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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei bei wertn. er. Waisenhaus« in Hanau.
Erstes Blatt.
Geueras-Anzeiger
Amtliches ©nm fit Stolt- eni MKreis $mi
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristisch« Beilage,
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14 Seiten.
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Slmtliches.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau.
Mit Rücksicht auf die Feststellung der Maul- und Klauenseuche in Wachenbuchen und im Gutsbezirk Kinzigheimerhof durch den beamteten Tierarzt bestimme ich in Erweiterung meiner landespolizeilichen Anordnung vom 8. Mai 1911 — A III. 2152a — Amtsblatt Nr. 19, Seite 140/1 — folgendes:
Zu dem Sperrgebiet im § 1 tritt die Gemeinde Wachenbuchen und der Gutsbezirk Kinzigheimerhof.
Cassel den 25. Oktober 1911. A III. 5117
Der Regierungspräsident.
Graf von Bernstorfs.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanan.
Meine landespolizeiliche Anordnung vom 3. Oktober 1911 — A TU. 4734 — betreffend die Bekämpfung der im Landkreise Hanau aufgetretenen Maul- und Klauenseuche — Amtsblatt Nr. 40, Seite 346 — wird hierdurch wie folgt abgeändert':
Aus dem Sperrgebiete im § 1 scheidet die Gemeinde Oberissigheim aus und tritt zum Bsobachtungsgebiete.
Cassel den 25. Oktober 1911. A III. 5215
Der Regierungspräsident.
Graf von Bernstorff.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau.
Mit Rücksicht auf die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau wird auf Grund des § 56b der Reichsgewerbeordnung sowie auf Grund der gemäß § 1 der Vundesratinstruktion vom 27. Juni 1895 (R.-E.-Vl. S. 357) vom Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erteilten Genehmigung für den Umfang des Landkreises Hanau der Handel mit Klauenvieh im Umherziehen auf die Dauer von 2 Monaten untersagt. Zuwiderhandlungen werden nach § 148 Absatz 1 Ziffer 7a der Reichsgewerbeordnung bestraft.
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Ihre Aufhebung wird erfolgen, sobald die im Eingänge bezeichnete Seuchen- yefahr behoben ist.
Cassel den 25. Oktober 1911. A III. 5216
Der Regierungspräsident.
Graf von Bernstorff.
Candkreis Hanau.
Im Anschluß an meine Kreisblattbekanntmachung vom 27. v. M. — V. 6334 — bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten wegen Einziehung der Gebühren, die von den Einbringern für die tierärztlichen Geflügelunter- suchungen an den Grenzeinlaßstellen zur Staatskasse zu zahlen sind, im Einvernehmen mit dem Herrn Finanzminister folgendes bestimmt hat:
Die Gebühren werden von den Grenzzollämtern an den Einlaßstellen in gleicher Weise erhoben und vereinnahmt, wie es wegen der Gebühren für die Grenzuntersuchungen anderer Haustiere durch gemeinschaftlichen Erlaß des Herrn Landwirtschaftsministers und des Herrn Finanz- ministers vom 27. März 1893 angeordnet worden ist. Die Berechnung der Gebühren nach der Stückzahl (Ziffer a) erfolgt auf Grund der vom Tierarzt bei der Untersuchung festzustellenden Stückzahl.
Soweit an den Grenzeinlaßstellen keine Zollämter vorhanden sind, wird den Regierungspräsidenten Die Bestimmung über die Art der Einziehung der Gebühren überlassen. Hanau den 24. Oktober 1911. V. 6958
Der Königliche Landrack.
Frhr. Laur.
Dienftnlichrichten uns dem Kreise.
In Frankfurt a. M.-Bockenheim, in Seligenstadt (Kreis Offenbach) und den Gemeinden Kassel, Roth ,owie Schloß Wächtersbach (Kreis Gelnhausen) ist die Maul und Klauenseuche festgestellt worden.
In Frankfurt a. M.-Vonames ist dieselbe erloschen: die
Freitag den 27. Oktober
über die Stadtteile Bonames, Niederursel, Heddernheim und Eschersheim verhängten Sperrmaßregeln sind aufgehoben.
Hanau den 26. Oktober 1911. V. 7060
Aufgebot.
Der Kaufmann Simon Moritz in Langenselbold hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefs vom 20. November 1900 über die auf dem Erundbuchblatte 1876 von Langenselbold Abt. III Nr. 6 für den Kaufmann Simon Moritz zu Langenselbold eingetragene, zu 5 Prozent vom 1. März 1900 verzinsliche Darlehnsforderung von 160 Mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Freitag den 3. Mai 1912, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgeoots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Langenselbold den 20. Oktober 1911. 25827
Königliches Amtsgericht.
