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Erstes Blatt.

Sie einzelne Nummer kostet 10 VfL

Rotationsdruck und Verla- der Suchdruckerei der Beteln. ev. Waisenhause» in Hamm,

du Rellameateil die Zeile 45 vkL

AMih» GlM für Stabt« nab fenbktt« Km«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Bonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: S. Schrecker te Hamm

Ul. 225 Fernsprechanschltth Nr. 230.

Die beutigkNMmer «msadi Rher d.MtthskWSM 14 Seiten.

Slmtliches.

Candkreis kzanau. Bekanntmachung.

Unter den Viehbeständen des Maurers Peter Reuter und des Landwirts Wilhelm Heck 2er in Mittelbuchen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

I. Sperrbezirk.

Die Gemeinde Mittelbuchen bildet einen Sperrbezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftsein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch llebergiehen mit Kalkwasser zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, datz es den Hof nicht verlassen kann. ,

4. Die Hunde sind festzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in , Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfts strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, datz die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

Das Konzerhrsgrilmm des WilMeins Germania.

Der Grundgedanke des Programms läßt sich in die Worte saften „Stilles Gedenken, Lebensfreude und Liebesglück". Zum stillen Gedenken geben die drei ersten Chöre Veranlassung. (1.) Wenn der Abend sinkt, die Erde mit einem Nebelschleier zur Ruhe gebettet wird, die Spitzen der Berge im Abendrot erglühen und die Blumen die Köpfe neigen wie zum Gebet, dann zieht ein stiller Friede durchs weite All der Schöpfung, der sich auch der Menschenseele bemächtigt, der die Gedanken von den Tages­ereignissen ablenkt, emporhebt zu Gott und den Mund offner zu Lob und Dank. Anders die blühende Linde. (3a) Sie weckt Gedanken seliger Erinnerungen aus schönen Jugend- tagen, veranlaßt aber auch nicht selten zur Klage über ver­lorenes Glück. Aehnliche Gedanken und Gefühle weckt auch der Herbst (3b) mit seinem großen Welken und Sterben. Er erinnert an die Vergänglichkeit alles dessen, was uns lieb und teuer geworden ist, läßt aber auch gleich die Hoff­nung auf einen ewigen Frühling erstehen, in welchem mit Liebe reich vergolten wird, was durch den Herbst verloren gegangen ist. Solch „Stilles Gedenken" muß die Ueber­zeugung reifen, daß doch die Jugendzeit die glücklichste im Leben ist. Diese Erkenntnis kommt zum Ausdruck in dem Chor Nr. 5, der mit dem ergreifenden Schlüsse ansklingt: i'h^ ^te{L ^°^er Iugendlust, wie wart' ihr herrlich, wart'

Mit den Chören Nr. 7 wendet sich das Programm von diesen Gedanken ab und führt zur „heiteren Lebensfreude". Es nimmt uns mit auf die Wanderung, läßt uns erfreuen an der Schönheit der Natur, zeigt uns fröhliche Menschen bei Spiel und Tanz und der Liebe Glück, das sich wieder­spiegelt in dem Lieben zweier Seelen aus dem Ungarn­lande. Eine Reibe entzückender ungarischer Volkslieder, durch

Dienstag den 26. September

9. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf

■ öffentlichen Straßen ist verboten.

II. Beobachtungsgebiet.

Das Beobachtungsgebiet besteht aus den Gemeinden Wachenbuchen, Bruchköbel und den Eutsbezirken Kinzig- heimerhof und Wilhelmsbad (die übrigen umliegenden Ge­meinden sind sämtlich Sperrbezirke).

Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:

1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs- gebiet auf Märkte ist verboten.

2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobach­tungsgebiet ist verboten.

3. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken, sowie das Fuhren einzelner Tiere an der Leine (z. V. zum Bullen) ist dagegen gestattet.

4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs- gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Geneh­migung des Herrn Regierungspräsidenten zulässig.

5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Butter­milch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wasierdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wasierbade auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleich­zuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei­rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.

Hanau den 25. September 1911. V. 6306

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Ranau.

Jeder Verkauf und Erwerb von Grundeigentum ist nach der städt. Umsatzsteuerordnung und dem Reichszuwachssteuer­gesetz binnen einer Frist von 4 Wochen bei uns anzumelden. Die Anmeldung wird neuerdings vielfach übersehen, wes­halb wir erneut auf diese Verpflichtung Hinweisen. Die Unterlassung zieht in Umsatzsteuerangelegenheiten Strafen bis zu 30 Mark und wegen der Zuwachssteuer solche bis zum vierfachen Betrage der Steuer nach sich.

Hanau den 18. September 1911.

Der Magistrat.

J. A.: Bartmuß.

Deklamationen verbunden, geben ein schönes Bild von der Pußta und dem dort wohnenden Hirtenvolk.

Die Darbietungen der mitwirkenden Künstler lehnen sich im allgemeinen an die Chorvorträge an, so daß eine gleichmäßige Steigerung vom Ernsten zum Heiteren erzielt wird. Es erübrigt nun noch, etwas über die bisherigen Erfolge des Cellisten zu hören. John de Jager ist von den hervorragendsten Musikprofessoren empfohlen und besitzt ausgezeichnete Kritiken aus den namhaftesten Konzertsälen. Wir lassen nur einige folgen:

Antwerpen (Le Matin): . . . seine sichere Taktik, sein reiner, edler Tenor, der namentlich in der Cantilene hervorragend schön, männlich kräftig aber auch von seltener Zartheit.

Brüssel (L'Etoile belge): ... er ist eine wahre Künstlernatur, ein vollblütiger Geiger von bestrickendem zauberhaften Reiz der Cantilene, von brillanter Technik und fortreißendem Temperament.

