November ab Wesibahuhof 8,52 Uhr abends. Die Kameraden werden gebeten, pünktlich zu erscheinen. Ehe- malige Regimentskameraden, welche sich als Gäste anschließen wollen, sind willkommen. (Siehe Inserat.)