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Bezugspreis, vlerkeljShrNH 1.80 ML, mondfid? Bö Pfg., für «b» zoSktigs Sömmtitfea mit dem betreff. Postaufschla-, Die einzeln« Nummer tostet 10 Pfg.

zWâmsbruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, e». Waisenhauses in Hanau.

Gellual-Allzeiger

Milets Organ für Stebb and Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die iigejpalten« Petttzell» oder beten Naum 20 Mb im Reklamentell die geil, Ä Pfg.

Derantwortl. Redakteur: S, Schrecker 1» Sow

Nr. 231 Fernsprechanschlttst Nr. 230.

Dienstag den 3. Oktober

»vernsprechattschltts; Nr. 230

1911

Slmtliches.

Stadt- und Eandkms Hanau.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der weiteren Verbreitung der Maul- und Klauenseuche werden die für die Monate Oktober und November ds. Zs. in Stadt- und Landkreis Hanau anstehenden Viehmärkte, einschließlich der Schweine­märkte und mehmarktähnlichen Veranstaltungen, im Auf­trage des Herrn Regierungspräsidenten zu Cassel hiermit untersagt.

Hanau den 29. September 1911. P. 10659

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

Z. A.: Karbe.

Eandhreis Hanau. Bekanntmachung.

Unter den Viehbeständen der Landwirte Zean Kircher, Andreas Iffland und Heinrich Ruth II. zu Bruchköbel ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

I. Sperrbezirk.

Die Gemeinde Bruchköbel (mit Ausnahme der Fechen- mühle) bildet einen Sperrbezirk.

/ Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöstein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergietzen mit Kalkwasser zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlaßen kann.

4. Die. Hunde sind festzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Diehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation inner­halb des verseuchten Ortes ist verboten.

9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.

II. Beobachtungsgebiet.

Das Beobachtungsgebiet besteht aus den Gemeinden Wachenbuchen und Niederissigheim und der Fechenmühle (Gemeinde Bruchköbel), sowie dem Gutsbezirk Kinzig- Heimerhof (die übrigen umliegenden Ortschaften sind sämt­lich Sperrbezirke).

Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:

1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs­gebiet auf Märkte ist verboten.

2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Veobach- tungsgebiet ist verboten.

3. Das Treiben von Klauenvieb auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken, sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. B. zum Bullen) ist dagegen gestattet.

4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs- gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Geneh­migung des Herrn Regierungspräsidenten zulässig.

5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Butter­milch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wasierdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wasierbade auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleich­zuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei- rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.

Hanau den 2. Oktober 1911. V. 6480

Der Königl. Landrat.

Frhr. Laur.

Der wegen Krankheit beurlaubte Kreistierarzt Witt- linger hier hat die Dienstgeschäfte heute wieder über­nommen.

Hanau den 2. Oktober 1911. V. 5928

Der König!. Landrat.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Im Hause Marktplatz 18 — seitheriges Amtsgericht — werden 2 nebeneinanderliegende Läden von je 73 Qmtr. Grundfläche mit anschließenden Lagerräumen von je 35 Qmtr. Grundfläche eingerichtet, die voraussichtlich bis 1. Januar 1912 vermietet werden können. Jeder Laden erhält 2 Schaufenster mit einer Türe in der Mitte und mit 5,50 Mtr. Elasfront.

Im 1. Stock des Seitenflügels befindet sich eine 3-Zim- merwohnung mit Küche und Zubehör, verbunden durch eine Treppe mit den Lagerräumen.

Die Läden können getrennt, oder zusammen — ohne Trennungswand — vermietet werden.

Nähere Auskunft kann im Stadtbauamt, Zimmer 18, während der Sprechstunden eingeholt werden.

Reflektanten wollen ihre Angeb^" alsbald schriftlich einreichen.

Hanau den 30. August 1911. 20913

Der Magistrat.

Aufgebot.

Die Firma Löb Berberich Söhne in Hanau, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat L e r o i und Dr. N u tz - baum in Hanau hat das Aufgebot des verlorenen Hypo­thekenbriefes über die im Grundbuchs von Hanau Band 55 Artikel Nr. 3156 Abteilung III Nr. 5 eingetragene Hypo­thek von

1. 247 Mark 28 Pfg. Hauptgeld,

2. 19 Mark 90 Pfg. gerichtlich festgesetzte Kosten,

3. 3 Mark 80 Pfg. weitere Kosten,

4. 1 Mark 40 Pfg. Kosten des Eintrags für die Firma Löb Berberich Söhne in Hanau beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 18. Januar 1912, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbrraumten Aufgebots­termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu­legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er­folgen wird.

Hanau den 19. September 1911. 23685

Königliches Amtsgericht, Abt. 2.

Gefundene und verlorene GtstenWnde rc.

Gefunden:! Sturmlaterne, 1 braunes Portemonnaie mit 50 Pfg. und Stahlfedern, 1 gelbe Peitsche, 1 rotes Portemonnaie mit 11 Pfg., 2 Mark bar.

Verloren: 1 Paket mit rotem Umschlag, 1 Stahl­täschchen mit Portemonnaie und Taschentuch. 1 halbfertige dunkle Knabenhose, 1 Schlüsselring mit Schlüssel und Drucker zum Anhängen. ■

'Hanau den 3. Oktober 1910.

Der Krieg zwischen Italien und der Türkei.

Die Kämpfe zur See.

