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Hanauer K Anzeiger

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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei der erntn. «. Waisenhauses in Hanas.

Genkral-Anzeigrr

AMchtt ®tgim fit SW- und fanOkteis fanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Dit ögespâlken« Petitzeile oder deren R«l« 2Q YsA im Neklameutetl Me Zeil» Ä Psg.

Verantwort!. Redakteur: T. SchrnLn» fa pwm

Mk. 248 ^mtfvredjnnMjhtFi Nr. 230.

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Amtliches.

Landkreis Hanau. Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände der Witwe Wilhelm Hensel in Kochstadt ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

Die Gemeinde Hochstadt bildet einen Sperrbezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftsein­gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergietzen mit Kalkwasser zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.

4. Die Hunde sind festzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verladen von Vi-b ^m der Bahnstation inner­halb des verseuchten Ortes ist verboten.

9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Stratzen ist verboten.

Hanau den 23. Oktober 1911.

Der Königliche Landrat. Frhr. L a u r.

AaMüMliche Erziehm niiii ßaMunWe VelehW in den höheren Slhnlen.

Eine brennende national-pädagogische Frage.

Von Dr. O. Ankel (Hanau).

(Schluß.)

II.

Anders steht eS mit der staatskundlichen Beleh­rung, d. h. mit der Unterweisung in all den Dingen, die ein Staatsbürger wissen muß, wenn er seine konkreten Pflich­ten im Staat nach Gebühr erfüllen und von seinen Rechten den gehörigen Gebrauch machen will. Hier handelt es sich in der Tat um etwas Neues, zum mindesten um eine be­stimmtere Fassung und Erweiterung bereits bestehender Forderungen, zugleich um ein stoffliches Gebiet, durch das die staatsbürgerliche Erziehung, die ja in ihrem Grundcharakter ethischer Natur und in ihrer Tendenz auf das Ideal des Kullurstaales gerichtet ist, ihre intellektuelle Ergänzung und einen festen Boden praktischer Betätigung findet. Wenn auch die preußischen Lehrpläne von 1892 bereits von dem Ge­schichtsunterricht eine vergleichende Berücksichtigung unserer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, sowie der Ver- fassuugsverhältinsse verlangten, so trat doch selbst noch in den Lehrplänen von 1901 hinter der Betrachtung der politischen Ereignisse, vornehmlich in ihrem äußern Verlauf, alles das, was man, als unmittelbar zur lebendigen Gegenwart und ihren dringenden Aufgaben gehörig, unter dem Namen „Slaals- kunde") versteh«, wenigstens in der unterrich,Uchen Praxis, im allgemeinen mehr als billig zurück.

* Jetzt soll das Versäumte nachgehoU werden; durch plan­mäßige Belehrung, soweit es im Rahmen der Lehrpläne mög- lich ist, soll die höhere Schule die grundlegenden

’) Ich setze den Ausdruck „Sta ats künde" an Stelle der sprachgetetzwidrigen Bildung „Bürgerkunde".

Montag den 23. Oktober

Stadtkreis Hanau.

Dem Architekten Karl August Paul Ochsler in Hanau, geboren am 12. Dezember 1872 in Eisleben, ist auf Antrag durch Urkunde des Herrn Regierungs. Präsidenten zu Cassel vom 14. Oktober 1911 — A II 4237 — die Genehmigung erteilt worden, fortan den Familiennamen „O e h s l e r" zu führen.

Hanau den 20. Oktober 1911. P 11444

Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Karbe.

Bekanntmachung.

Die auf dem städtischen Grundstück zu Hanau-Kessel- stadt Karte 13 Nr. 38, 41,88 ar groß, stehenden Korb­weiden sollen am Dienstag den 31. d. Mts., nach­mittags 3 Uhr, an Ort und Stelle .unter den im Ver­kaufstermin bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich meistbietend verkauft werden.

Treffpunkt: Mündung Feldbergstraße in der Vurgallee. Hanau den 19. Oktober 1911. 25457

Der Magistrat.

Hild.

Gefundene und verlorene Gegenstände 2C

Gefunden: 1 goldenes Armband, 1 Bogenpeitsche, 1 schwarzer Lederlackgürtel, 1 schwarzes Damenportemonnaie mit 2.81 Mk., 1 Brille, 1 kleines schwarzes Portemonnaie mit 5 verschiedenen ausländischen Münzen.

Verloren: 1 gestickter Damengürtel, 1 silb. Ketten­armband, 1 Eoldbortengürtel.

Entlaufen: 1 gelber Dachshund.

Hanau den 23. Oktober 1911.

