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Die einzelne Rammet kostet 16 Vst

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckeret bee «rein. es. Watsenhause, di Hamm.

Erstes Blatt.

Generai-Aiizriger

Amtlich» Organ fit Stolt- nnl MKreis laxen.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Vie Vgespaltene Petttzeil« oder bete* Kaem Ä $96 im XÄlamentekl Me gell« Ä Vig.

Verantwortl. Siedalteur: & 64teilet in Hana»

Mk. 235 ssertlsprechanschltth Str. 330.

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22 Seiten.

Amtliches.

Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.

Das Osffentliche Untersuchungsamt Hanau (für bte Kreise Hanau-Stadt, -Land, Gelnhausen und Schlüchtern) — Leiter: Nahrungsmittelchemiker Dr. Braunmüller — be­findet sich Kanalplatz 3, Fernsprecher 594.

Das Untersuchungsamt nimmt auch Aufträge auf che­misch-technische und hygienische Untersuchungen entgegen.

Der Magistrat.

Hild. 24203

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende:

1 Bureaugehilfe, 1 Kaufmann, 1 Kontoristin, 3 Fa- rikarbeiter, 1 Fahrbursche, 3 Hausburschen, 12 Tag­löhner, 1 Taglöhner für leichtere Arbeit, 1 Tag- löhnerin, 1 Schlosser, 2 Schneider, 1 Spengler, 1 Wagner, 2 Dienstmädchen, 2 Monatsfrauen.

Offene Stellen. Gesucht werden:

1 Vauschreiner (nach auswärts), 5 Dienstmädchen, 1 Fabrikarbeiterin, 1 Fahrbursche, 1 verheirateter Fahrbursche nach Fechenheim, 1 Glaser, 2 Metzger, 1 Schreiner, 3 Schneider, 2 Schlosser, 1 Schmied, 1 Schuhmacher, 1 Wagner, 1 verheiratete Silber- poliseuse, 1 landw. Arbeiter und ein jüng. Taglöhner. Lehrstellen gesucht für

3 Bijouterielehrlinge, 1 Sattlerlehrling.

Lehrlinge gesucht:

1 Dachdeckerlehrling, 1 Schlosserlehrling, 1 Schlosser­und Schmiedelehrling, 1 Schneiderlehrling, 2 Silber­schmiede- und Formerlehrlinge, 1 Spenglerlehrling, 1 Metzgerlehrling, 1 Photographenlehrling, 1 Schrei­nerlehrling, 1 Tapezier- und Dekorateurlehrling, 1 Weißbinderlehrling, 1 Lehrmädchen als Ver­käuferin.

Im Monat September erhielten Stellen zugewiesen: 7 Erdarbeiter, 1 Fahrbursche, 9 Hausburschen, 1 Mau­rer, 1 Mechaniker, 2 Putzfrauen, 4 Schlosser, 1 Schnei­der, 7 Schreiner, 3 Schuhmacher, 3 landw. Taglöhner, 14 sonst. Taglöhner, 2 Tapezierer und 1 Lehrling. Hanau den 6. Oktober 1911. 24205

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

Landkreis Fjanau» Bullen-Berkauf.

Dienstag den 10. Oktober ds. Zs., nachmittags 3 Uhr, soll auf der Kreisjungviehweide bei Langendiebach ein 18 Monate alter sprungfähiger Zuchtbulle, Simmentaler Reinzucht, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Der Abtrieb des Tieres von der Weide darf nur unter Beobachtung der wegen der Maul- und Klauenseuche er­lassenen Vorschriften erfolgen.

Hanau den 7. Oktober 1911. A. 4041

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Frhr. Laur.

Diknstnachrichten ans dem Kreise.

In der Gemarkung Langendiebach ist die Schweineseuche festgestellt worden.

Im Schlacht- und Viehhof Frankfurt a. M. ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Hanau den 6. Oktober 1911.

Im Ramen des Königs!

