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Erstes Matt.

Bezugspreis»

Viertestikhrlich 1.80 ML, monatlich 60 Mg., fOr aus­wärtige «boMlenteN mit de» betreff. Postausschiatz. Sie einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Nâtlonsdruck und Verlag der Buchdruckerei bei »erriu. e». Waisenhauses in Hanau.

General-Auzeigcr

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EinrückungsgebShr»

Die Bgefpaffene Petttzrile oder beten Raum tO VU im NeNameuteil bte geil, <8 Pfg,

verantwort!. Nevakteur: T. Schrecke« le $e*m

Nr. 244 Fernspr-chanschltts; Nr. 230. Mittwoch den 18. Oktober A-erttspr-chattschlich Nr. 230 1911

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14 Seiten.

Amtliches.

Eandkreis Ran au« Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Domänenpächters Gustav Schwarz, Kinzigheimerhof, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

Der Gutsbezirk Kinzigheimerhof bildet einen Sperr­bezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftsein- gangen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwaßer zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, dah es den Hof nicht verlaßen kann.

1. Die Hunde find festzulegen.

k 5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be- L. sttzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk find ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi- denten, welche bei mit zu Beantragen ist, erfolgen.

9. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Stratzen ist verboten.

Hanau den 16. Oktober 1911. V. 6802

Der Königliche Landrat.

F r h r. L a u r.

Die Ortspolizeibehörden setze ich davon in Kenntnis, datz der Herr Negierungs-Präsident gemäß § 59 der Bundesrats-Instruktion zum Reichsviehseuchengesetz auf meinen Antrag ausnahmsweise die Genehmigung erteilt hat, datz in den Sperrbezirken des Kreises die Kühe zum Bullen, die Schweine zum Eber und die Ziegen zum Bock geführt werden dürfen, wenn damit eine Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche nicht verbunden ist. Dabei müssen die Tiere zu Wagen oder in solcher Weise transportiert werden, datz sie die von Wiederkäuern oder Schweinen aus seuchefreien Gehöften benutzten Wege nicht betreten. Ich ersuche die Ortspolizeibehörden, hier­nach das Weitere zu veranlassen.

Hanau den 18. Oktober 1911. V 6883 Der Köntgl. Landrat.

I. A.: Karbe.

Stadtkreis Ran au. Verdingung.

Die Entwässerungsanlage für das Schuldiener-Wohn­haus in der Röderstratze soll unter Zugrundelegung der Be­dingungen für die Ausführung von Arbeiten und Liefe­rungen' für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer 17, aus und können von dort zum Preise von 50 Pfg. bezogen werden.

Verschloßene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am 21. ds. Mts..

vormittags 11 Uhr, im vorgenannten Dienstzimmer einzu­reichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 14. Oktober 1911. 25089

Dr. Eebeschus.

Der Magistrat.

Dienstnachrichten ans dem Kreise.

In den Gemarkungen Großkrotzenburg und Nieder­rodenbach ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Hanau den 17. Oktober 1911. V 6807

1. In Klein-Krotzenburg, Kreis Offenbach, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Im Kreise Offenbach sind demnach:

Sperrbezirke: ÄIetn^-<’-rhirg, Mühlheim, Offen­bach, Dudenhofen, Hausen, Dietesheim, Weißkirchen, Hain­stadt und Klein-Auheim;

Veobachtungsbezirke: Froschhausen, Seligenstadt, Bür­gel, Rumpenheim, Jügesheim, Hainhausen, Rembrücken, Obertshausen, Bieber. Lämmerspiel, Klein-Krotzenburg, Klein-Steinheim, Groß-Steinheim und Heusenstamm.

2. Bei einem in Klein-Steinheim ankommenden Schweine­transport von 3 Waggons wurde in -. Gagnons (ca. 175 Stück) die Maul- und Klauenseuche festgestellt.

