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Erstes Blatt.

Mnaner K Anfelger

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General-Anzeiger

A»Wt» Grgau fit Stahl- and Landkreis Kanan.

LlnrSckonssgeLSHrt

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Erscheint tSgttch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, verantwort!. «Sakteur: T. Schrick,r tu Haaa^

Nr. 226 K-ernsprechanschltttz Nr. 230.

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Die SeMNiMW nmsH Mer S.WchEmBM

1d Seiten.

Hierzu „Amtliche Beilaae Nr. 7".

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Anriliches.

Landkreis F)anau» Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Landwirts Zakov K. Kon­rad Wörner in Eichen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmaßregeln an:

I. Sperrbezirk.

Die Gemeinde Eichen bildet einen Sperrbezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergietzen mit Kalkwasser zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.

4. Die Hunde sind festzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation inner­halb des verseuchten Ortes ist verboten.

9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr

Stadttheater in Hanau.

„Judith", #

eine Tragödie in 5 Aufzügen von Friedrich Hebbel.

Als „Abonnement-Eröffnungs-Vorstellung" wurde gestern Hebbels Tragödie „Judith" gegeben. Voran ging ein von Frl. Ballin mit Wärme gesprochener, im übrigen aber poetisch wertloser Prolog.

Im Tagebuch vom 6. März 1838 schreibt Hebbel: „Die Gottheit selbst, wenn sie zur Erreichung großer Zwecke auf ein Individuum unmittelbar einwirkt und sich dadurch einen willkürlichen Eingriff ins Weltgetriebe erlaubt, kann ihr Werkzeug vor der Zermalmung durch dasselbe Rad, das es einen Augenblick aufhielt oder anders lenkte, nicht schützen. Eine Tragödie, welche diese Idee abspiegelte, würde einen großen Eindruck hervorbringen durch den Blick in die ewige Ordnung der Natur, die die Gottheit selbst nicht stören darf, ohne es büßen zu müssen."

Erschriebdiesvorseiner Tragödie „Judith", die eram 2. Okt. 1839 anfing und stellte damit eine Ansicht vom Tragischen auf, die von der bisher bestehenden abwich ; weiter führte er sie aus in der Schrift „Ein Wort über das Drama" und im „Vorwort zu Maria Magdalena", des öfteren auch noch in anderen gelegentlichen Tagcbuchbemerkungen. Seine eigen­artige Betrachtung des Tragischen hängt mit seiner religiösen Anschauung zusammen. Ihm wächst, wie jedem echten Künstler, die Kunst aus der Religion. Er war erfüllt von einem lebendigen Gottesgefühl, von jenem Fromm sein, das wir auch bei Goethe finden und das diesen sprechen läßt: „Ich glaube an einen Gott, das ist ein schönes, löbliches Wort, aber Gott anerkennen, wo und wie er sich offenbare, das ist eigentlich die Seligkeit aus Erden." Für Hebbel bedeutete, wie für Goethe, die Religion eben das, was das Wort wirklich besagt: die Unterwerfung unter eine unbegreifliche Macht, die im Zentrum der Wellorduung steht, um sich überall im Welt- und Lebcus-

Mittwoch den 27. September

von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.

II. Beobachtungsgebiet.

Das Beobachtungsgebiet besteht aus der Gemeinde Erb- stadt und dem Gutsbezirk Baiersröderhof (die übrigen um­liegenden Ortschaften sind sämtlich Sperrbezirke).

Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:

1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs- gebiet auf Märkte ist verboten.

2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobach- tungsgebiet ist verboten.

3. Das Treiben von Klauenvish auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken, sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. B. zum Bullen) ist dagegen gestattet.

4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs­gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärztliche Untersuchuna vargeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Geneh­migung des Herrn Regierungspräsidenten zulässig.

5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Butter­milch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wafferdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wafferbade auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleich­zuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei- rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.

Hanau den 26. September 1911. V. 6353

Der Königl. Landrat.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Hanau.