Politische Run dich ata.

Die Wahlen in Elsatz-Lothringen. Aus Straßburg, 22. Oktbr., wird berichtet: Bei den heutigen in Elsaß- Lothringen zum ersten mal auf Grund der neuen Verfassung vorgenommenen Wahlen zur zweiten Kammer ergab bei ganz außerordentlich reger Wahlbeteiligung folgendes Re­sultat: Gewählt sind bis 11.30 Uhr nachts: 2 Liberale, 19 Zentrum, darunter Wetterlch Pfleger und Eilliot, die eigentlich zu den Nationalisten zählen, dann 5 Sozialdemo­kraten, 9 vom Lothringer Block und 1 unabhängiger Agra­rier. Nachwahlen haben bis jetzt in 24 Kreisen stattzu­finden, bei denen u. a. auch die beiden Führer der Libe­ralen, Gebrüder Wolf, in Betracht kommen. Der Natio-

Kenntnisse des modernen Staatslebens: der Verfassung und Verwaltung, der Finanzen, des Gerichts- und Heerwesens, des Kirchen- und Schulwesens, der Volkswirt­schaft und der sozialen Gesetzgebung vermitteln, damit der zukünftige Staatsbürger in Gemeinde, Staat, Reich nnd Kirche den gestellten Forderungen, zu deren Erfüllung die staats­bürgerliche Erziehung die formal-ethische Disposition im all­gemeinen geschaffen hat, im einzelnen auch sachlich, insoweit es sich wenigstens um wohlbegründetes staatskundliches Wissen handelt, gewachsen ist.

Dabei kann und darf es, bei der in Ansehung der Alters­stufe, auch in den Oberklassen, relativen Nüchternheit des Gegenstandes, die auch der virtuoseste Unterricht schwerlich in ihr Gegenteil verwandeln wird, sich nicht um ein neues Unterrichtsfach in besonderen Stunden handeln. Wenn es der Schule gelingt, einen Einblick zu verschaffen in das Wesen, den Bau und die Aufgaben des Staaies und seiner korpo­rativen Teilbegriffe, Anregung zu geben zu freier Selbst- beschäfligung mit persönlich naheliegenden staatskundlichen Fragen, sei es auch an der Hand guter Zeitungslektüre, Richtlinien zu ziehen für den späteren Lebensweg des Staats­bürgers, die aber auch hier durchaus nicht einseitig partei­politisch orientiert sein dürfen, so muß sie sich damit an ihrem Teil zufrieden geben; alle Belehrungen, die auf ein un­organisches oder auch nur rein gedächtnismäßiges Wissen hinauslaufen, Belehrungen, die nur im lebendigen Zusammen- Hang mit der staatsbürgerlichen Erfahrung und Praxis Sinn und Bedeutung gewinnen, sind möglichst zu vermeiden.

' Was nun die cinzuschlagende Methode angeht, so sind, wie die staatsbürgerliche Erziehung als immanenter Teilbegriff der Gesamterziehung, die staatskundlichen Belehrungen als integrierender Bestandteil des Gesamtunterrichts aufzufassen. Es gibt wohl kaum einen Gegenstand, der richtig gewertet, also auf den lebendigen, in einer rechtlich­sittlichen Gemeinschaft stehenden Menschen, als den Sinn und Zweck des Daseins, in all seinen Erscheinungsformen bezogen,

Frrusprecha«schlits; Nr. 230 1911

nalist Blumenthal steht in ungünstiger Nachwahl, ebenso der Zentrumsmann Langel.