Gefundene nnd verlorene Gegenstände ic
Gefunden: 1 kleines weißes Taschentuch (gez. P. G.), 1 Schlüsselring mit zwei kleinen Schlüsseln.
Liegengeblieben bei M. L. Berlizheimer & Söhne: 1 kleiner schmaler brauner Pelzkragen; Empfangnahme auf dem Fundbureau.
Verloren: 1 grauer Damenglacè-Handschuh (linker), 1 Gummiumhang, 1 Emailbrosche mit Kinderphotographie, 1 Schlüsselring mit 4 Schlüsseln.
Zugelaufen: 1 weißer Jagdhund mit braunen Ohren und zwei braunen Flecken.
Hanau den 27. Oktober 1911.
Politische Rundschau.
Die Brandenburgische Provinzialsynode beim Kaiser. Gestern nachmittag um 1 Uhr empfing der Kaiser im Berliner Schloß den Vorstand der gegenwärtig tagenden Brandenburgischen Provinzialsynode, bestehend aus dem Präsidenten Grafen Arnim v. Boitzenburg und den Beisitzern Exz. Frhr. v. Manteuffel, den Superintendenten Petri und Steinbach, Hofprediger Wendlandt, Geh. Oberregierungsrat Wrochem und Gymnasialdirektor Prof. Dr. Evers. Nach der Vorstellung erkundigte sich der Kaiser nach den Arbeiten der Synode und unterhielt sich dann, indem er den Herren von seinem englischen Freunde, dem siebzigjährigen Bischof von Ripon, erzählte. „Unsere Geistlichen," so sagte der Monarch, „sollten sich nicht um Dogmatik und weniger um Buße und ähnliche Dinge kümmern, sondern die Person Jesu Christi unseres Heilandes in den Mittelpunkt des Gottesdienstes und ihrer Predigten stellen. Dem apostolischen Beispiele des greisen Bischofs von Ripon, den er besonders hochschätze, sollten, wie der Monarch des weiteren ausführte. unsere Geistlichen nacheifern, das werde allen zum Frieden und Segen dienen. Die Audienz währte eine halbe Stunde, dann verabschiedete sich der Kaiser von den Herren in huldvoller Weise.
Das Befinden des Kaisers Franz Joseph ist, wie aus Wien gemeldet wird, andauernd sehr befriedigend. Der Kaiser verbrachte die Nacht in ruhigem Schlafe, erhob sich zu früher Morgenstunde, und zwar sehr frisch und guter Laune. Die Bronchien sind vollkommen frei, der Kehlkopf ist gar nicht angegriffen. Der Kaiser ist bei gutem Appetit. Die Hoffnung auf baldigste Behebung des Schnupfens ist durch dessen normalen Verlauf berechtigt.
Marokko.
Der Reichstag und das Marokko-Abkommen.
Die Nachricht, daß die Kompensationsverhandlungen schon abgeschlosien seien und nur noch auf das Datum ihrer Unterzeichnung warten, ist noch nicht zutreffend. Von maßgebender Stelle wird den „Leipz. N. N." mitgeteilt, daß die Veröffentlichung der Verträge voraussichtlich erst in derselben Woche erfolgt, in der der Reichstag seine Marokko- Interpellationen verhandeln wird, also nicht vor dem 3. November. Die Verträge werden zweifellos dem Reichstage nur zur Kenntnisnahme zugehen, nicht aber zur Beschlußfassung, da sie nach der Auffassung der Regierung ebenso wie das Marokkoabkommen von 1907 den Charakter von Staatsverträgen in sich tragen, die unter den Art. 4 der Reicksverfassung begriffen sind. Trotz bietet Auffassuna. die
ttetitfVtedjanWuß Nr. 230 1911
ja in Bezug auf das eigentliche Marokkostatut berechtigt sein mag, bleibt es sehr zweifelhaft, ob der Reichstag, irrte der im Seniorenkonvent von den Konservativen und dem Zentrum abgelehnte nationalliberale Initiativantrag es fordert, das Recht hat, über die zu erwartenden Eebietsoer- änderungen nach seiner Genehmigung gefragt zu werden. Schon vor einiger Zeit hörte man an Regierungsstellen, offenbar in der Absicht, eine solche Möglichkeit zu umgehen, davon reden, daß es sich ja um deutsche Landabtretungen gar nicht handeln werde, sondern nur um „Grenzberichti- gungen". Also mit der Redensart der „Erenzberichtigun- gen", mit einem derartigen durchsichtigen Sophismus soll eine anerkannt offene Frage des Staatsrechtes und ein anerkannt dringendes Jnteresie, die Reichstagsverantwortlichkeit, umgangen werden. Bei Erenzberichtigungen, so sagt man, „erübrigt" sich eine Beschlußfassung des Reichstages. Wir zweifeln nicht im geringsten daran, daß diese Informationen aus Regierungskreisen sich mit den Absichten des Reichskanzlers decken, soweit sie sich auf den 8. November beziehen, d. h. auf den Tag, an dem der Reichskanzler seinen mit so vielem Aufwand vorbereiteten Schlag ins Wasser zu tun gedenkt.