Ausschreiben.

Für die Armenverwaltung find ungefähr 200 Malter Kartoffeln zu liefern.

Angebote mit Proben sind bis zum 5. Oktober d. Zs. in geschehen, besonders auch in jeder Individualität, in der stärksten am klarsten, äußert. Diese sittliche Macht wollte Hebbel in seiner Tragödie der Menschheit zum Zwecke der Förderung und Erziehung vor Augen stellen. Natürlich hatte er dabei nur das Drama großen Stils im Auge, das vor dem Blicke des Zuschauers das Leben abrollt mit all seinen Höhen und Tiefen, wie wir es bei den Griechen, bei Shakespeare und bei Schiller finden. Denn nur von dem höchsten Drama gilt das Wort Schillers, in dem er auf das erzieherische Moment der Bühne hinweist :

„Wenn du das große Spiel der Welt gesehn, Dann kehrst du reicher in dich selbst zurück!"

Ein Bild der großen Weltverhältnisse, in denen der Mensch seine Fähigkeiten gebrauchen muß, soll das Drama geben. Daher fordert Hebbel: „Das Drama, als die Spitze aller Kunst, soll den jedesmaligen Welt- und Menschenzustand in seinem Verhältnis zur Idee (d. h. hier: zu dem alles be­dingenden sittlichen Centrum, das wir im Well-OrganismuS, schon seiner Selbsterhaltung wegen, annehmen müssen, ver­anschaulichen. Das Drama soll also, kurz getagt, den Menschen darstellen in seinem Verhältnis zur Natur und dem aus ihr entspringenden Sittengesetz — in seinem Ver­hältnis zu Gott und Welt . . .

Nach Hebbel ist nun eine Tat tragisch, wenn sie des welthistorischen Zweckes wegen notwendig war, zugleich aber das mit der Vollbringung beauftragte Individuum wegen seiner Verletzung des Sittengesetzes, die notwendiger­weise mit der Tat verbunden ist, vernichtet. Diese Defi­nition des Tragischen wird uns klarer, wenn wir an das Bibelwort denken: Es mußte zwar geschehen, aber wehe dem, durch d e n cs geschah. Die tragische Persönlichkeit stellte sich Hebbel gern ' unter dem Bild der Eisscholle vor. Wenn die Eisscholle als solche, also in ihrer individuellen Forni, erscheint, ist sie über ihr eigentliches Wesen, über die Form, die ihrer jetzigen Existenz zugrunde liegt (da? Wasser nämlick). binausgeganatN. Irgend ein Naturgesetz

^ernsprechattschlns; Nr. 230 1911

Zimmer 2 der Armenverwaltung einzureichen. Dort liegen auch die Bedingungen zur Einsicht auf.

Hanau den 25. September 1911. 23149

Der Magistrat.

Hild.

Kirchweihe in Hanau-Kesielstadt.

Mittwoch den 4. Oktober d. Zs., nachmittags 4 Uhr, wer­den auf den sogenannten Bleichwiesen am Salisweg in Keffelstadt für die Dauer der Kirchweihe, beginnend am 8. Oktober d. Zs., eine Anzahl Plätze zur Ausstellung von Schaukeln, Schau-, Schieß- und Photographiebuden sowie sonstigen Verkaufsständen öffentlich an die Meistbietenden versteigert. Das Platzgeld ist von dem Meistbietenden sofort zu entrichten. Nähere Bedingungen werden im Termin be­kannt gegeben.

Hanau den 26. September 1911. 23147

Der Magistrat.

I. A.: Bartmuß.

Politische RimdTcbatL

Vorbereitungen für die Neichstagswahlen. Die konser­vative Pärteileitung in Schlesien hat der Fortschrittlichen Parteileitung in Breslau das Angebot eines Stichwahlab­kommens für ganz Schlesien gemacht. Die Antwort steht noch aus, dürfte aber schon deshalb negativ ausfallen, weil das Organisationsstatut der Fortschrittlichen Volkspartei die Entscheidung über die Stichwahlhilfe den einzelner Wahlkreisen überläßt.