In der Privatklagesache

1. des Fabrikanten Rudolf Trensch zu Hanau,

2. des Fabrikanten Emil Dörr zu Hanau, Privatkläger

gegen den Redakteur Wilhelm Zander zu Frankfurt a. M., geboren am 30. Oktober 1865 zu Herzberg a. Harz, evan­gelisch, Angeklagten,

wegen Beleidigung, hat das Schöffengericht in Hanau in der Sitzung vom

11. April 1911. an welcher teilaenommen haben

Samstag den 7. Oktober

Amtsgerichtsrat Dr. Popper, als Vorsitzender, Fabrikant Otto Vonn von Hanau, Bürgermeister Philipp Schales III. von Hochstadt als Schöffen, Amtsgerichtssekretär Luckhardt, als Eerichtsschreiber, für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geld­strafe von sechshundert Mark, ersatzweise sechzig Tagen Ge­fängnis verurteilt und trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Privatkläger haben die Befugnis, das Urteil auf Kosten des Angeklagten einmal in der Hanauer Zeitung und im Hanauer Anzeiger und einmal in der zu Frank­furt a. M. erscheinenden „Volksstimme" binnen 14 Tagen nach Zustellung der Ausfertigung des Urteils öffentlich be­kannt zu machen.

gez.: Dr. Popper.

Ausgefertigt:

Hanau den 4. Oktober 1911. 24135

Appel, Eerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Im Namen des Königs!

In der Privatklagesache der Fabrikanten

1. Rudolf Treusch zu Hanau,

2. Emil Dörr zu Hanau,

Privatkläger

gegen den Redakteur Wilhelm Zander zu Frankfurt a. M., Angeklagten,

wegen öffentlicher Beleidigung hat auf die von dem Angeklagten und den Privatklägern gegen das Urteil des Königlichen Schöffengerichts in Hanau vom 11. April 1911 eingelegte Berufung die Strafkammer des Königlichen Landgerichts in Hanau in der Sitzung vom

14. Juni 1911, an welcher teilgenommen haben:

Landrichter Dr. Heldmann, als Vorsitzender, Amtsrichter Dr. Freytag, Gerichtsassessor Flies, als besitzende Richter, Referendar Simon, als Eerichtsschreiber, für Recht erkannt:

Die Berufung des Angeklagten wird verworfen.

Auf die Berufung der Privatkläger wird hinsichtlich des Strafmaßes das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von 3 Mo­naten verurteilt wird.

Der Angeklagte hat die Kosten der Berufungsinstanz zu tragen.

Ausgefertigt:

Cassel den 30. September 1911.

Cunze.

Eerichtsschreiber des Königl. Oberlandesgerichts,

Strafsenat. 24133

Gefundene und verlorene Gesienstönde 2G

Gefunden: 1 kleines weißes Kindertäschchen mit wei­ßem Taschentuch, 1 Rosenkranz, 1 Kriegsdenkmünze von 1866, 1 neue weiße Damenschürze, 1 schwarze gehäkelte Da­mentasche.

Verloren: 1 Standrohr von einer Wasserleitung und ein Wassermesser, 2 Platin-Chaton mit 2 Rosen gefaßt.

Zugelaufen: 1 schwarzweiße zahme Ratte.

Hanau den 7. Oktober 1911.

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Marokko.

Der angebliche Zwischenfall in Agadir.

Wie sich herausstellt, handelt es sich bei dem Vorfall in Agadir nicht etwa um eine französische Flaggenhissung; viel­mehr haben einige Privatpersonen aus Freude über die, wie man weiß, verfrühte Nachricht von dem Abschluß des deutsch-französischen Marokko-Abkommens eine französische Fahne aufgezogen. Die Demonstration war aber nur ganz vorübergehender Natur, die Fahne ist inzwischen schon wie­der eingezogen worden. Sowohl die deutsche als die franzö­sische Regierung haben den Vorfall als „privaten Unfug", nicht als politische Angelegenheit behandelt. Diese von unterrichteter Seite gegebene Darstellung erhält ihre Be­stätigung durch nachstehende Veröffentlichung des Wölfischen Telegraphen-Vureaus:

Fernsprechanschlitst Nr. 330

1911

Bei dem sogenannten Zwischenfall von Agadir, von dem in Privatdepeschen einzelner Blätter die Rede ist, handelt es sich lediglich um einen Akt des Uebermuts einiger junger Leute, die auf das falsche Gerücht von der Erklärung eines französischen Protektorats über Marokko eine französische Fahne über einer alten, militärisch nicht besetzten Bastion in Agadir hißten. Die französische Regierung hat auf diese Nachricht hin, da sie in Agadir keinen Vertreter hat, sofort ihren Konsul in Mogadir beauftragt, bei den marokkani­schen Behörden das Nötige zu veranlassen, um dem Unfug zu steuern, und die Flagge niederzuholen. Das deutsche Kriegsschiff, das zum Schutze von Leben und Eigentum der Deutschen vor Agadir liegt, hatte mit der Sache nichts zu tun.