In bezug auf den nationalliberalen Antrag, der im Seniorenkonvent keinen Beifall fand, ist übrigens ein Gerede wegen Indiskretion entstanden. Die „Leipz. N. N." können jedoch, nach Versicherung von Abgeordneten verschiedener Parteien , feststellen, daß im Seniorenkonvent von einer Geheimhaltung dieses Vorganges kein Wort gesagt worden ist. Man hält dem entgegen, es entspreche wenigstens den Gepflogenheiten, daß derartige Beratungen des Seniorenkonvents vertraulich behandelt würden Demgegenüber aber steht die Auffassung, daß der Seniorenkon- vent doch keine Kommission ist, sondern eine Körperschaft, die aus rein geschäftsmäßigen Zweckmäßigkeitsgründen zusammentritt. Im übrigen wäre es nach unserer Meinung ein Unrecht gegen die Oeffentlichkeit gewesen, wenn man einen derartigen Vorgang, der so prominente Interessen des Volkes betrifft, verheimlichen würde. Kiderlen und Cambon haben übrigens im Laufe dieser Tage verschiedentlich mehrere Besprechungen miteinander gehabt.
Auch in Paris will man noch warten.
Nach einer anscheinend offiziösen Mitteilung hat die französische Regierung beschlossen, das französisch-deutsche Abkommen dem Parlament erst dann zur Ratifizierung vorzulegen, wenn die Algecirasmächte dem französisch- deutschen Marokkovertrage ihre Zustimmung erteilt haben
Prestigepolitik.
„Jede Großmacht, die außerhalb ihrer Interessensphäre auf die Politik der anderen Länder zu drücken und einzuwirken sucht und die Dinge zu leiten sucht, die periklitiert außerhalb des Gebiets, welches Gott ihr angewiesen hat, die wirtschaftet auf Prestige hin." So Bismarck am 6. Februar 1888. Und weiter in derselben Rede gegen den Gedanken, der Spannung einer politischen Lage durch unsere militärische Ueberlegenheit in einem Angriffskriege ein Ende zu machen: „Wenn wir in Deutschland einen Krieg mit der vollen Wirkung unserer Nationalkraft führen wollen, so muß es ein Volkskrieg sein, es mutz ein Krieg sein, der mit dem Enthusiasmus geführt wird, wie der von 1870, wo wir ruchlos angegriffen wurden . . . Wir werden Frankreich nie angreifPl." Es ist gut, sich dieser Worte in einer Zeit zu erinnern, da ein Pessimismus durch das Land geht, der im Grunde auf nichts anderes als auf einen Präventivkrieg gegen Frankreich losarbeitet. Das Prestige Deutschlands soll erschüttert sein, weil die Regierung sich nicht dazu entschlossen habe, entweder für die Unabhängigkeit des ohnmächtigen Sultans von Marokko zu kämpfen oder Frankreich und England zur Aufteilung von Marokko zu zwingen, und zwar auch dann, wenn sich Frankreich bereit zeigte, für alles das, was die deutsche Marokkopolitik bisher angestrebt hat, nämlich volle wirtschaftliche Parität in Marokko, neue Bürgschaften zu errichten und außerdem noch eine große Entschädigung außerhalb Marokkos zu gewähren. Wie eine Demütigung Frankreichs für uns nicht Selbstzweck sein konnte, so hätte uns eine deutsche Militärkolonie in Marokko — eine andere wäre nicht möglich gewesen — nur eine Verzettelung unserer militärischen Kräfte auferlegt, die dem, was Fürst Bismarck in derselben Rede über die Gefahren unserer geographischen Lage in Europa gesagt hat, vollständig widersprochen hätte. Die Verhandlungen mit Frankreich stehen unmittelbar vor dem Abschluß. Das Abkommen wird dann alsbald dem Reichstage zur Kenntnis übermittelt werden. Die Debatte hierüber sowie über die vorliegenden Interpellationen kann sofort nach der Pause stattfinden, die für die Vlenarsitzunaen nadi S riebt»