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Hanauer K Anreiaer
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Gtscral-Aozeiger
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Derantwortl. Redakteur: Ä SAttift tu Hau«,
Nr. 234 Fernspr-chauschlitkr Nr. 230. Freitag den 6 Oktober ^ernwr-chanschltttz Nr. 230 1911
Bit KeMNulllM Maßt * ß.NÄttßaltWSblsV 14 Seiten.
Amtliches.
Stadtkreis Ran au.
Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestände des Landwirts Konrad Schadt in Hanau, Hainstrahe Nr. 27, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmastregeln an:
I. Sperrbezirk.
Der Stadtkreis Hanau bildet für den Stadtteil, der durch die Wilhelmstraste von der Ueberführung der Hanau—Friedberger-Eisenbahn einschl. Nordbahnhof und Hanauer Kleinbahnhof, Antoniterstraße, Nordstraße bis zur Eberhardt- straße, im Schlohhof, Bogenstrahe, Marienstraße, Hainstraße einschl. Kleine Hainstrahe, Vorstadt bis Kinzigbrücke, sowie weiter durch den in nordöstlicher Richtung bis zur Kinzig zwischen Kinzig und Wilhelmsbrücke gelegenen Gebietsteil begrenzt ist, einen Sperrbezirk.
Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestimmungen:
t. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.
2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftsein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem, Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwaßer zu desinfizieren.
8. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlaßen kann.
4. Die Hunde sind festzulegen.
5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.
6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist. das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.
7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.
8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstatton Hanau- Nord und Hanauer Kleinbahnhof innerhalb des verseuchten Gebietes ist verboten.
9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen
Etwas vom Geruch.
^umoviii von F, Roderburg.
Wozu dienen die Parfüme? Die Gelehrten sagen, es seien Desinfektionsmittel, wegen des Ozons, den sie in der Luft erzeugen, und wegen ihrer direkten Einwirkung auf gewisse Mikroben, obgleich es auch Mikroben gibt, die gerade den Wohlgeruch Hervorrufen, wie dies z. B. bei der grauen Ambra der Fall ist. Wenn diese frisch ist, riecht sie geradezu unangenehm, erst mit der Zeit bekommt sie durch Gärung, vie durch Mikroben hervorgerufen wird, den lieblichen Geruch. Schon Darwin erzählt, daß gewiße kleine Seekrebse einen angenehmen Veilchengeruch verbreiten, wenn sie am Meeresstrande in Verwesung übergehen. Im gewöhnlichen Leben haben indes die Parfüme den Zweck, die natürlichen Gerüche zu verdecken.
Es ist wahr, der zivilisierte Mensch hat viel von seiner ursprünglichen Eeruchstärke verloren. Wer könnte beispielsweise, wenn er blind und taub ist, auf einige Meter Entfernung einen Mann von einer Frau unterscheiden? Der französische Naturforscher Bougainville erzählt hierzu eine seltsame Tatsache. Als er mit dem Botaniker Commerson eine Reise um die Erde machte, hatte er ein Mädchen bei sich, das sich aus praktischen Gründen als Mann gekleidet hatte, sodaß es für einen seiner Schüler gehalten wurde. Niemand merkte etwas von der Verkleidung. Als sie aber nach Polynesien kamen, fanden die Eingeborenen auf der ^>nsel Tahiti sofort das Mädchen unter sämtlichen Männern heraus. So können auch die Wilden eine Frucht am Gerüche ebenso entdecken, wie der Jagdhund das Wild. Auch sollen sie im Stande sein, wie Heinrich von Varigny versichert, eine bevorstehende Ueberschwemmung an dem fernen Schlammgeruch zu erkennen. Derselbe Schriftsteller erwäynr auch den Geruch der Luft, der für uns gewöhnlich nicht wahrnehmbar ist, den aber einige Forscher beim Austritt
vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, datz die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durchtrieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind verboten.
Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlachtzwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.
10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Strasten ist verboten.