Die deutsch-französischen Verhandlungen.

Paris, 6. Oktober. Ueber den Gang der Verhandlungen in der Marokkofrage wird heute zum ersten Male auf fran­zösischer Seite das strengste Stillschweigen beobachtet. Blät­ter, die der Regierung nahestehen und sonst aus erster Quelle schöpfen, versichern heute, der gestrige Ministerrat habe sich mit der vorgestrigen Unterredung des Botschafters Herrn Cambon und des Herrn v. Kiderlen-Wächter über­haupt nicht befaßt, sondern werde die zwischen den beiden Unterhändlern ausgetauschten Meinungen erst morgen er­örtern. Demgegenüber versichern mit weit größerer Wahr­scheinlichkeit andere Berichte, daß die Minister sich gestern über das am Vorabend eingetroffene sehr lange und aus­führliche Telegramm des Herrn Cambon beraten haben und nur feststellen konnten, daß die Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Regierungen, namentlich in der Frage der Konsulargerichtsbarkeit und der Schutzbefohlenen, noch immer nicht ausgeglichen sind. Es scheint, daß Herr v. Kider- len-Wachter Herrn Cambon gegenüber sehr lebhaft sein Mißvergnügen darüber ausgedrückt hat, daß die franzöfi- schen Minister immer die ihnen nahestehenden Blätter aus- führlich über den Gang der Verhandlungen unterrichten, und daß infolgedessen Herr Cambon Herrn de Selves draht­lich inständig bat, künftig die strengste Zurückhaltung über seine Berichte zu bewahren. Deshalb hätte gestern bei Be­ginn des Ministerrats Herr Caillaux feine Kollegen be­schworen, jede Mitteilung über die Ministerratssitzung zu verweigern.

Es scheint nicht zweifelhaft, daß die beiden Berliner Unterhändler bereits in die Erörterung der Entschädigungs- ftage eingetreten sind und namentlich den Punkt zu erörtern begonnen haben, wie man es mit den Landgesellschaften halten soll, die von der ftanzösischen Regierung in dem ab­zutretenden Teil des Kongo große Landkonzessionen erhalten haben. Auf diese Andeutungen muß man sich bei der von den Ministern beobachteten Zurückhaltung heute beschränken. Schwarzseherische Folgerungen braucht man aus der neuen Verlängerung der Verhandlungen nicht zu ziehen. Morgen wird ohne Zweifel von der hiesigen Regierung eine be­ruhigende Mitteilung ausgegeben werden. Heute schreibt der „Mattn":

„In Frankreich wie in Deutschland widersetzt die große Mehrheit der öffentlichen Meinung sich dem Gedanken, daß der französisch-deutsche Vertrag an einer Frage von Geviert- kilometern scheitern sollte. Wichttger als einige tausend Ge­viertkilometer von Oedland am Kongo sind gute Bezieh­ungen zwischen den beiden großen Ländern und die Rückkehr zum Normalzustand des europäischen Luftkreisee, den seit sechs Jahren diese unglückselige Marokkofrage stört."

Die Marokkokrise auf dem radikal-sozialistischen Parteitag.

Paris, 6. Oktbr. Gestern wurde in Nimes der Landeskon­greß der radikalen und radikal-sozialistischen Partei er­öffnet. An Stelle des durch Krankheit verhinderten Herrn Emile Combes führte der Senator Henri Michel den Vorsitz. In feiner Begrüßungsrede sagte er:

„Der französisch-deutsche Streit hat in einem gegebenen Augenblicke gedroht, in einen blutigen Zusammenstoß zu entarten. Auf beiden Seiten der Grenze fragte man sich, ob man nicht dem Kriege entgegengehe. Heute ist dieser Ausdruck beseitigt. Man darf sich dazu beglückwünschen. Der Kongreß ist es sich schuldig, die Ruhe und Kaltblütigkeit des Landes hervorzuheben. Regierung und Presse haben ihm das gute Beispiel gegeben. Nichts zeigt deutlicher den Fortschritt des öffentlichen Geistes als die unbedingte Beherrschung der eigenen Nerven und die vollständige Selbstüberwachung. Dafür verdient die Republik die Ehre. Die Einigkeit aller Franzosen vor der Gefahr war ein bewundernswertes Schau­spiel. Möchten doch die Verleumder Frankreichs sich immer erinnern, daß gestern wie heute alle Herzen in gleichem Takte schlagen und alle Franzosen ruhig und würdig um die Landesfahne geschart sind."