Leipzig (Tageblatt): ... er beherrscht sein Instru­ment völlig und sein Vortrag ist von hohem künstlerischem Geist und edlem Geschmack beseelt.

Frankfurt (Zeitung):. . . durch seinen von gesunder und herzlicher Empfindung getränkten Vortrag und eine blendende Technik, riß er die Zuhörer mit sich.

Amsterdam (De Telegraf): . . . John de Jager hat Geist, Temperament und ist im Besitz einer großartigen Technik, äußerst wohltuend, fast imponierend wirkt seine ruhige Haltung, welche er bei Ueberwindung der aller­größten künstlerischen Erregung zu wahren weiß.

Stock Holm (Aftonbladet) : ... Er gab „Fesselndes", ja mehr, „Ergreifendes".

Den Besuchern steht also ein musikalischer Genutz bevor, der nicht versäumt werden sollte.

fyer,»sprecha»schl,»tz Nr. 230 1911

Bekanntmachung.

Der von den städtischen Körperschaften durch Beschlüsse vom 14. Juni und 27. Juli d. J. ausgestellte und von der Polizeibehörde genehmigte

Fluchtlinienplan für den Teil der Altstadt: Badergasse, Predigergasse, Kleine Sandgasse, im Schloßhos und Nordstratze wird gemäß 8 7 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 vier Wochen lang, vom Tage der Bekanntmachung ab, im städtischen Vermessungsamt, Rathaus, Zimmer 21, wäh­rend der Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen gelegt.

Einwendungen gegen den Plan sind innerhalb der Offen, legungsfrist schriftlich oder mündlich bei uns anzubringen. Hanau den 22. September 1911. 22949

/ Der Magistrat.

Dr. Eebeschus.

Bekanntmachung.

Gesucht zum baldigen Eintritt zur Bedienung der Zen- tralheizungsanlage im neuen Gerichts- und Eefängnisge- bäude ein Heizer, der bereits als Monteur tätig gewesen ist oder das Schlosserhandwerk erlernt hat. Neben dem Lohn wird freie Wohnung im neuen Gebäude gewährt und die Entnahme des zum eigenen Bedarf erforderlichen Feue­rungsmaterials aus den gerichtlichen Beständen gestattet. Erwünscht ist Kenntnis in der Behandlung elektrischer Licht- und sonstiger Anlagen.

Meldungen unter Angabe der Lohnansprüche und Bei­fügung eines Lebenslaufes, eines ortspolizeilichen Füh­rungszeugnisses und eines Ausweises über den Besitz der er­forderlichen Kenntnisse binnen einer Woche nach Erscheinen dieses Blattes im Zimmer Nr. 25 des Gerichtsgebäudes, Nußallee 17.

Hanau den 22. September 1911. 22935

Der Landgerichtspräfident und der Erste Staatsanwalt.

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 goldene Facherkette, 1 10-Markstück, 1 Paket (enthaltend 1 blauen Arbeitskittel, 1 weiß. Taschen­tuch mit roten Streifen und Monogramm [K. F. G.J und 1 dunkelgraugestreifte Hose, alles ftisch gewaschen).

Verloren: 1 braunes Portemonnaie mit etwa 4 bis 5 Mk., 1 schwarzer Damenregenschirm mit bunter Kante, 1 goldenes Armband, 1 kleines Portemonnaie mit 340 Mk., 1 Sparkassenbuch für Wilhelm Bieg.

Hanau den 26. September 1911.

Politische Runds chaei

Italien und Tripolis.

Köln, 25. Septbr. Der „Köln. Ztg." wird gemeldet: Der „Tanin" hat in einer Besprechung der Lage die be­fremdende Aeußerung getan, „daß die Entsendung des deutschen Panzers nach Agadir die Schuld an dem Auf­rollen der Tripolisffage trage. Deutschland müsse sich ernste Gewissensbisse machen, wenn aus seiner Politik unheilbarer Schaden für die Türkei entstände". Damit überschreitet der „Tanin" die Grenzen einer verständigen Kritik. Denn selbst am Bosporus sollte es den türkischen Blättern klar sein, daß Agadir lediglich die Folge des französischen Zuges nach Fez war. Wenn sie aso angesichts der Auffüllung der Tripolis- frage sich über das Ausland beschweren wollen. dann mögen sie sich an eine andere Adresse wenden. Angesichts bet freundlichen Haltung, die Deutschland gegenüber der Türkei immer eingenommen hat, ist der Ausfall des „Tanin" sehr deplaziert. — Ferner bringt die „Köln. Ztg." folgenden Ar­tikel: Die letzten Nachrichten schließen Zweifel darüber aus, daß Italien in die Vorbereitungen einer teilweisen Mobil­machung eingetreten ist und daß Schiffsbewegungen angeb­lich in der Richtung auf Tripolis begonnen hätten. Die psychologische Begründung des italienischen Vorgehens ist unschwer zu finden. Sie liegt aber nicht, wie von manchen Seiten behauptet wird, in Agadir, sondern in dem allge­meinen Bestreben aller Staaten nach kolonialer Ausdeh­nung und in den Enttäuschungen, die Italien nach dieser Richtung bisher am Mittelmeer erfahren hat. Als Frank­reich sich im Jahre 1881 Tunis bemächtigte, rief dies in Italien große Entrüstung hervor. Das Land war aber zu schwach, um sich dem zu widersetzen. Man fand sich schließ­lich mit dem Verlust von Tunis ab. suchte sich aber nun die Anwartschaft auf Tripolis durch Verträge mit anderen Staaten zu sichern, ein Bestreben, das jetzt noch verstärkt wird, da Frankreich im Begriff steht, sich in Marokko dau­ernd festzusetzen. Die Nordküste von Afrika ikt somit her