II. Beobachtungsgebiet.
Das Beobachtungsgebiet besteht aus dem übrigen Stadtgebiet von Hanau einschließlich Kesielstadt, sowie den Euts- bezirken Phrlipvsruhe, Neuhof, Wolfgang und Wilhelmsbad. Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:
1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs- gebiet auf Märkte ist verboten.
2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Veobach- tungsgebiet ist verboten.
3. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken, sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine fz. B. zum Bullen) ist dagegen gestattet.
4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungsgebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten zulässig.
5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wasierdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Waßerbads auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleichzuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei- rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.
Hanau den 5. Oktober 1911.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Karbe.
Candkreis Ranau.
Mit der Erledigung meiner Nundverfügung vom 30. März 1899 — V 3243 — betr. Aufräumung der Flut-, Entwässerungs- und Abzugsgräben ist noch eine Anzahl I der Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher im Rück
aus einer Mammuth-Höhle in Amerika deutlich wahrnahmen. Aber man braucht gar nicht nach Amerika zu gehen, um zu merken, daß die Luft einen Geruch hat; wer hätte das noch nicht empfunden, wenn er aus dem Theater, aus der Schule, aus dem Hause kommt, wenn wir dabei auch nicht gerade gleich ohnmächtig werden, wie jener Forscher! Die Empfindlichkeit der Nerven beruht auf Wechsel. Mag man auch die Wirklichkeit heuchlerisch durch die Poesie verdecken wollen, mag man sich auch der peinlichsten Reinlichkeit, wie sie die Hygiene und der Anstand erfordern, befleißigen, die Haut muß notwendigerweise ausdünsten, weil man ohne diese Funktion zu Grunde gehen würde, und was die Haut ausdünstet, ist der Schweiß, der dieselben Bestand- terle wie der Urin hat, nur daß noch etwas Benzoesäure und Talg hinzukommt. Die Parfüme sind daher, wie man meinte, eine treffliche Erfindung, und wer sie verachtet, beweist, daß er für angenehme und unangenehme Gerüche keine Nase hat, wie dies bei Leuten der Fall ist, die an fortwährendem Schnupfen leiden. Daher hat auch die Parfümfabrikation heutzutage einen ungeheuren Aufschwung genommen, aber es gibt auch viel minderwertiges Zeug darunter, und wirklich gute Ware ist ziemlich teuer. Vor allen Dingen muß durchaus geruchloser Spiritus dazu verwendet werden, denn der gewöhnliche Spiritus riecht immer nach Branntwein, und Parfüme, die nach Fuselöl riechen, sind unangenehm und wertlos.
Für das Tier ist der Geruch von viel größerer Wichtigkeit als für den Menschen, denn für uiele Ziere ist er unent- behrlich, um sich ihre Nahrung suchen zu können. Der Geruch führt die Insekten schon aus weiter Entfernung herbei; von allen Seiten kommen die Krebse, wenn irgend ein verwesender Gegenstand vorhanden ist. llud nur der Geruch hat sie gerufen. Die Fühlhörner der Insekten sind nämlich von vielen sehr feinen Löchern durchbohrt, die durch eine dünne Haut, die Riechhaut, verschloßen sind. Eine Ameise, die doch halb blind ist, kommt sofort herbei, wenn man irgend etn
stände. Ich bringe dieselbe daher mit einer Frist von 8 Tagen in Erinnerung.
Hanau den 5. Oktober 1911. V 659t
Der Königliche Landrat. Frhr. Laur.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mir innerhalb 5 Tagen anzuzeigen, welcher Erlös für Eemeindeobst im Jahre 1911 erzielt worden ist.
Hanau den 5. Oktober 1911. V 6592
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.
Wegen der Gefahr der Verschleppung ansteckender Krankheiten dürfen an Familien, in welchen derartige Krankheiten herrschen, Bücher aus der Stadtbibliothek nicht entliehen oder abgegeben werden. Hat die Entleihung gleichwohl stattgefunden, so dürfen die Bücher weder zurückgegeben, noch von dem Bücherwart angenommen werden, es ist vielmehr für dieselben Ersatz zu leisten. Dringend anzuraten ist ihre Vernichtung, um die Hebertragung der ansteckenden Krankheit auf andere Familienglieder zu verhüten.