Die „Seeschlacht von Prevesa", wie D rUner Sensations­blätter den unbedeutenden Kampf zwischen einem italie­nischen Kreuzer und zwei türkischen Torpedobooten zu nennen beliebten, hat der europäischen Presse ungefähr so viel Kosten an erlogenen und dann schließlich an richtigen Depeschen verursacht, daß man dafür dem Sultan schon ein neues Torpedoboot kaufen könnte. Es ist nun allmählich Zeit, daß man sich über das 66icffar dt-ses «'nen auf den

Strand gejagten Bootes beruhigt, da es im Anschluß daran weder zu einem Bombardement von Prevesa noch zu einer Landung gekommen zu sein scheint.

Die Blockade.

Die italienische Regierung erklärt die Blockade bet Küsten von Tripolis und Cyrenaika von der tunesischen bis zur ägyptischen Grenze. Das Kanonenboot „Muini Zaffer- das in Beirut als Küstenschiff diente, und ein türkisches Transportschiff sind nach Port Said geflüchtet.

Die Vorgänge in Tripolis.

Malta, 2. Oktbr. Ein Schreiber des britischen Konsulats in Tripolis, der auf dem „Castle Garth" hier eingetroffen ist, berichtet, daß der letzte Rest von Den Italienern, etwa 150 Mann, einschließlich der Journalisten ,sich genötigt ge­sehen hat, Zuflucht auf dem italienischen Konsulat zu suchen. Dies war kaum geschehen, als ein Haufe Mohammedaner erschien, das Konsulat umzingelte und unter wilden Droh­ungen und Racheschwüren in das Konsulatsgebäude einzu­dringen versuchte. Die Italiener hißten darauf die deutsche Flagge. Es gelang ihnen, an den türkischen Pascha eine Botschaft mit der Bitte um Hilfe zu senden, woraus 50 be­waffnete türkische Soldaten auf dem Schauplatze erschienen. Diesen gelang es, die Italiener, die die deutsche Flagge ent­falteten, nach dem Landungsplätze zu eskortieren, wo sie zunächst an Bord des „Castle Garth" Schutz fanden. Später wurden die Italiener auf einen italienischen Torpedoboots- zerstörer gebracht und nach Syrakus geschafft. — Der fran­zösische Konsul in Tripolis bat telegraphisch um Schutz.

Rom, 2. Oktbr. Der Korrespondent der „Tribuna", der Tripolis am 30. September zusammen mit den letzten italienischen Untertanen verlasien hat, meldet: Der Ent­schluß, die Italiener abreisen zu lassen, sei gefaßt worden, nachdem der Kommandant des italienischen Geschwaders be­kannt gegeben hatte, daß drei Tage nach der um Mittag erfolgten Notifizierung der Blockade das Bombardement beginnen werde. Von Italienern sind in der Stadt nur zwei Mönche und zwei Nonnen zur Krankenpflege im Hospital zurückgeblieben.

Die Stimmung in England

London, 2. Oktbr. Ueber die Ereignisie in Tripolis lie» gen hier vorerst keine unmittelbaren Nachrichten vor. Nach einigen Angaben hat das minderwertige Kabel Tripolis— Malta wieder einmal versagt, nach andern ist es so sehr mit amtlichen Mitteilungen überbürdet, daß über 20 000 Worte an Privatdepeschen vergeblich auf Beförderung warten. Jedenfalls sind die englischen Blätter bisher noch ausschließ­lich auf italienische Berichte angewiesen, die wenig oder gar nichts Bemerkenswertes enthalten. Das italienische Vor­gehen gegen die an der albanischen Küste kreuzenden tür­kischen Boote macht inzwischen bei dem frischen Andenken an die jüngsten Wühlereien in Albanien und weil alle Welt über die Notwendigkeit einig ist, den Krieg örtlich einzu­schränken und Störungen auf der Valkanhalbinsel zu ver­hüten, einen sehr Übeln Eindruck und verstimmt auch viele von Italiens alten Freunden, die sonst nur zu gern bereit wären, ihm seinen plötzlichen Friedensbruch so rasch wie möglich zu verzeihen. Zunächst stimmen übrigens heute die Blätter aller Farben in lebhaftester Befürwortung der Unterstützung Deutschlands bei seinem Bemühen, im Jnte- resie des Friedens zwischen den streitenden Parteien zu ver­mitteln, überein. „Wenn England und Deutschland" sagt das ministerielle Daily Chronicle, „diesmal in Freundschaft und Einigkeit im Interesse des Friedens zusammengehen, wird die Kriegswolke, die sich über Europa zu entladen droht, sich zerstreuen. Italiens übereiltes kriegerisches Vor­gehen macht eine ftiedliche Regelung feiner Beschwerden schwierig, aber selbst in dieser späten Stunde noch nicht uni möglich, wofern nur die zwei größten Mächte Europas, wie sie es immer tun sollten, sich als mächtigste Einflüße des Friedens und der Förderung der Gesittung betätigen." Im Daily Graphit setzt sich heute Herr Lucien Wolf mit Str Edward Grey wegen der ganz neuerdings wieder vom parla, mentarischen Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amte bei strittencn Behauptung auseinander, daß England von Ita­liens Absichten gewußt habe. Er erklärt, als nach Zusam­menbruch der Anfangsverhandlungen über Marokko in Paris vorläufig beschloßen worden sei, diese Verhandlungen auf der Grundlage des Protektorats wieder aufzunehmen, seien die Kabinette Englands, Rußlands und Italiens davon benachrichtigt worden. Der italienische Minister des Auswärtigen habe darauf dem französischen Botschafter er- widert, ine Regierung behalte sich ihre Rechte in Tripolis vor, und habe einige Tage später hinzugefügt, im Falle der Erwerbung der Schutzherrschaft über Marokko durch Frankreich werde Italien im Einklänge mit dem franuirddh