3. Unter dem Viehbestände des Gärtners Heinrich Krämer in Frankfurt-Oberrad ist die Maul- und Klauenseuche ^"sqebrochèn.

Hanau den 17. ^to^er 1f/l. V. 6823

Han-elsregister.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma:

Central-Automat-Eesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitze zu Hanau ist aufgelöst.

Der Kaufmann Jakob Seiffert zu Hanau ist zum Liquidator bestellt.

Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau vom 10. Oktober 1911. 25063

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 schwarzes Damentäschchen (Inhalt: 1 Kamm, 1 Taschentuch und 2 Fünfpfennigmarken), 1 silbervergoldetes Kollier mit Anhänger, 1 kleines Portemonnaie mit Korallen, weißen und schwarzen Perlen.

Verloren: 1 Damenportemonnaie mit etwas über 60 Mk., 1 Brille, 1 Double-Zwicker.

Hanau den 18. Oktober 1911.

Politische Rundschau.

Das Schreiben des Reichskanzlers.

Berlin, 17. Oft. Das Schreiben des Reichskanzlers v. Bechmann-Hellweg an den Präsidenten des ReichSages Grafen v. Schwerin-Löwitz hat folgenden Wortlaut: Berlin, 16. Oktober 1911. Eurer Exzellenz beehre ich mich ergebenst folgende Mitteilung zu machen: Wie ich höre, ist von verschiedenen Parteien beabsichtigt, Jnlerpellationen über Fragen der auswärtigen Politik insbesondere über die tripo- litanische Frage und unsere Verhandlungen mit Frankreich im Reichstage cinzubringen. Ich verstehe und teile den Wuitsch der Parteien, eine parlamentarische Erörterung dieser Fragen herbeizuführen. Im gegenwärtigen Augenblick jedoch wirb sich die Regierung an einer Debatte über auswärtige Politik nicht beteiligen können. Von einer allgemeinen Be­sprechung der auswärtigen Politik würde sich die Frage der Haltung der Regierung in der marokkanischen Angelegenheit nicht trennen lassen. Ueber diese aber könnte sich die Re­gierung in Anbetracht der noch schwebenden Verhandlungen ohne die Gefahr einer schweren Schädigung solcher In­teressen nicht äußern. Dasselbe würde auch von einer Hinein- zwbuug der Tripolisfrage gelten. Wegen der Beilegung des lürkiich-italienischen Kriege? findet ein andauernder Meinungs­austausch unter den Mächten statt, der jede öffentliche Stellungnahme der kaiserlichen Regierung in dieser Frage unmöglich macht. Einer Debatte des Reichstage? aber ohne Beteiligung der Regierung steht daS Bedenken entgegen, daß sie nach der einen oder anderen Richtung hin die Stellung der deutschen Politik erschweren und ihre Aktion beeinträch­

tigen könnte. Sobald die politische Situation eine Betei­ligung der Regierung gestattet, werde ich Eure Exzellenz davon benachrichtigen, und ich werde dann gerne bereit sein, im Reichstage Aufklärung über die auswärtige Politik zu geben und mit ihm in eine Debatte cmzutreten. Von dem Vorstehenden setze ich Eure Exzellenz mit dem ergebenen An­heimstellen in Kenntnis, bei Ihren Besprechungen über die Gestaltung der Geschäfte bei Reichstages davon Gebrauch ziz machen. In ausgezeichneter Hochachtung Eurer Exzellenz sehr ergebener Bethmann-Hollweg.