Hanau den 3. Oktober 1911. 24023
Der Magistrat.
Hild.
PolitiTebé Rundschau.
Skandal im Wiener Reichsrat.
Wien, 5. Okt. Vor der heutigen Wiedereröffnung des Reichsrates kam es zwischen den deutschen und tschechischen Abgeordneten in der Vorhalle zu wüsten Lârmszencn. Trotz des allgemein gültigen Verbots, daß Kinder daS Parlament nicht betreten dürfen, hatten tschechische Frauen aus dem brüten Gemeindebezirk ihre Kinder, die die bortige, vor einigen Tagen auf Anordnung des Bürgermeisters gesperrte tschechische Volksschule besucht hatten, unter Beihilfe einiger tschechischer Abgeordneter in das Parlament gebracht. Die deutschen Abgeordneten, die gegen die Anwesenheit der Schulfinder Einspruch erhoben, wurden von den tschechischen Abgeordneten und den Frauen auf daS gröblichste beschimpft. Der Abgeordnete Hummer wurde sogar von einer tschechischen Frau angespuckt. Es entstand ein fürchterlicher Skandal, der über eine halbe Stunde lang währte. Die Marmorhall« des Parlaments widerhallte von dem tosenden Gebrüll der streitenden Stimmen, das sich erst legte, als der Präsident Dr. Sylvester herbeigerufen wurde und die Entfernung der Kinder aus der Halle anbefahl.
Geruch verbreitendes Nahrungsmittel hinwirst, und als gut sozial gesinntes Tier, das keine Sonderintereßen verfolgt, sondern für das Wohl der Allgemeinheit besorgt ist, wird es bald auch andere hinzuführen. Gewiße Jnsektenarten stehen sogar an Schärfe des Eeruchsinnes manchen bamit hervorragend begabten Säugetieren, wie z. B. den Hunden, nicht nach. Sie vermögen die von ihnen bmrorzugten Blüten auf unglaubliche (Entfernungen zu wittern. Die tägliche Erfahrung lehrt, daß, wie die Ameisen, so auch Wespen und Bienen ihren Weg in Räume zu finden wißen, wo Obst oder Honig verwahrt wird. Mit verblüffender und unfehlbarer Sicherheit findet der Windenschwärmer die Blüten des nach Sonnenuntergang stärker duftenden Eeisblattes oder des wohlriechenden Tabaks (Nicotiana afinis) auch bei Nacht. In den meisten Fällen sind die in d^n Blüten enthaltenen Riechstoffe von denen der Blätter verschieden. So verbreiten die Blätter des gefleckten Schierlings und auch der Hundszunge einen eigentümlichen Mäusegeruch, die Blüten des Schierlings dagegen einen Honigduft. Denselben Dust besitzen auch die Blüten des in schattigen Wäldern vorkommenden Värlauchs, die Blätter und Zwiebeln desselben haben dagegen einen ausgesprochenen Knoblauchsgeruch. Das Blätterwerk des giftigen Stechapfels beleidigt gleichfalls in empfindlicher Weise unser Geruchsorgan, während die weißen trichterförmigen Blüten des Nachts einen betäubenden Tnberosenduft ausströmen. Die Gründe hierfür sind leicht zu erraten:
Durch die in den Blättern und Stengeln enthaltenen widerlichen Riechstoffe sollen die Pflanzen vor dem Av- weidcn durch pflanzenfreßende Tiere geschützt werden, sie stellen also, im Gegensatze zu den anlockenden Blumendüften, Abschreckungsmittel dar. Merkwürdig ist auch die Erscheinung, daß die Düfte mancher Blüten mit zunehmender Entfernung würziger werden, was beispielsweise bei den Lindenblüten, bei Lupinen- und Rapsfeldern zu beobachten ist.
Aber auch Tiere gibt es. die selbst Geruch verbreiten.