Für die Reichstagsstichwahl in Düsseldorf wird das Zen­trum auf die Hilfe der Nationalliberalen nicht rechnen können. Die „Köln. Ztg." stellt fest, daß die „National- lib. Korr. f. d. Nheinprov." schreibt: Mag sich das Zentrum noch so beweglich an die nationale Gesinnung der Liberalen wenden, es kann nur die eine Losung geben: Fest bleiben! Die Liberale Vereinigung darf auch bei der Sttchwahl nicht vergessen, daß die großen Entscheidungen im Januar bee nächsten Jahres fallen. Darum für jetzt die Parole: Kein Mann zur Sttchwahl!

Ableistung der Dienstpflicht in Kiautschou. Für unter­nehmende junge Leute, die ihre Welt- und Menschenkennt­nis erweitern und sich die deutsche Heimat einmal von draußen ansehen wollen, bietet sich eine günstige Gelegenheit, ihren Gesichtskreis zu vergrößern durch die Möglichkeit, ihrer Dienstpflicht in solchen Truppenteilen zu genügen, die außerhalb der deutschen Heimat stationiert sind. Unter anderen kommen hierfür auch die Matrosenartillerieabtei­lung Kiautschou und die Marineinfanterie in Tsingtau in Betracht, zwei Truppenkörper, die sich aus diesen Gründen forderte, daß sie sich verdichtete zu einer bestimmten Form, eben zu der Eisscholle. Daß das geschiebt, ist not­wendig zum Weiterbestand und zur Förderung des Natur­haushaltes. Aber dadurch, daß die Eisscholle ihr eigent­liches Wesen — Hebbel sagt: die ihrer Erscheinung zu­grunde liegende Idee — verläßt, dadurch wird die Ein­heit der Naturordnung gestört. Diese muß wieder her- gestellt werden. DaS Eis soll nicht Eis bleiben, als solches würde cs ein Hindernis der Entwicklung werden, es muß wieder Wasser werden — und dabei wird cs n o t> wendigerweise zerrieben, vernichtet.

Bei Hebbel haben wird also keine eigentliche persön­liche Schuld, wie bei Shakespeare und Schiller; auch fehlt die sogenannte Versöhnung des Dramas, die tragische Sühne. An ihrer Stelle steht eben jene durch den Lauf der Dinge bestimmte „Seldstkorrektur der Welt". Hebbels Tragik ist die allgemeine des Menschengeschlechts, auf die letzten Fragen gibt es hier keine Antwort; wohl aber wissen wir, daß alles, was geschieht, bestimmt wird durch die Notwendigkeit und deshalb ist auch alles, was notwendig ist, sittlich gerechtfertigt, Sittlichkeit und Notwendigkeit also identisch. Diesen Grund­satz, der sich aus Hebbels Theorie vom Tragischen ergibt, finden wir in allen feinen Dramen.

Hebbel hat den Stoff zu seiner „Judith", wie ihn unS die Bibel erzählt, grandios ausgestaltet. Dem biblischen Bericht zufolge tanzt Judith nach der Ermordung deS Holofernes vor der BundeSlade her. In fanatischer Be­geisterung für Gott, Volk und Vaterland hat sie die Tat vollbracht. Diesen Zug hat Hebbel nmgcändert. Er meint, ein solches Heldentum könne wshl der Rhetoriker, der Geschichts­schreiber, auch der Freiheitsapostcl brauchen; der Dichter muffe den Helden aus menschlichen Motiven handeln lassen. Homer läßt den Achill seine grössten Taten vollbringen, als er seines Freundes Patroklos Tod rächt, also aus rein menschlichen Motiven handelt. Und Schiller läßt den Tell aus persönlicher Notwehr zum Todespfeil gegen Geßler greifen.