Ersatz Odin wird „Prinzregent Luitpold" getauft. Der Kaiser hat dem greisen Verweser Bayerns die gleiche Ehrung zugedacht wie dem Könige von Sachsen. Außer der Mitteilung an den König von Sachsen, daß das Linienschiff „Ersatz Aegir" den Namen „König Albert" erhalten soll, hat der Kaiser ein Telegramm an den Prinzregenten gerichtet, in dem er die Absicht bekannt gibt, den Namen „Prinzregent Luitpold" dem Linienschiff „Ersatz Odin" zu geben, das im Laufe dieses Winters auf der Germania-Werft in Kiel von Stapel läuft. Auf dieses Telegramm ist folgende Antwort eingelaufen: Aufrichtig erfreut über Dein gütiges Telegramm, danke ich Dir von Herzen für die besondere Ehrung und den neuen Beweis freundschaftlicher Gesinnung, den Du mit der Bestimmung, daß das Linienschiff „Ersatz Odin" meinen Namen geben soll, Ausdruck gegeben hast. Luitpold.

Der Krieg zwischen Italien nnd der Türkei.

Die Vorpostengefechte bei Tripolis

haben keiner von beiden Parteien irgendwie nennenswerte Vorteile gebracht. Aus Rom wird amtlich darüber berichtet:

Wie das Kriegsministerium mittcilt, hatten die wieder­holten türkischen Angriffe keine erwähnenswerten Erfolge, da die italienischen Truppen durch die Artillerie der Kriegs­schiffe geschützt wurden; doch erlitten die Italiener mehr­fache Verluste. Die Italiener landeten in Tobruk 500 Mann Marine-Infanterie. Aus Aivalik wird gemeldet, daß am 14. Oktober drei italienische Torpedoboote im Archipel einige Schüsse abfeuerten. Ein Torpedoboot schleppte einen Segler in der Richtung auf Mytilene. Die übrigen beobachten die Küste.

Es ist das hier das erstemal, daß offiziell zugegeben wird, daß die Italiener überhaupt Verluste gehabt haben. Bisher hörte man immer nur von dem traditionellen „einen Verwundeten". Eine ziemlich harmlose Schießerei scheint auch der

Kampf um den Brunnen Bumeliana

Bei Tripolis gewesen zu sein. Die „Tribuna" schildert ihn folgendermaßen:

Die Türken griffen die italienischen Vorposten am Brunnen bei Bumeliana an, da sie Wasser nötig hatten, und eröffneten ein Artillericfeuer, das der Dunkelheit wegen schlecht gezielt war. Ihre Gefechtsfront war sehr ausgedehnt. Das Vorgehen der Türken war sehr lebhaft, aber außerordentlich vorsichtig. Der Feind hielt sich stets in einer Entfernung von über drei Kilometern. Die italienische Artillerie ging weit gegen die feindlichen Linien vor und eröffnete dann ein heftiges Feuer. Man ließ Signalkugeln aufsteigen, um die Schiffsartillerie und die Feldgeschütze von größerer Tragweile in Tätigkeit treten zu lassen. Kaum hatten die Panzerschiffe einige Schüfst abgegeben, als das Feuer der Türken abnahm. Eine Viertelstunde später hörte es ganz auf. Die italienische Artillerie rückte weiter vor und eröffnete das Feuer von neuem. Auf italienischer Seite wurde ein Soldat leicht verwundet.

Die türkische Flotte ausgelaufen.

Nach Meldungen Londoner Blätter aus Gallipoli ist Montag früh eine türkische Schiffsdivision vom Goldenen Horn mit unbekanntem Ziel abgegangen.

Gallipoli ist ein kleines Städtchen auf der gleich­namigen Halbinsel, die das westliche Ufer der Darda- nellenstraße bildet. Es ist nicht wahrscheinlich, daß man dort so genau über die Absichten der türkischen Flotte Bescheid weiß. Man kann nur die Vorbeifahrt einzelner Schiffe verfolgen. Die türkische Schiffsdivision in der obigen Meldung ist nun aber gleichbedeutend mit der einzigen aktiven und schlagfertigen türkischen Flotten­abteilung, die man aber kaum aufs Ungewiße aussenden wird und die man schwerlich einem Zusammenstoß mit überlegenen italienischen Streitkräften aussetzen wird. Die obige Vermutung wird also nichts weiter sein als ein Bluff Londoner Blätter.