Die Hochzeit im österreichischen Kaiserhause. Am Sams­tag hat in Schloß Schwarzau die Vermählung des Erz­herzogs Karl Franz Josef mit der Prinzessin Cita von Bour­bon stattgefunden. Es wird darüber berichtet: Samstag früh nahmen die im Schlosse Schwarzau anwesenden Fürstlich­keiten an einer Andacht teil, die in der Schlotzkapelle statt­fand. 5 Minuten vor 11 Uhr traf der Kaiser von Oester­reich in einem Sonderzuge auf der prächtig dekorierten Bahnstation Egidien ein und fuhr im Automobil nach Schloß Schwarzau, auf der ganzen Fahrt von einer großen Men­schenmenge begrüßt. Am Eingänge zur Hauptstiege des Schlosses wurde der Kaiser von dem Erzherzog Karl Franz Josef und dem Herzog von Madrid, im ersten Stockwerke von der Herzogin von Parma mit ihrer Tochter Prinzessin Cita im Hochzeitsgewande erwartet. Der Kaiser küßte die Braut zweimal auf die Wange und geleitete sodann die Herzogin von Parma in den Empfangssaal, wo die ganze Hochzeits­gesellschaft beisammen war, darunter der König von Sach­sen, Kronprinz Georg von Sachsen, Prinz Friedrich Christian von Sachsen, Prinz und Prinzessin Johann Georg sowie Prinzessin Mathilde und Prinz Max von Sachsen. Der Kaiser begrüßte den König von Sachsen in herzlicher Weise. Dann setzte sich der Hochzeitszug in Bewegung. Die Trauung vollzog im Auftrage und im Namen des Papstes der päpstliche Majordomus Bisleti. Ihm asftierte Prinz Max von Sachsen. Vor der feierlichen Weihe der Ringe richtete der Kopulant an das Brautpaar eine kurze Anrede in französischer Sprache. Als Beistand fungierten für den Erzherzog Karl Franz Josef Kaiser Franz Josef, der König von Sachsen und Erzherzogin Maria Josepha, für die Braut Prinzessin Cita der Herzog von Madrid und die Herzogin von Parma. Die Trauung nahm eine Viertelstunde in An­spruch. Hierauf verließ der Hochzeitszug die Kapelle. Das vermählte Paar begab sich nach Schloß Warlholz.

Der Stand der Verhandlungen über Marokko. Der fron» zösische Generalpostmeister Samuel hielt vorgestern abend auf dem Jahresbankett der britischen Handelskammer in Paris eine Rede, in der er zunächst feststellte, daß die En­tente Cordiale immer enger werde. Der Minister sagte dann weiter, die Aussicht auf eine ehrenvolle Beendigung der marokkanischen Verhandlungen befreie ganz Europa von einer schweren Sorge. Ueberdies müsse man die Bedeutung des Wertes anerkennen, das Frankreich in Marokko auszu­führen im Stande sein werde. Der Eeneralpostmeister be­zeichnete es sodann in aller Form als unrichtig, daß im Laufe der marokanischen Verhandlungen England danach getrachtet habe, Schwierigkeiten zu schaffen, um eine end­gültige Regelung zu hemmen. England habe sich auf keine Weise in die ftanzösisch-deutschen Verhandlungen cinge-

nicht irgendwie imstande wäre, zur Erreichung des angedeuteten Zieles beizutragen. Mathematik, Physik, Chemie, Natur­kunde, Erdkunde, Religion enthalten, wie Weber im 10. Jahr­gang, Heft 3 u. 4, der Monatsschrift für höhere Schulen') in knapper Skizze zeigt, eine solche Fülle von Beziehungen zum praktischen Leben des Staatsbürgers, daß sich, ganz un» gezwungen und völlig im Bereich des betreffende« Fache- liegend, hierher gehörige Erörterungen von selbst ergeben. Der deutsche Unterricht ist in der Lage, einen guten Teil seiner Prosalektür», die sich in dieser Richtung aber wohl noch ansgestalten ließe, in den Dienst staatskundlicher Betrachtungen zu stellen; während die Erzeugung national-ethischer Werte, also seine Mitwirkung bei der staatsbürgerlichen Erziehung, vorwiegend der poetischen Lektüre, insonderheit der klasfischen Zeit, dieses sprudelnden Quells vaterländischen Empfinden«, Vorbehalten bleibt. Wie sich der altsprachliche Unterricht da­bei betätigen kann, hat u. a. Pöhlmann in der Abhandlung „Das klassische Altertum in seiner Bedeutung für die poli­tische Erziehung deS modernen Staatsbürgers" *), neuerdings auch Liermann in einem Vortrag „Politische und sozial» Vorbildung durch das klassische Altertum" *), in Umrissen wenigstens, gezeigt. Der antike Staat mit seinen relativ einfachen und durchsichtigen, daher erzieherisch wertvollen Verhältnissen, seinem scharf entwickelten StaatS- und Bürger- bewußtsein und seiner, in den guten Zeiten sicherlich, unbe­dingten Hingabe an das Vaterland kann auch heute noch nach dieser Richtung hin für uns non großein erziehlichem Wer-e sein. Die Schriften seiner Redner, Staatsmänner, Philosophen und Geschichtsschreiber sind eine unschätzbare Fundgrube politischer Weisheit, von der auch ein Bürger des 20. Jahrhunderts noch reichlich lernen kann. Daß auch der neusprachllche Unterricht, ohne sich noit seiner Hauptauf.

p Berlin 1911.

r ) ^U '^Aus Altertum und Gegenwart", gesammelte Adbant- luugen. München 1895. ' ' u

Heidelberg 1901«